ich suche nach der Rechtsgrundlage für die Grenzbebauung in einer Innenstadt bei der alle Häuser "Wand-an-Wand" gebaut wurden, da die Grundstücksbreite keine andere Möglichkeit lässt! In meinem Fall geht es um ein Grundstück mit einer Breite von 11 Meter und einer Länge von ca. 100 Meter.
Wer kennt sich damit aus?
DANKE