Außengebiet
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Außengebiet

Hallo, wir wollen ein Baugrundstück in Baden-Württemberg kaufen, direkt anschließend gehört eine landwirtschaftliche Fläche im Außenbereich des Bebauungsplanes dazu. Unser Wunsch nach einem großen Grundstück kommt durch die Tatsache, dass wir Platz wollen für unsere Hühner, zum Gemüse Anbau, Obstanbau, evtl 2 Ziegen etc. Was davon ist denn überhaupt erlaubt? Zählt Außenbereich anders, wenn es quasi ans Baugrundstück angrenzt? Darf man einen Folientunnel aufstellen? Einzelnen? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
  • Name:
  • Mary
  1. Landwirtschaft

    ist im Außenbereich (mit Einschränkungen) eigentlich immer erlaubt.

    Es bleibt natürlich Außenbereich.

    Was verfahrensfrei zulässig ist, kann man in der Landesbauordnung nachlesen. Ob die kleingärtnerische Nutzung schon als Landwirtschaft zu werten ist, mag ich aber bezweifeln. Also das örtlich Bauamt bzw. besser die untere Bauaufsicht nerven.


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