Vertrag zum Festpreis / Grundlage VOB
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Vertrag zum Festpreis / Grundlage VOB
Hallo ,
ich habe mit meinem Heizungsbauer einen Vertrag zum Festpreis, auf Grundlage des vorher gemachtem Angebotes der Firma. In diesem Auftrag steht auch die VOBAbk. als Grundlage.
Jetzt haben wir die einzelnen Heizkreise festgelegt und die Platzierungen der Thermostate festgelegt. In dem Auftrag waren 11 Thermostate vermerkt, zum Einsatz kommen jetzt allerdings nur 8, da zum bsp. der kleine Abstellraum im OGAbk. keinen eigenen Heizkreis bekommt. Ist soweit alles abgesprochen und OK.
Was ist denn jetzt mit dem Mindermengen, die jetzt nicht mehr gebraucht werden, aber im Vertrag Leistungsbestandteil sin? Habe ich da einen Anspruch auf Vergütung dieser "Minderleistung" bzw. "Minderlieferung"?
Vielen Dank
Andreas Glahé
ich habe mit meinem Heizungsbauer einen Vertrag zum Festpreis, auf Grundlage des vorher gemachtem Angebotes der Firma. In diesem Auftrag steht auch die VOBAbk. als Grundlage.
Jetzt haben wir die einzelnen Heizkreise festgelegt und die Platzierungen der Thermostate festgelegt. In dem Auftrag waren 11 Thermostate vermerkt, zum Einsatz kommen jetzt allerdings nur 8, da zum bsp. der kleine Abstellraum im OGAbk. keinen eigenen Heizkreis bekommt. Ist soweit alles abgesprochen und OK.
Was ist denn jetzt mit dem Mindermengen, die jetzt nicht mehr gebraucht werden, aber im Vertrag Leistungsbestandteil sin? Habe ich da einen Anspruch auf Vergütung dieser "Minderleistung" bzw. "Minderlieferung"?
Vielen Dank
Andreas Glahé
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Festpreis heißt
dass sie die gesamtangebotssumme als pauschalfestpreis vereinbart haben?
fragen sie sich, wie sie sich verhalten würden, wenn der Fall andersrum wäre, also 8 Stück vereinbart und 11 erforderlich? -
einfach mal lesen
Hallo,
Sie haben nach eigener Aussage einen VOBAbk.-Vertrag geschlossen. Dann müsste Ihnen die VOB/B bekannt sein bzw. vorliegen. Einfach mal § 2 Nr. 7 (1) nachlesen. Deutlicher geht es nicht.
Im übrigen gilt das gleiche auch bei einem BGBAbk.-Vertrag, da dies dem gesetzlichen Leitgedanken folgt.
Mit freundlichen GrüßenWeiterführende Links:
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setzen sechs! Danke! ...
setzen sechs!
Danke! -
Andreas Glahé
Hallo Herr Andreas Glahé
wissen Sie eigentlich, dass es tatsächlich selten vorkommt, dass hier jemand schreibt und sich mal nicht über Pfusch am Bau oder Ähnliches auslässt? Daher finde ich Ihr Lob gegenüber dem ehrlichen Handwerker, der seine Arbeit bei Ihnen so gut gemacht hat, auch mal einen Tusch Wert.
Ein Hoch auf die Handwerker und dass es nicht teurer wurde, als veranschlagt.
Nochmals danke, Herr Glahé für Ihre Offenheit.
Gruß -
Frage an 3
Wer soll sich setzen? -|
(komisches Smiley, aber vielleicht versteht man es trotzdem.
Mit freundlichen Grüßen -
Zum Nachlesen
Herr Stöckel hat im erlaubten Rahmen die Frage 100 % beantwortet. Zum Nachlesen der Link.
Der 2. Link zeigt, warum Herr Stöckel nicht mehr dazu schreibt. -
setzen sechs ...
setzen sechs das habe ich selber geschrieben, da ich zu doof bin nachzulesen, deshalb auch der Kommentar "wer Lesen kann ist klar im Vorteil"
Hatte nur vergessen, meinen Namen drunterzuschreiben!
Natürlich ist der erste Gedanke bei einem Laien.. hmmm das sind dann mal schlappe 1000 €, die er einspart, dafür könnte ich schon wieder das und das bezahlen, ich als Laie sehe aber nicht wenn er sich verrechnet hat und 5 m² mehr Fußbodenheizung einsetzen muss etc., deshalb bin ich mit dem Angebot zum Festpreis auch bestens einverstanden (ansonsten hätte ich ja nicht unterschrieben), denn so habe ich einen etwas größeren Posten bei meinem BVAbk. in einem Planbaren Rahmen, ohne nachher ein Sauerstoffzelt zu benötigen um mich bei der Abschlussrechnung auf den Beinen halten zu können!
Ui! Etwas lang der Satz, gell?
Aber Vielen Dank für die Infos.
Gruß
Andreas Glahé