Festpreisangebot für Heizung/Sanitär  -  Rechnung viel höher!
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Festpreisangebot für Heizung/Sanitär  -  Rechnung viel höher!

Hallo!
Wir haben von unserem Heizungsbauer ein Festpreisangebot für den Austausch der alten Heizungsanlage, Verlegung einer Fußbodenheizung, sowie gesamte Montage Heizung UND Sanitär.
Im Angebot steht folgender Passus:
"Es besteht auch die Möglichkeit, das Material wie z.B. Heizungsrohre nach Aufmaß abzurechnen, Montagekosten bleiben dabei fix. "
Wir sind auf das Festpreisangebot eingegangen.
Die Rechnung, die wir erhalten haben ist nun aber um einiges höher.
Zum einen, weil das Material zwischenzeitlich teurer geworden ist (Buderus hatte die Preise angezogen), zum anderen wurde aber auch ein Mehraufwand für Rohrverlegung sowie Montagekosten abgerechnet. Meiner Meinung nach dürfte das aber nicht sein, oder?
Des weiteren meint der Installateur, dass von Sanitäreinbau (Waschtisch, Dusche, WC, Spülbecken) keine Rede gewesen sei.
Mündlich wurde dies besprochen und für mich war der Passus "gesamte MONTANGE Heizung UND Sanitär" die schriftliche Bestätigung dafür. Er meint nun, die Sanitärinstallation beziehe sich nur auf Die Verlegung der Anschlüsse und Abwasserverrohrung. Kann das sein?
Danke
Myri
  1. Jaein

    Hallo erst mal,
    um auf einen Festpreis zu kommen, ist im Vorfeld doch sicher ein Angebot gemacht worden.
    Vor Erstellung des Angebotes sind die Massen ermittelt worden, diese Massen finden sich in Einzelpositionen mit Einheitspreisen im Angebot wieder.
    Somit ist eine bestimmte Leistung beschrieben worden.
    Hat der AN nun auf ein Festpreis eingelassen dann schuldet er die im AG beschriebene Leistung. Kommen noch Leistungen hinzu die nicht im AG aufgeführt sind, so sind diese Extra zu Entlohnen.
    Hat der AN den Auftrag angenommen, und der zeitliche Spielraum ist bekannt, kann er nicht nachher, weil z.B. Buderus die Preise anhebt mehr verlangen.
    Wurden die Leistung jedoch nicht durch sein Verschulden verzögert sehr wohl.
    Beispiel :
    Der AG sagt Ihm das er in 3 Wochen die Arbeiten beginnen kann und er fängt an, dann Festpreissumme.
    Werden die Arbeiten verzögert, (3 Monate) durch AG, war das nicht voraus zu sehen,
    dann kann er Preiserhöhungen durch Lieferanten weitergeben werden.
    Ich teile es aber meistens vorher schriftlich dem AG mit, obwohl ich es auch in den Auftragsbedingungen stehen habe.
    Der Einbau von Sanitär heißt nicht der Einbau von Einrichtungsgegenständen.
    Lässt sich aber leicht überblicken, dafür allein kommen meist schon so um die
    3500 bis >5000 € zusammen.
    Mündliche absprachen sind immer MIST.
    Nur meine Meinung

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