Dusche undicht weil nicht solide untermauert
BAU-Forum: Sanitär, Bad, Dusche, WC
Dusche undicht weil nicht solide untermauert
Hallo
Die Vorbesitzer unseres Hauses haben vor 4 Jahren ihr Bad renovieren lassen. Dies wurde leider nicht fachgerecht ausgeführt wie wir jetzt zu spüren bekommen. So wurde die Duschtasse nicht solide untermauert was zur ständigen Bewegung der Duschtasse während des Duschens führte wodurch die Silikonabdichtung beschädigt wurde. Dies führte zu einem beträchtlichen Wasserschaden, den die Gebäudeversicherung nicht übernehmen will. Habe aber von einem Präzedenzfall gehört auf Grund dessen die Versicherung zahlen müsste. Eine langwierige Google Suche hat aber nichts gebracht. Deshalb meine Frage: weiß jemand von einem ähnlich gestrickten Fall, bei dem die Gebäudeversicherung nach Klage den Schaden übernehmen musste? Vielen Dank für alle Ratschläge.
Reiner
Die Vorbesitzer unseres Hauses haben vor 4 Jahren ihr Bad renovieren lassen. Dies wurde leider nicht fachgerecht ausgeführt wie wir jetzt zu spüren bekommen. So wurde die Duschtasse nicht solide untermauert was zur ständigen Bewegung der Duschtasse während des Duschens führte wodurch die Silikonabdichtung beschädigt wurde. Dies führte zu einem beträchtlichen Wasserschaden, den die Gebäudeversicherung nicht übernehmen will. Habe aber von einem Präzedenzfall gehört auf Grund dessen die Versicherung zahlen müsste. Eine langwierige Google Suche hat aber nichts gebracht. Deshalb meine Frage: weiß jemand von einem ähnlich gestrickten Fall, bei dem die Gebäudeversicherung nach Klage den Schaden übernehmen musste? Vielen Dank für alle Ratschläge.
Reiner
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5 Jahre Gewährleistung laut BGB
gegenüber dem Installateur. Anspruch müsste auf euch übergegangen sein.
Glaube nicht dass VS bei unsachgemäßer Montage Zahlen muss.
Allerdings-Silikonfugen sind Wartungsfugen. Da muss man schon belegen, dass die Bewegung ursächlich ist ...
+vom Laien. -
oder 10 Jahre
wegen nicht Fachgerechter Ausführung, somit übliche Gewährleistung laut BGBAbk. - und nicht verkürzte?
Oder sogar 30 Jahre laut STGB?
je nach dem, wie man es auslegt ... kann sowas ungeahnte folgen haben!