Toleranzwerte nach EnEV
BAU-Forum: Sanitär, Bad, Dusche, WC
Toleranzwerte nach EnEV
weiß einer hier, wo die toleranzwerte nach der Energieeinsparungsverordnung liegen? eine bekannte hat eine Energiesparwohnung erworben. das Problem ist nur, bis sie heißwasser in Küche oder Bad hat, muss immer erst einmal 3 Liter Kaltwasser laufen gelassen werden, bevor es lauwarm wird und dann kurz darauf heiß.
die Wohnung liegt im Erdgeschoss und es soll eine Zirkulationsleitung eingebaut worden sein. seltsamerweise hat die darüber liegende gleiche Wohnung im 1. og einen normalen kaltwasservorlauf von 0,5 Liter.
wenn mir da jemand weiterführende Info geben kann, wo die toleranzwerte liegen, wäre ich sehr dankbar.
Gruß markus
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Nix Toleranz ...
Nix Toleranz sondern Mangel. Dieses hat auch nichts mit EnEVAbk. zu tun. Wenn Zirku-Leitung eingebaut, soll unverzüglich heißes Wasser kommen. -
Nix Mangel
wenigstens nicht generell- **************
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Frage: Gibt es auch eine Mindesttemperatur für Warmwasser, die erreicht werden muss?
Ropertz: 40 bis 50 Grad Celsius gelten hier als Maßstab. Diese Temperatur muss spätestens nach zehn Sekunden erreicht werden. Wird das Wasser nur 40 Grad warm oder bleibt es noch kälter, ist dies ein Mangel, den der Vermieter abstellen muss, der den Mieter zu einer Mietminderung berechtigt.- **************
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Warmwasser
Karl H., Bad Nenndorf: Wie lange darf es dauern, bis das Leitungswasser im Bad warm ist?
Hermann-Josef Wüstefeld: Dem Mieter sollte fließendes Warmwasser in der Küche und im Bad spätestens nach zehn Sekunden - höchstens fünf Liter Wasserverbrauch - zur Verfügung stehen. Bitte informieren Sie sich bei Ihrem Mieterverein über die örtliche Rechtsprechung.- *************
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Ein Eimer ist doch zu viel
Berlin - Muss ein Mieter morgens mindestens zehn Liter Wasser laufen lassen, ehe aus dem Warmwasserhahn oder der Dusche warmes Wasser kommt, darf er die Miete um zehn Prozent kürzen. Dies beschloss jetzt das Amtsgericht Köpenick (Aktenzeichen 12 C 214/00). Der Mieter darf sogar fristlos kündigen, wenn der Vermieter nicht fristgerecht auf eine entsprechende Mängelanzeige reagiert.
In einem Kaltwasservorlauf von zehn Litern sah das Amtsgericht einen erheblichen Mangel. Der Mieter werde zweifach belastet, nämlich durch die "Minderung der Tauglichkeit bei der Warmwasserversorgung" und zum anderen durch Mehrkosten beim Wasserverbrauch. Zehn Liter Vorlauf sei doppelt so viel wie es der Norm entspreche.
Übrigens: Dass die Mieter vor Gericht genau nachweisen konnten, dass es sich exakt um zehn Liter handelte, verdankten sie einer sparsamen Zeugin. Die fing vor ihrem morgendlichen Duschbad die zehn Liter kaltes Wasser in einem Eimer auf, um es nicht zu verschwenden.