Außengebiet
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
Außengebiet
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Landwirtschaft
ist im Außenbereich (mit Einschränkungen) eigentlich immer erlaubt.Es bleibt natürlich Außenbereich.
Was verfahrensfrei zulässig ist, kann man in der Landesbauordnung nachlesen. Ob die kleingärtnerische Nutzung schon als Landwirtschaft zu werten ist, mag ich aber bezweifeln. Also das örtlich Bauamt bzw. besser die untere Bauaufsicht nerven.
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