Abwasseranschluss für Waschmaschine bei 2,30 m über Fußboden
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Abwasseranschluss für Waschmaschine bei 2,30 m über Fußboden
Bei unserem Neubauvorhaben ist im Keller laut Bauvertrag ein Abwasseranschluss für eine Waschmaschine vorgesehen. Da die Rückstauebene bei 2,30 m über Kellerfußboden liegt will der Generalunternehmer auf dieser Höhe den Waschmaschinenabwasseranschluss installieren. Der Generalunternehmer argumentiert, dies sei so in Ordnung.
Im Vertrag ist nichts zu einer Hebeanlage o.ä. erwähnt.
Mit einem Abwasseranschluss bei 2,30 m kann ich jedoch nichts anfangen, selbst bei 80 cm Sockel nicht. Meine Waschmaschine pumpt 1 m hoch.
Jetzt die Frage: Gibt es eine DINAbk.-Norm o.ä., die den Generalunternehmer zwingen könnte, den Abwasseranschluss "tiefer zu legen", und auch damit eine Hebeanlage o.ä. auf seine Kosten zu installieren?
Das Abwasser geht ca. 1,50 m über dem Kellerfußboden aus der Wand.
Vielen Dank für die Hilfe!
Jens
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Sehr ähnlicher Beitrag
Allerdings mit "Bastel-Lösung"Gruß
-
logisch ... mit
staufix - sind kleine kugelrückstauverschlüsse extra für Waschmaschine oder Waschbecken - gibt es inzwischen auch mit Zulassung!
Gruß
tg -
Stimmen die Zahlen?!
1) Rückstauebene 2,30 über Kellerboden2) Abwasser geht bei ca. 1,50 aus der Wand
=> das passt doch nicht zusammen, oder?!
Wir haben eine ganz ähnlich bauliche Situation. Und wir haben eine Hebenanlage, die wir auch bezahlen mussten. Alternativ hat uns unser Generalunternehmer vorgeschlagen, auf alle Abwasseranschlüsse unterhalb der Rückstauebene zu verzichten (also keine WaMA & kein Waschbecken im Keller), um das Ding zu sparen. Warum sind Sie der Meinung, dass Ihr Generalunternehmer Ihnen die Hebeanlage schenken soll?
Laienmeinung
Grüße -
natürlich können die zahlen ...
stimmen: wenn die Rückstauebene bei 2,30 m ist kann das Abwasser doch bei 1,50 raus gehen, sofern kein Anschluss unterhalb bzw. ohne rückstauschutz in dem Bereich dazwischen liegt!
Gruß
tg -
Mein Fehler
habe als Laie Rückstaueben mit Kanalhöhe gleich gesetzt. Ist aber was anderes, siehe z.B.Danke für den Hinweis, Herr Gebhardt.
So machen die Zahlen also doch Sinn. Dennoch sehe ich für die Hebeanlage nicht den Generalunternehmer in der Pflicht. Andere Meinungen?!
Grüße -
buuuh, über den Vertrag lasse ich mich nicht aus ...
keine Ahnung was da drin steht ... -
imübrigen gibt's auch mini-Hebeanlagen ...
die sind inzwischen so günstig, da lohnt sich das streiten über die Zuständigkeit nicht! -
@ Klaus Fuchs:
Das mit der "Bastellösung" will ich überhört haben -
ähnliche Situation
Meine Waschmaschine steht in einem eigenen Keller, mit einem Waschbecken dran. Dort hinein - in den Geruchsverschluss - pumpt die WMA ihr Abwasser. Das läuft ganz normal in den Hausanschlussraum zur Hebeanlage. Das Abwasserrohr kommt bei ca. 80 cm in den Keller. Die Hebeanlage pumpt alles was an Wasser im Keller anfällt (Kondensat von der Brennwertheizung, Kondensat von der Lüftungsanlage, und besagtes Abwasserroht vom Waschbecken) bis zur Kellerdecke hoch (und damit über Straßenniveau) und dann erst in das Abwasserrohr hinnein. Die Hebeanlage hat eine Hysterese (soll heißen, dass sie erst pumpt wenn sie voll ist und dann aber fast leer ist, und somit nicht ständig wegen ein paar Milliliter anspringt) und hängt ständig an einer Steckdose.