Mein Vorhaben umfasst eine Garage mit den Maßen 6,00 m x 8,75 m, die direkt an der Grenzmauer zum Nachbarn errichtet werden soll. Die geplante Gesamthöhe des Bauwerks beträgt 6,10 m (bzw. 6,81 m an der Grenze). Zusätzlich ist ein Obergeschoss als Lagerraum mit den gleichen Grundmaßen von 6,00 m x 8,75 m vorgesehen, wobei ein Flachdach mit Gründach geplant ist.
Könnt ihr mir Einschätzungen geben, ob diese Ausmaße unter Berücksichtigung der Grenzbebauung zulässig sind? Vielen Dank für alle hilfreichen Ideen und fundierte Vorschläge zu diesem Bauvorhaben!