Baumangel  -  Kunststofffallrohre statt Gussfallrohre verwendet  -  Abschlag möglich?
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Baumangel  -  Kunststofffallrohre statt Gussfallrohre verwendet  -  Abschlag möglich?

Hallo All!
In unserem Mehrfamilienhaus (Neubau in Baden-Württemberg) sollten gemäß der Baubeschreibung die Sanitären Fallrohre aus Gussrohren bestehen. Tatsächlich wurden nun aber Kunststoffrohre verbaut.
Leider hören wir die Klospülung von den darüber liegenden Wohnungen nach jedem "Geschäft". Die Geräusche sind aber leiser als 30 dBAbk., sodass der Bauträger sagt: "Alles okay".
Wir sehen das ein bisschen anders und möchten daher gerne einen Austausch der Rohre oder zumindest einen finanziellen Ausgleich.
Wie ist denn hier rechtlich die Lage? Die Baubeschreibung ist doch verbindlich. In welcher Größenordnung kann sich ein finanzieller Ausgleich bewegen?
Danke für die Hilfe!
Peter Niwerla
  • Name:
  • Peter Niwerla
  1. Sie hätten erhöhten Schallschutz nach DIN soundso

    verlangen sollen. Etwa so:

    Schallschutz: [ ... ] ist ein erhöhter Körperschallschutz erforderlich; entsprechend wird gefordert Schallschutz nach DINAbk. 4109 "Schallschutz im Hochbau" (Ausgabe Nov. 1989), erhöhte Anforderungen, und VDI 4100 Schallschutzklasse III.

    Jetzt müssen Sie beweisen, dass die vorh. Rohre akustisch schlechter sind als Guss ...
    Laienmeinung.

  2. Ich weiß dass wir dies hätten verlangen sollen ...

    Ich weiß, dass wir dies hätten verlangen sollen. Aber wir haben es nun mal halt nicht, da wir von der Möglichkeit bisher gar nicht wussten.
    Nichts desto trotz wurde was anderes als vereinbart verbaut. Und das muss ich doch nicht einfach hinnehmen, oder?
  3. Sie müssen IMHO beweisen

    dass die vorh. Lösung schlechter ist  -  schließlich gibt's auch geräuschgedämmte Kunststoffrohre, z.B. von Geberit.
    Schließlich können ja auch Planungsfehler (z.B. Trasse in Schlafzimmerwand) oder Ausführungsfehler (Körperschall durch Schellen ohne Gummieinlagen, fehlender Schallschutzschlauch oder sonstige Berührung Rohr <>Mauerwerk) vorliegen ...
    Nochmal: Laienmeinung.
    (Mein Sani hat's LVAbk. auch nicht gelesen  -  aber der hat wenigstens nicht mal eine Schlussrechnung gestellt ;-)
  4. Danke für Ihre Meinung Liebe Experten ich bitte ...

    Danke für Ihre Meinung.
    Liebe Experten, ich bitte auch nochmals um eine Profimeinung.
    Selbst wenn alles okay wäre, wurde dennoch was anderes verbaut als vereinbart. Ist das nicht schon allein ein Grund für einen Abschlag oder für eine Nachbesserung?
    Ich kann ja auch nicht einen Polo im Autohaus kaufen und dann einfach einen Seat Ibiza o.ä. geliefert bekommen ...
  5. Keine Antwort?!?

    Kann sich nicht vielleicht noch ein Experte zu dem Thema äußern?
    DANKE!
  6. vermutlich ...

    schreckt die Formulierung "Abschlag möglich? " den ein oder andern Experten ab ... hier ist man ehr an einer technischen Lösung von Problemen interessiert als Fragen der Art "viel kann ich abziehen" zu beantworten ...
  7. nachgereicht ...

    "wieviel kann ich abziehen? " sollte es natürlich heißen..
  8. Danke für die Antwort

    Also ein Abschlag ist für mich eigentlich auch nur die Notlösung. Lieber ist es mir natürlich, wenn der Bauträger die Geräusche beseitigt. Aber was habe ich in der Hand? Wie sieht die Lage aus, wenn er andere Rohre verbaut als in der Baubeschreibung angegeben?
  9. war Laienantwort

    ... keine Ahnung bin selbst nur Laie, kann also nicht sagen, was sinnvoll, bzw. rechtlich möglich ist. Antwort sollte eben kein Vorwurf sein, sondern ein Hinweis.
    Gruß: Christian ...
  10. Rechtsgefühl täuscht nicht

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Wenn abweichend vom Vertrag gebaut wird, liegt ein Mangel vor, auch wenn die abweichende Lösung technisch in Ordnung oder sogar besser als das Soll ist. Es ist das ganze Repertoire des § 634 BGBAbk. möglich. Hat der Bauträger vielleicht eine "oder  -  gleichwertig"-Klausel im Vertrag? Dann liegt möglicherweise keine Abweichung vom Vertrag vor.
  11. hmmm

    Folgende Formulierung ist in der Baubeschreibung vorhanden: "Zumutbare Abweichungen in der Bauausführung, insbesondere zur Erfüllung von gesetzlichen und behördlichen Auflagen, sind ohne Zustimmun gdes Käufers zulässig. Diese Abweichungen dürfen den Wer der Bauleistung nicht mindern. "
    Ist ein Kunststoffrohr eine Wertminderung gegenüber einem Gussrohr? Ist die Abweichung zumutbar? Zumindest eine gesetzliche oder behördliche Auflage lag nicht vor.
  12. alles möglich

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Mit dieser Formulierung hat der Bauträger m.E. alle Möglichkeiten. Kunststoffrohre sind etwas billiger als Gussrohre (Differenzpreis vielleicht 15 €/m). Einen merkantilen Minderwert ihrer Wohnung wird aber kein Gutachter ernsthaft errechnen können. Fraglich ist, ob und wie viele Meter Rohre Ihnen überhaupt gehören. Alles, was hinter den Wänden ist, ist m.E. Gemeinschaftseigentum. Das Ganze wird auf einen Streit um Schallschutzwerte, aber nicht um Wertminderung wegen des Materials hinauslaufen.
  13. Vielen Dank Aber dadurch dass die Rohre preiswerter ...

    Vielen Dank! Aber dadurch, dass die Rohre preiswerter sind, wurde der Vertragswert doch vermindert und ich habe so einen Mangel. Damit müsste ich einen Anspruch auf Mangelbeseitigung haben, oder sehe ich das falsch?
    Was anderes: Gibt es eigentlich die Möglichkeit, die Rohre nachträglich leiser zu machen, z.B. indem man ein 2. Rohr (dünneres und schallgedämmtes Rohr) in das 1. Rohr einführt?
  14. sehe ich nicht so

    Foto von Dipl.-Ing. univ. Bruno Stubenrauch

    Der "Wert der Bauleistung" ist auf 1 Stück Wohnung bezogen zu sehen. Da steht nicht: jede Einzelposition muss mindestens gleich viel kosten. Ich würde als Gutachter keinen Mindertwert Ihrer Wohnung errechnen, schon gar nicht einen, der den Verkäufer verpflichtet hätte, Ihre Zustimmung einzuholen. Wir reden hier von vielleicht 40 € Materialminderkosten einer Position bei einem Gesamtwert der Wohnung in sechsstelliger Höhe. Umgekehrt würden Sie für die Wohnung auch nicht mehr bezahlen, wenn goldene Rohre in der Wand wären (die Ihnen nicht einmal gehört). Ich würde nur auf den Schallschutz abzielen.
    Der vorgeschriebene Querschnitt spricht gegen das Einziehen eines weiteren Rohrs. Zu dieser Technik, wenn sie denn möglich wäre, wird auch niemand eine Aussage bezüglich verbesserten Schallschutzes machen können. Beim Schallschutz kommt es auf jedes Steinchen und jeden Mörtelbatzen an, der irgendwo sitzt wo er nicht hingehört und eine Schallbrücke produziert. Bei Leitungsgeräuschen handelt es sich um Körperschall. Den bringen Sie durch Masse, z.B. in Form eines Gussrohres statt eines Kunststoffrohres, nicht weg.
  15. Ärgerlich dass dies nicht geht Aber genau deswegen ...

    Ärgerlich, dass dies nicht geht. Aber genau deswegen will sich der Bauträger natürlich drücken. Es müsste sonst in der Wohnung über mir die massiv gemauerte Vormauerung im Bad aufschlagen und schauen, wo dort die Schallbrücke entstanden ist bzw. eine brauchbare Schalldämmung anbringen. Wie kann so eine Schalldämmung in einer massiv gemauerten Vormauerung eigentlich aussehen?
    Ich höre die WC-Geräusche der Wohnung drüber übrigens in allen Räumen meiner Wohnung, da sie wohl über die Decke gleichmäßig in alle Räume verteilt werden. Ist schon lecker, wenn man grad was isst und dann die WC-Spülung + Pinkelgeräusche von oben hört. :-(
  16. Körperschallprobleme

    sind besonders ärgerlich. Um die Toilettengeräusche zu dämpfen, sollte in der oben liegenden Wohnung zwischen Toiltettenbecken und Fußboden ein schalldämmendes Element eingebaut werden.
    Gussrohre in einem Neubau habe ich seit vielen Jahren nicht mehr gesehen. Wusste gar nicht, dass die noch hergestellt und angeboten werden. Um die Schalldämmung der Klosettfallrohre zu erhöhen, wäre eine Schüttung evtl. hilfreich.
  17. "es" ist Jacke wie Hose

    ... ob Guss oder HT oder Wavin ... die Füllung (Dämmung) macht es ... sobald irgend ein Rohr verbaut wird und eine Schallbrücke (Mörtel) anliegt gibt's den Körperschall (!)
    "wurden" die Rohr beim Einbau gedämmt? ... "wie" sahen die Rohrschellen zur Fixierung dieser Rohre aus ... Entkoppelt mit Durchlaufender Dämmung oder blanke Rohrschellen mit keiner bzw. Dämmung bis zur Rohrschelle? ... "wie" sah der Unterspülkasten aus ... Schallentkoppelt oder 0815 ... war der Zulauf und Ablauf dieses Spülkastens gedämmt ... usw. usw. usw. usw. usw.
  18. Hallo Herr Sauer danke für Ihre Antwort Was ...

    Hallo Herr Sauer, danke für Ihre Antwort. Was ist denn eine Schüttung? Mit dem Begriff kann ich nichts anfangen.
    Ein sog. Schallschutzset zwischen WC und Wand (ist kein Standklo, sondern ein wandbefestigtes WC) hat der Bauträger letzte Woche angebracht. Nun ist der Schall schon etwas besser, aber noch nicht gut.

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