Ich habe eine 8 m lange Garage als Grenzbebauung vor Jahren gebaut. Damals hat uns der Architekt geraten die Grenzbebauung der Garage als Baulast bei den Nachbarn einzutragen. Unser Nachbar hat somit die Abstandsfläche übernommen. Da wir uns sehr gut verstehen war das auch kein Problem ... Meine anderen Grundstüchsgrenzen sind nicht bebaut
Meine Frage?
Kann ich jetzt nochmal einmal ein Nebengelass von 7 m Länge auf die selbe GrundstücksGrenze stellen? Dann bin ich bei insgesamt 15 m auf einer Grenze und die 8 m der Garage sind ja als Baulast beim Nachbarn eingetragen. Er hat natürlich nichts dagegen ... würde es mir auch Schriftlich geben.
Das Bauamt konnte mir leider nichts wirkliches sagen, außer "müsste gehen" alles nur Waage ...
Das neue Gebäude ist kleiner 75 m³ und somit eigentlich Genehmigungsfrei in Brandenburg.
Könnt ihr mir weiterhelfen bzw. Kennt jemand so einen Fall?
Danke 👍