3 % Insgemeinkosten in Angebot
BAU-Forum: Sanitär, Bad, Dusche, WC

3 % Insgemeinkosten in Angebot

Hallo!
Wir bauen ein Haus mit Bauträger.
Beim Angebot für die Sonderwünsche für das Bad hat der Installateur folgendes veranschlagt:
"3 % Insgemeinkosten für An- und Abfuhr (Anfuhr, Abfuhr) der Materialien und Werkzeuge, Werkzeuggestellung, Vorhalten der selbigen, Montageaufsicht, Fahrgelder und Auslösungen für Monteure und Helfer etc. "
Ist es üblich die sog. Insgemeinkosten zu veranschlagen?
Bisher war uns so etwas nicht bekannt und wurde auch von den anderen Gewerken nicht veranschlagt.
Herzliche Grüße
Birgit
  • Name:
  • Birgit Fischer
  1. Da scheint noch einer richtig zu rechnen ...

    Da scheint noch einer richtig zu rechnen und sich nicht ausquetschen zu lassen ...
  2. Vollkommen richtiger Kommentar! :-)

    Wenn diese altbewährte Kalkulationsgröße nicht extra erwähnt ist,
    muss sie über andere Positionen mit-einkalkuliert werden.
    Freie Entscheidung des Anbieters, wenn er diese sich selbst unterschlägt, geht es Richtung abwärts ...
    "Geiz-ist-Geil"- Bauherren bemäkeln solche ehrlichen Aussagen und
    schreien dann um Hilfe, wenn der Insolvenzverwalter vor Fertigstellung eine Nachricht schickt.
    Mein Ratschlag: freuen sie sich über solche Angebote!
    • Name:
    • Frau Chr-694-Eic
  3. Vielen Dank Fr Chr 694 Eic Aber sollten ...

    Vielen Dank, Fr. Chr-694-Eic!
    Aber sollten diese Kosten nicht bereits mit dem Kaufpreis abgegolten sein?
    Immerhin ist es ein Bauträger-Haus mit Festpreis!?
    Gruß
    Birgit
  4. Späte Antwort, leider lange übersehen ...

    Liebe Frau Fischer,
    es bleibt gehüpft wie gesprungen!
    Der Anteil Ihrer Sonderwünsche ist nicht im Kaufpreis enthalten.
    Einfache Überlegung:
    20.000 € ist z.B. im Kaufvertrag für dieses Gewerk Bestand, also sind in dieser Summe 3 % sog. Insgemeinkosten einkalkuliert und zwar vollkommen unabhängig davon, ob diese der Unternehmer im Angebot extra ausweist oder eben über andere Kalkulationsgrundlagen verschleiert.
    5.000 € kommen durch Sonderwünsche hinzu, also wieder 3 % Zuschlag.
    Hätte von vorneherein der Auftrag durch höherwertigere Ausstattung oder Mehrmontage 25.000 € ausgemacht, wäre die Ingemeinsumme die gleiche geworden.
    Bitte glauben sie mir: jeder Handwerksbetrieb, der richtig kalkuliert, hat diese Rechnungsgröße drin, nicht nur der eine, der eben diese Pos. sauber erwähnt.
    Sie als Bauherrin gehen davon aus, dass ja diese Pos. auch schon mit dem Hauptauftrag abgegolten ist und das Werkzeug etc. sowieso schon daliegt, hier wird aber über Prozente kalkuliert.
    Einfaches übertriebenes Gegenbeispiel:
    Der Grund-Auftrag wäre nur 1.000 €, davon 3 % = 30 €
    sie erhöhen durch Sonderwünsche aber auf 25.000 € = 750 € ...
    Sollte jetzt der Betrieb für 30 € Insgemeinkosten diesen Großauftrag ableisten?
    LG
    • Name:
    • Frau Chr-694-Eic

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