Bungalow auf Nichtbauland errichten und vermieten und evtl. auch Wasser, Strom etc. anlegen lassen - ist das erlaubt oder möglich?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bungalow auf Nichtbauland errichten und vermieten und evtl. auch Wasser, Strom etc. anlegen lassen - ist das erlaubt oder möglich?

Hallo,

ich möchte gerne ein Bungalow auf einem Grundstück errichten (Erzgebirge, Sachsen). Es ist kein Baugrundstück, es handelt sich um Gartenland.

  • Ist es erlaubt, da ein Bungalow zu errichten und dieses auch zu vermieten?
  • Darf ich da Wasser, Strom etc. anlegen lassen?

Es wäre toll, wenn mir jemand helfen kann. Vielen Dank im Voraus.

Beste Grüße

  • Name:
  • Brüning
  1. Nein, kein Bauland - somit kein Bungalow und somit auch keine Vermietung!

    Im Gartenland dürfen nur Gartenbewohner wohnen - z.B. Hamster oder Igel.
  2. zu 99.9 %

    [ Zitat Anfang ] ... Es ist kein Baugrundstück, es handelt sich um Gartenland. ... [ Zitat Ende ]
    nein.

    Rechtssichere Klarheit kann, bei dem minimalen Input, nur eine Bauvoranfrage schaffen.

  3. Definitionen / Verfahren

    Foto von Martin G. Halbinger

    Es gibt in Deutschlnad für alles Gesetze, Genehmigungsverfahren und zuständige Behörden...

    Den Begriff Gartenland gibt es nicht im Baugesetz... Je nach Definition kann damit der Außenbereich oder auch ein Garten im Innenbereich gemeint sein. Klarheit schafft hier ein fachkundiger Planer und eine Abstimmung mit der zuständigen Behörde (Bauamt der Gemeinde). Wenn der planerische Wille da ist und / oder manche Rahmenbedingungen passen, können manchmal augenscheinlich nicht bebaubare Grundstücke bebaubar sein oder gemacht werden. Auch ist (eher selten) die ablehnende Ersteinschätzung falsch und kann z.B. vor Gericht eingeklagt werden.

    Die "mögliche Erschließung" also Straße, Wasser, Kanal, Strom usw. ist eine der Voraussetzungen, dass gebaut werden darf.

    Dann braucht man für ganz viele Neubauten eine Genehmigung, dafür braucht es Unterlagen und einen Vorlageberechtigten - z.B. Architekt.

    Ob es technisch und rechtlich möglich ist, die Leitungen hinzulegen, müssen Sie mit dem Versorgern klären. Oft sind die kommunale Unternehmen, die gge auch hier sich mit der Gemeinde abstimmen. Auch ist die Straße und damit die übliche Leitungsstrecke meißt im Eigentum der Gemeinde.

    Wenn dann das Gebäude als Wohngebäude genehmigt und gebaut ist, gibt es nur selten eine Beschränkung, ob es selbst genutzt oder vermietet wird. Bei manchen Sonderfällen (z.B. sogenannte Austragshäuser bei landwirtschaftlichen Anwesen) kann eine Beschränkung aber möglich sein.

    Fazit: Wenn die Gemeinde zustimmt ist vieles möglich, manchmal schnell, manchmal mit längerem Vorlauf, z.B. für eine Satzung oder einen Bebauungsplan.


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