Definition für Baubeginn bei Mietwohnungsbau
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Definition für Baubeginn bei Mietwohnungsbau
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amtlicher Baubeginn
Amtlich beginnt ein Bau mit der Baugenehmigung, nicht vorher. Damit wäre ein Baubeginn mit dem Datum der Baugenehmigung. Allerdings kann eine Baugenehmigung verfallen wenn nicht ernsthaft begonnen wird. Die Planungen vor einer Baugenehmigung sind nicht amtlich. -
keine Ahnung
ob es diese Abschreibung gibt. Was sagen Steuerberater (ok, zu teuer) oder Finanzamt? -
Finanzministerium
Zitat aus einer Pressemeldung des Bundesfinanzministeriums"Sonderabschreibungen sind nur möglich, wenn die Baumaßnahme nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022 begonnen wird (Datum der Beantragung der Baugenehmigung oder Bauanzeige)"
Im Gesetz selber (§ 7b EStG) sind dann auch weitere Jahre aufgeführt, es wurde wohl später nochmal verlängert.
Zweifelsfreie (und ggf rechtsverbindliche) Auskunft gibts beim Steuerberater oder Finanzamt.
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