wir - die Röber HV- sind eine Hausverwaltung aus Braunschweig (Niedersachsen) und haben erstmalig mit folgendem Problem zu tun:
Eine Baufirma hat vor 2 Jahren ein Mehrfamilienhaus (6 WEAbk.) errichtet und die Eigentumswohnungen verkauft. In der ursprünglichen Teilungserklärung hat sich die Firma freigehalten, zu einem späteren Zeitpunkt eine 7. Wohnung auf das Dach zu bauen. Die Eigentümer müssen dem nicht mehr zustimmen. Verbunden damit ist auch die Neuaufteilung der Miteigentumsanteile. Nun ist es soweit. Die neue Abgeschlossenheitsbescheinigung der Stadt Braunschweig liegt vor. Die Baufirma hat einen Notar damit beauftragt die Teilungserklärung zu ändern bzw. durch eine neue Urkunde zu ändern. Hier gibt es Verschiebungen der Miteigentumsanteile. Alles soll nun zum Grundbuchamt um das neue Grundbuch anzulegen. Hier nun unsere Frage: Ab welchem Zeitpunkt ist der Eigentümer der siebten Wohnung an den Kosten (Wirtschaftsplan, Hausgeld) zu beteiligen?
Beurkundungsdatum der Änderungs-Teilungserklärung? Datum an dem das neue Wohnungsgrundbuch angelegt wird? Baubeginn (ist noch nicht erfolgt)? Bezugsfertigkeit (in frühestens 1 - 2 Jahren)?
Herzlichen Dank für eine hoffentlich "richtige" Antwort.
i.A. Michael Brand