Nachbar lüftet Keller permanent  -  Wir im Hochparterre haben den Schaden
BAU-Forum: Keller

Nachbar lüftet Keller permanent  -  Wir im Hochparterre haben den Schaden

Wir bewohnen eine Eigentumswohnung in einem Altbau-Mehrfamilienhaus (Baujahr. ca. 1910) in München. Die Wohnung befindet sich im Hochparterre, darunter sind der Keller der Wohnungseigentümergemeinschaft sowie die Durchfahrt zum Innenhof. Die Kellerwände bestehen aus Ziegel (Innenwände und Wand zur Durchfahrt) bzw. aus Stampfbeton (Außenwände). Durch den Keller verläuft der Länge nach die Fernwärmeleitung der Heizversorgung, sodass es im Keller ursprünglich relativ warm war.
Einer unserer Nachbarn, dessen Kellerabteil sich auch unter unserer Wohnung befindet, beklagt sich über hohe Feuchtigkeit in seinem Kellerabteil. Im Sommer fließe unter seinem Regal mit Metallrückwand Wasser hervor, gelagertes Papier wäre feucht, sein im Keller gelagertes Brennholz wäre zu nass, um zu verbrennen. Ein Architekt habe ihm geraten, das Fenster permanent zu öffnen, damit die Luft ständig zirkulieren könne. Da wir in einer Gegend mit lehmigem Untergrund wohnen, sei im Keller mit aufsteigender Feuchtigkeit zu rechnen. Daher lässt er das Kellerfenster ganzjährig offen stehen.
Dies hat zur Folge, dass der Keller nun im Winter sehr kalt ist (bei einer Außentemperatur von 1 °C hatte es bspw. in fünf Meter Entfernung vom geöffneten Kellerfenster 5 °C (rel. Luftfeuchtigkeit 60 %, ein Meter über dem Boden gemessen), während es im davon weit entfernten, etwas geschützten Teil des Kellers 14 °C hatte (rel. Luftfeuchtigkeit 40 %). Hierdurch ist der Fußboden in unserer Wohnung unangenehm kalt geworden. Der Heizaufwand ist gestiegen. Allerdings hilft auch eine höhere Raumtemperatur bei kalten Füßen wenig, man friert trotzdem.
Wir haben den Nachbar mehrfach gebeten, das Fenster zu schließen und allenfalls nur für kurzes Lüften zu öffnen. Er möge bitte Rücksicht auf unsere Gesundheit nehmen (wir haben ein Baby, das auf dem Boden krabbelt), wir hätten durch sein Verhalten höhere Heizkosten und es sei Energieverschwendung. Für diese Argumente ist er nicht zugänglich.
Inzwischen gibt er sich einsichtig, dass das Fenster im Sommer geschlossen sein muss, da sonst die Feuchtigkeit im Keller nur zunehmen würde. Jedoch weigert er sich das Fenster im Herbst, Winter und Frühling zu schließen. Niemand könne ihn hierzu zwingen. Er glaube auch nicht, dass unser Fußboden durch sein offenes Kellerfenster kälter würde und falls doch, sollten wir halt unser Parkett entfernen, den Boden von oben dämmen und Teppichboden verlegen. Auf der nächsten Eigentümerversammlung soll das Thema auf die Tagesordnung, allerdings ist es vermutlich den restlichen Hausbewohnern ziemlich egal, da sie selbst nicht unmittelbar betroffen sind.
Aus diesem Sachverhalt schließen sich für mich folgende Fragen an:
1. Kann man jemanden zwingen, das Kellerfenster zu schließen bzw. richtig zu lüften (d.h. in Abhängigkeit von Temperatur und Luftfeuchtigkeit Innen / Außen), wenn er durch sein Verhalten sonst anderen einen Schaden zufügt? Wie sieht hier die Rechtslage aus?
2. Gibt es empfohlene Werte für die Luftfeuchtigkeit in Kellerräumen? Wie trocken muss ein Keller sein? Muss er so trocken sein, dass man Papier und Brennholz lagern kann?
3. Falls der Keller wirklich zu feucht ist, welche wirtschaftlichen Möglichkeiten gibt es die Feuchtigkeit in den Griff zu bekommen?
4. Gibt es Erfahrungswerte für die Relation Raumtemperatur Keller  -  Raumtemperatur Erdgeschoss  -  Heizaufwand?
5. Das Regal, mit der Metallrückwand, erstreckt sich über die gesamt Fläche der Wand zur Hofdurchfahrt (ca. 15 m²). Diese Wand ist vermutlich die kälteste Wand des gesamten Kellers. Sollte er das Regal besser abbauen?
6. Gibt es weitere Argumente, die gegen ein Dauerlüften im Keller sprechen?
An alle, die meinen Fragen Antworten schon vorab ein herzliches Dankeschön. Jeder Beitrag ist uns eine große Hilfe. Vielleicht gelingt uns durch eine Vielzahl von Beiträgen den Nachbar doch noch zur Vernunft zu bringen bzw. die Eigentümerversammlung zu überzeugen. Danke!
  • Name:
  • J. Cramer
  1. Hallo Wann wurde ihr Haus saniert Wie ist ...

    Hallo,
    Wann wurde ihr Haus saniert? Wie ist der Deckenaufbau?
    Wenn der Wärmedurchlasswiderstand der sanierten Decke der zum Zeitpunkt der Sanierung gültigen DINAbk. 4108 Teil 2 nicht genügt, haben sie einen berechtigten Anspruch*. Da die DIN 4108 in allen Ländern baurechtlich eingeführt ist, wurde dann streng genommen gegen Baurecht verstoßen.
    • ) Die Frage ist bloß, gegen wen sie dann als Eigentümer vorgehen. Als Mieter hätten sie im übrigen leichteres Spiel ... Mietminderung ...
  2. Haus wurde 1998-2001 saniert; Aufbau der Kellerdecke im ursprüngl. Zustand

    Herzlichen Dank für Ihren Beitrag! Das Haus wurde 1998 bis 2001 saniert. Die Sanierungsmaßnahmen umfassten die Aufstockung des Gebäudes bzw. den Ausbau des Daches, den Anbau weiterer Räume, den Anbau von Balkonen, die Ausbesserung sowie den Neuanstrich der Fassade und des Treppenhauses, den Einbau neuer Fenster und die Begrünung des Innenhofs. Die einzelnen Wohnungen wurden parallel von den jeweiligen Eigentümern umgebaut, saniert und renoviert. Der Keller wurde lediglich neu gestrichen, insbesondere wurde die Kellerdecke nicht saniert.
    Der Aufbau der Kellerdecke befindet sich im Wesentlichen im Originalzustand von 1908: Grob verputztes, geziegeltes Gewölbe, Holzlatten, Kiesschüttung mit Holzquerbalken, Holzlatten, Originalparkett. Vielleicht befindet sich zwischen dem geziegelten Gewölbe und dem Kies eine weitere Schicht. (Bei der Renovierung unserer Wohnung waren wir lediglich bis zu den Holzlatten unter dem Kies vorgestoßen, die Ziegelmauerung des Kellergewölbes ist an manchen Stellen von unten sichtbar.)
    Gilt die DINAbk. 4108 auch für den Altbestand? Wir hatten das ähnliche Problem mit der Dämmung der Decke der Hofdurchfahrt, die im Rahmen der Sanierung lediglich gestrichen wurde. Hier wurde uns mitgeteilt, dass wir keinen Anspruch auf Wärmedämmung durch die Eigentümergemeinschaft hätten. Erst wenn die Decke erneuert würde, würden die neueren, strengeren Verordnungen greifen. Die Eigentümergemeinschaft wäre dann zur Dämmung und zur Übernahme der Kosten verpflichtet.
    Mit freundlichen Grüßen
    • Name:
    • J. Cramer
  3. Nachvollziehbar

    Hallo J. Cramer,
    Mein Nachbar unter mir ließ im Winter gern mal die Fenster auf und macht Durchzug wenn er zur Arbeit ist. Ist ein ähnlich altes Haus wie Ihres, die Decke ist eine Holzbalken-Konstruktion, nur die Küche hat einen "Beton"-Boden.
    Die dann von unten kommende Kälte ist W-I-R-K-L-I-C-H unangenehm, da kann man auch kaum gegenan heizen. (Füße bleiben kalt, im Kopfbereich ist es fast schon zu warm).
    Wenn der Keller zu feucht ist, dann sollte er trockengelegt werden (Haus ausgraben und von außen abdichten), das Lüften ist doch nur eine Notmaßnahme. Ihre Heizrechnung ist dadurch locker 1/3 höher ohne das Sie dennoch ein angenehmes Raumklima haben.
    Holz lagern in so einem feuchten Keller kann holzzerstörende Pilze hervorbringen  -  das kann dann richtig teuer werden wenn die sich zu ihrer Holz-Konstruktion durch die Decke vorarbeiten.
    Kenne mich mit Eigentümer-Gemeinschafte leider nicht aus, *denke* aber die Gemeinschaft muss den Mangel abstellen.
    Ich *denke* auch, dass der Wohnzweck den Interessen Ihres (Keller) -Nachbarns übergeordnet ist. Ist ja fast schon pervers: Papier und Brennholz "müssen" es angenehm haben, Sie als Mensch mit Kind aber nicht.
    Grüße und viel Glück!
  4. naja da haben sie leider nicht allzu gute ...

    naja, da haben sie leider nicht allzu gute Karten etwas zu erzwingen. Alle werden sich auf den Bestandsschutz zurückziehen wollen. Ob ein Vorläufer der DINAbk. im Dt. Reich galt, kann ich leider nicht sagen :-). Gab es eigentlich einen Gesamtverantwortlichen (Architekt /Bauträger) von dem sie die Wohnung gekauft haben. Wurde ihnen im Kaufvertrag irgendetwas zugesichert, was sich nach vollständiger Sanierung aussieht?
  5. Wie soll ein Keller gelüftet werden?

    Foto von Edmund Bromm

    Ich denke es handelt sich dabei um eine besondere Art von Energiediebstahl. Es kann doch nicht sein, dass jemand in der heutigen Zeit einem Bewohner die Heizenergie entzieht und zum Fenster rausschmeißt.
    Es sollte einmal überprüft werden  -  wie viel Energieabfluss durch die Bodenflächen im gesamten Erdgeschoss (nicht nur in Ihrer Wohnung, wenn die Kellerabteile nicht dicht sind) stattfindet. Die Bewohner im Erdgeschoss sind alle betroffen. Machen Sie diese darauf aufmerksam.
    Dass dies nicht unerheblich ist sollte logisch sein. Es sind ungefähr 20 m² nur unter Ihrem Zimmer und wenn man die Temperatur an der Unterseite ermittelt, dann wird man feststellen es ist ganz schön warm.
    Es wird so ständig der Fußboden abgekühlt und Sie müssen oben nachheizen.
    Es wäre eine schöne Diplomarbeit so etwas in der Praxis zu überprüfen.
    Weiter frage ich mich, ob denn der Nachbar darunter auch Nachgedacht hat, dass je mehr Feuchte er innen durch das Lüften "absaugt" umso mehr Feuchte und damit Salze nachwandern.
    Er verschlimmert dadurch die Feuchte und auch die Salzbelastung.
    Was wiederum dazu führt, dass die Feuchte mehr wird. Es handelt sich dabei um die Hygroskope Wasseraufnahme.
    Und außerdem, wenn die Wände und der Boden abkühlen entsteht noch mehr Tauwasser über einen längeren Zeitraum  -  insbesondere wenn die Tagestemperaturen im Frühjahr relativ hoch sind.
    Nun zu Ihren Fragen; kann man jemand zwingen?
    Ich denke heute sollte das Gespräch gerade wegen der Umweltbelastung sachlich geführt werden und dabei auch an unsere Umwelt gedacht werden.
    Sonst stellen Sie einfach eine Wärmedämmplatte außen davor.
    Das einfachste ist den Keller an der Innenseite abzudichten und dann einen Luftentfeuchter aufzustellen.
    Ich hoffe und wünsche es beteiligen sich noch viele an der Diskussion.

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen, Bilder etc. einstellen

  • Keine Rechtsberatung in diesem Forum - dies ist Rechtsanwälten vorbehalten.
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Zur Verbesserung unseres Angebots (z.B. Video-Einbindung, Google-BAU-Suche) werden Cookies nur nach Ihrer Zustimmung genutzt - Datenschutz | Impressum

ZUSTIMMEN