Erhöhter Schallschutz nach DIN 4109 vereinbart  -  dennoch deutliche Geräusche von Leitungen
BAU-Forum: Sanitär, Bad, Dusche, WC

Erhöhter Schallschutz nach DIN 4109 vereinbart  -  dennoch deutliche Geräusche von Leitungen

Für den Bereich vom Badezimmer zum Schlafzimmer haben wir uns im Vertrag mit dem Bauträger einen erhöhten Schallschutz nach DINAbk. 4109 für die Zuleitungen und Abwasserleitungen festschreiben lassen. Das Bauergebnis ist jedoch enttäuschend, sprich die Nutzung des Waschbeckens oder der Dusche an der Wand zum Schlafzimmer verursacht im Schlafzimmer deutliche Geräusche.
Sind diese Geräusche akzeptabel? Was kann ich unternehmen? Welche Maßnahmen hätte der Bauträger treffen müssen, um die Anforderungen der DIN zu erfüllen?
  • Name:
  • Tina2004
  1. Na gut, wenn keiner will ...

    Na gut, wenn keiner will versuch ich es mal mit einer Antwort. Geräusche sind zunächst einmal rein subjektives empfinden. Ob es laut oder leise ist, muss man messen, da hier nur nackte Zahlen etwas bringen. Ich habe diese DINAbk. nicht zur Hand, von daher gesehen müsste man prüfen inwieweit sie anwendbar ist und wenn, welche Anforderungen gestellt werden. Daraus ergibt sich dann die "Haftbarmachung" oder "Nichthaftbarmachung" des Bauträger.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN