Ich habe ein kleines Problem und vielleicht gibt es hier schon vorab eine Idee?! Ich habe vor knapp vier Jahren mein Haus durch einen Bauträger (2 Jahre später Pleite) errichten lassen. Wir haben das Haus an die hintere Baugrenze gebaut um den vollen Garten vorn zu haben Richtung Süd-West. Das Carport war an die hintere Grenze geplant. Ich habe mir weiter keine Gedanken gemacht da es damals durch Architekt und dem Bauträger mit geplant wurde. Da mein linker Nachbar jetzt sein Grundstück auf meine Höhe angefüllt hat ging die Planung mit dem Carport endlich ins Detail. Ich habe alle Nachbarn gefragt ob es jemanden stört wenn ich dort ein Carport errichte und beide haben verneint. Allerdings mein Nachbar auf der rechten Seite sagte ich könne dort kein Carport errichten da es außerhalb der Bebauungsgrenze wäre. Ich habe erstmal grpße Augen gemacht und meinen Bebauungsplan rausgeholt und dort steht tatsächlich drin "Garagen und Stellplätze dürfen nur innerhalb der auf den Grundstücken ausgewiesenen überbaubaren Grundstücksflächen errichtet werden". Ich würde mich ja gern dran halten aber dann müsste ich das Carport an die linke Hausseite setzen und würde mir das ganze Licht im Hausflur (Eingang) im Hauswirtschaftsraum und im Gäste WC nehmen. Setze ich es weiter nach vorne müsste jeder der zur Haustür möchte durch das Carport (in dem ich noch eine Tür hinten einbauen müsste) und das wäre ja nur 3 Meter breit.
Jetzt meine Frage: Wie groß schätzt ihr die Chancen ein das ich mein Carport wie geplant stellen darf? Kann man verhandeln? Oder einfach errichten und Strafe zahlen (was ich nicht so gut finde)?
Vielleicht hat ja jemand schon Erfahrung mit so einem Fall.
Grüße aus dem verregneten Kiel.