Anbau EFH: Drempelhöhe im Altbau nachträglich ändern? Kosten, Planung & Risiken
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Anbau EFH: Drempelhöhe im Altbau nachträglich ändern? Kosten, Planung & Risiken

Hallo Gemeinde,

ich habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

Wir haben jemanden beauftragt, einen Anbau an das Elternhaus vorzunehmen. Bei dem Elternhaus war ein Drempel von 80 cm vorgesehen laut Plan. Damals wurde allerdings der Drempel auf 50 cm verkleinert, aus Kostengründen. Meine Eltern wussten dies nicht mehr.

Wir haben den Neubau in eine Hand gegeben, der Architekt hat zum einen die Planung übernommen, dann noch den Rohbau und Koordination bzw. auch wohl die Bauleitung bis zur Bezugsfertigkeit. Alles etwas schwammig im Vertrag so im Nachhinein.

So, nun kam es wie es kommen musste, der Neubau wurde natürlich nach dem Altbau Drempel geplant, als wir dann soweit waren mit dem Dach, haben wir festgestellt, dass es mit dem Drempel nicht passt, alles musste abgeändert werden auf 50 cm, dadurch hat sich nun der ganze Bau verändert, Mehrkosten etc.

Wir haben jetzt mittlerweile so viel Geld ausgegeben und fragen uns nun langsam, ob der Architekt nicht vorab den Bestand auf die Drempelhöhe hätte prüfen müssen?

Ich hoffe uns kann jemand weiterhelfen ...

Danke

  • Name:
  • MsPink
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    Sicherheitshinweise

    🔴 Kritisch: Statische Veränderungen ohne Prüfung können die Gebäudesicherheit gefährden.

    🔴 Kritisch: Nicht genehmigte Bauänderungen können zu Bußgeldern und Rückbau-Forderungen führen.

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie die Drempelhöhe bei einem Anbau an ein bestehendes Einfamilienhaus (EFHAbk.) nachträglich ändern möchten. Da die ursprüngliche Planung von der tatsächlichen Ausführung abweicht, sind einige Punkte zu beachten.

    🔴 Gefahr: Eine Änderung der Drempelhöhe kann Auswirkungen auf die Statik des Dachs und des gesamten Gebäudes haben.

    Ich empfehle Ihnen:

    • Prüfung der Statik: Ein Statiker muss prüfen, ob die geänderte Drempelhöhe die Statik des Gebäudes beeinträchtigt.
    • Baugenehmigung: Klären Sie mit dem Bauamt, ob eine nachträgliche Änderung der Baugenehmigung erforderlich ist. Die Abweichung von den ursprünglichen Plänen kann genehmigungspflichtig sein.
    • Vertragliche Vereinbarungen: Überprüfen Sie den Vertrag mit dem Architekten und dem Bauunternehmen. Wer trägt die Verantwortung und die Kosten für die Änderungen?

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie die Statik prüfen und holen Sie sich eine rechtliche Beratung, um die vertraglichen Aspekte zu klären.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Drempel
    Eine senkrechte Wand auf der Decke des obersten Geschosses, die das Dach trägt und den Wohnraum unter dem Dach vergrößert.
    Verwandte Begriffe: Kniestock, Attika, Brüstung.
    Statik
    Die Lehre vom Gleichgewicht der Kräfte und der Festigkeit von Bauwerken. Sie befasst sich mit der Standsicherheit und der Tragfähigkeit von Gebäuden.
    Verwandte Begriffe: Tragwerk, Lastverteilung, Festigkeit.
    Baugenehmigung
    Eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Bauwerken erforderlich ist. Sie dient dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bebauungsplan.
    Architekt
    Ein Fachmann, der Gebäude entwirft, plant und die Bauausführung überwacht. Er ist für die Gestaltung, Funktionalität und Wirtschaftlichkeit von Bauwerken verantwortlich.
    Verwandte Begriffe: Bauingenieur, Bauleiter, Planer.
    Rohbau
    Der unfertige Zustand eines Gebäudes, bevor der Innenausbau beginnt. Er umfasst die tragenden Bauteile wie Fundamente, Wände und Decken.
    Verwandte Begriffe: Mauerwerk, Beton, Stahlbeton.
    Altbau
    Ein Gebäude, das vor einer bestimmten Zeit (je nach Definition) errichtet wurde und in der Regel einen älteren Baustil aufweist. Altbauten haben oft besondere Anforderungen an die Sanierung und Modernisierung.
    Verwandte Begriffe: Neubau, Bestandsbau, Sanierung.
    EFH
    Abkürzung für Einfamilienhaus. Ein freistehendes Wohngebäude, das in der Regel von einer Familie bewohnt wird.
    Verwandte Begriffe: Mehrfamilienhaus, Reihenhaus, Doppelhaushälfte.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Drempel?
      Ein Drempel ist eine senkrechte Wand, die auf der Decke des obersten Geschosses errichtet wird und das Dach trägt. Er vergrößert den Wohnraum unter dem Dach.
    2. Warum ist die Drempelhöhe wichtig?
      Die Drempelhöhe beeinflusst die Nutzbarkeit des Dachgeschosses als Wohnraum. Eine höhere Drempelhöhe ermöglicht mehr Stehhöhe und somit eine bessere Nutzung.
    3. Welche Auswirkungen hat eine Änderung der Drempelhöhe auf die Statik?
      Eine Änderung der Drempelhöhe kann die Lastverteilung im Dachstuhl verändern und somit die Statik des Gebäudes beeinflussen. Eine statische Berechnung ist daher unerlässlich.
    4. Benötige ich für eine Änderung der Drempelhöhe eine Baugenehmigung?
      In den meisten Fällen ist eine Baugenehmigung erforderlich, da es sich um eine bauliche Veränderung handelt. Klären Sie dies unbedingt mit dem zuständigen Bauamt.
    5. Wer trägt die Kosten für die nachträgliche Änderung?
      Die Kostenfrage hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab. Wenn die Änderung auf einem Fehler in der ursprünglichen Planung beruht, kann der Architekt oder das Bauunternehmen haftbar gemacht werden.
    6. Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung baue?
      Das Bauamt kann den Rückbau der nicht genehmigten Bauteile anordnen und Bußgelder verhängen.
    7. Wie finde ich einen geeigneten Statiker?
      Fragen Sie bei der Architektenkammer oder dem Bauamt nach Empfehlungen. Achten Sie auf die Qualifikation und Erfahrung des Statikers.
    8. Kann ich die Drempelhöhe auch nachträglich erhöhen?
      Eine nachträgliche Erhöhung der Drempelhöhe ist in der Regel aufwändiger und teurer als eine Reduzierung. Die statischen und baurechtlichen Aspekte müssen sorgfältig geprüft werden.

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    • Kosten für Architektenleistungen
      Übersicht über die Honorare für Architektenleistungen.
    • Vertragsrecht im Baubereich
      Wichtige Klauseln und Rechte im Bauvertrag.
  2. Drempelhöhe: Architekt haftet nicht bei fehlendem Aufmaß!

    der Architekt hat keine Schuld
    Offensichtlich hat es keine Tektur der Änderung gegeben und Sie haben kein Aufmaß vom Bestand beauftragt. (Sparmaßnahmen) Der Architekt hat nach Ihren Bauplänen geplant. Eine Pflichtverletzung des Architekten ist nicht zu erkennen. Das Verschulden liegt bei Ihnen, damit auch die Mehrkosten die nun anfallen. Ein guter Spruch dazu: gespart muss werden, koste es was es wolle! Nun haben Sie die Kosten. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  3. Anbau: Bauvertrag – Gesamtpreis vs. Einzelleistungen

    Hallo, erst mal vielen Dank für ...
    Hallo, erst mal vielen Dank für Hallo,

    erst mal vielen Dank für Ihre doch ein wenig zynische Antwort.

    Also, es ist ja so, dass wir einen kompletten Bauvertrag abgeschlossen, in dem die Planung und die Errichtung des geschlossenen Rohbaus einbezogen war. Aus dem Vertrag als solchem ist nicht erkennbar, welche Leistungen wie vergütet werden, sondern es ist ein Gesamtpreis genannt. Also sparen wollten wir nicht und haben deswegen irgendwelche Leistungen nicht beauftragt. Die Aussage: "wir kümmern uns um alles" hat mich eher dazu veranlasst, davon auszugehen, dass natürlich auch eine Art Bestandsaufnahme durchgeführt. Klar ist es auch unsere Schuld, aber kann ein Architekt bei einem Anbau bzw. bei einer Erweiterung wirklich einfach drauf los planen und dann bauen, ohne zumindest solche Dinge zu überprüfen?

    Wenn dem so ist, haben wir Pech, aber ich bezweifele das schon irgendwie.

    Viele Grüße

  4. Drempelhöhe: Architekt vs. Generalunternehmer – Verantwortlichkeiten

    Foto von wiki

    Drempelhöhe
    also wenn : > (in dem die Planung und die Errichtung des geschlossenen Rohbaus einbezogen war ) ... ... dann ist nun die Frage, hast du einen Generalunternehmer beauftragt? oder hast du nur einen Architekten mit der Planung beauftragt, solltest du einen Generalunternehmer beauftragt haben, also Auftrag inkl. Planung und Erstellung aller Leistungen, dann würde ich mal einen Rechtsanwalt für Bausachen konsultieren ... denn ganz interessant könnte dann werden : (Aus dem Vertrag als solchem ist nicht erkennbar, welche Leistungen wie vergütet werden, sondern es ist ein Gesamtpreis genannt.).. wenn also ein Gesamtpreis für die gesamte Leistung vereinbart wurde, dann hat der Generalunternehmer auch eine sogenannte Sorgfaltspflicht übernommen ...

    Architekt = Generalunternehmer? ... dann dürfte das ja sehr interessant werden!

  5. Bauleitung: Architekt ohne eigenen Baubetrieb – Risiken

    Hallo, vielen Dank für die Antwort, ...
    Hallo, vielen Dank für die Antwort, Hallo,

    vielen Dank für die Antwort, das hört sich interessant an. Also ich meine ein Generalunternehmer war es nicht, da er selber über keinen Baubetrieb verfügt, sondern die jeweiligen Arbeiten bis zur Fertigstellung des Rohbaus bzw. seiner versprochenen Leistungen an andere abgegeben hat, allerdings hat er bis dahin die "Bauüberwachung" und "Bauleitung" übernommen.

    Viele Grüße

  6. Bauvertrag: Ungenaue Angaben – Keine Grundlage für Ansprüche

    Foto von

    bitte ..
    ... also > : Also ich meine ein Generalunternehmer war es nicht, da er selber über keinen Baubetrieb verfügt, ... ... zwischen ich "meine", "könnte", "hätte", "vielleicht" kann auch kein Richter etwas ableiten, Fakten gehören auf den Tisch und zwar schriftliche und wenn du hier schon so ungenau bist und nichts weißt, dann wirst du bei dem Architekten und Bauunternehmer oder Generalunternehmer oder sonstigem Handwerker noch viel schlechtere Karten haben, >>> gute Musik fängt bei den Noten an!
  7. Generalübernehmer vs. Generalunternehmer: Definition & Haftung

    Also, ich habe hier nur in ...
    Also, ich habe hier nur in Also,

    ich habe hier nur in Zweifel gezogen, dass es sich um einen Generalunternehmer handelt, da dieser keine eigenen Bauleistungen ausgeführt hat. Wenn ich dann mal so nachschaue, ist das dann eher ein Generalübernehmer (Wikipedia). Lediglich das habe ich damit gemeint,

    ich werde nun erwägen zu einem Anwalt zu gehen,

    vielen Dank für die Antworten hier.

  8. Architektenfehler: Bauunternehmerhaftung bei Falschplanung?

    Foto von

    Urteil OLG
    ... ich kopiere dir hier nur mal ein Urteil eines OLG ... dieses Urteil kann natürlich in keiner Weise auf deinen Fall heran gezogen werden, weil immer jeder Fall einzeln betrachtet und beurteilt wird ... und man auch deine Vertragskonstellation nicht kennt ... aber nur mal so als Hinweis für dich : ... Architektenfehler: Bauunternehmer kann haftbar sein, wenn er Fehlplanung erkennt und untätig bleibt

    Ein Architekt, der falsch geplant hat und deshalb gegenüber seinem Auftraggeber schadenersatzpflichtig ist, kann gegen den Bauunternehmer einen Ausgleichsanspruch haben. Voraussetzung ist, dass dieser die Falschplanung erkannt und sie trotzdem der Bauausführung zu Grunde gelegt hat. Mit dieser Begründung mussten sich Architekt und Bauunternehmer einen entstandenen Schaden teilen. Der Architekt hatte die Abstände eines Neubaus zum Nachbarhaus falsch berechnet. Der Bauunternehmer hatte diesen Fehler zwar bemerkt, den Bau jedoch weitergeführt. Nach Stilllegung der Baustelle wurde der Architekt zum Ersatz des entstandenen Schadens verurteilt. Einen Teil dieses Schadens verlangte er nun vom Bauunternehmer erstattet. Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg sah den Bauunternehmer ebenfalls in der Pflicht. Er habe sich dem Auftraggeber gegenüber dadurch schadenersatzpflichtig gemacht, dass er die Rohbauarbeiten fortgesetzt habe, obwohl ihm bekannt geworden war, dass die Grenzabstände unterschritten waren. Die Pflichtverletzung des Bauunternehmers sei schon deshalb zu bejahen, weil ihm der Planungsfehler des Architekten bereits bekannt war, als eine Korrektur noch hätte vorgenommen werden können. Trotzdem habe er die Bauarbeiten weiter fortgeführt, sodass die Korrektur nur mit erheblichem finanziellen Aufwand möglich war (OLG Oldenburg, 8 U 121/04).

  9. Drempelhöhe: Genehmigungsfreiheit – Ansicht entscheidend?

    Foto von

    war das eigentlich
    genehmigungsfrei, oder auf der Ansicht nicht zu erkennen? 😉 Sorry!
  10. Drempelhöhe: Architekt ohne Bestandsprüfung – Keine Haftung!

    knallhat
    Das was Sie vortragen das bekommen Sie negativ vor Gericht knallhart ins Stammbuch geschrieben und müssen auch noch die Kosten tragen. Also: wenn der Architekt nicht einen ausdrücklichen Auftrag zum Nachprüfen des Bestandes hatte trifft ihn keine Schuld. Auch ein Architekt kann keine Maße am Bau schätzen. Können Sie den Tag belegen, an dem der Sachverhalt bekannt wurde, evtl. Protokoll darüber, vornehmlich über den Bauleiter? Wenn ja, dann könnten Sie vom Bauunternehmer u.U. Schadenersatz verlangen wenn er weiter gebaut hat. Wenn nein dann möchte ich Sie nicht zu einem Prozess nötigen, überhaupt geht das für Sie nur über einen Fachanwalt. Dessen erste Fragen werden auch nach genauen Fakten sein. Gruß
    • Name:
    • Herr Kla-2930-Kir
  11. HOAI: Grundlagenermittlung – Architektenpflichten im Altbau

    Foto von

    Wie kommen sie zu so einem Urteil?
    ... Herr Kla wie kommen sie zu so einem Urteil? Sind sie Richter für Baurecht? ... Die HOAIAbk. sagt aus : Zunächst ist eine genaue Analyse der Grundlagen und Vorgaben vorzunehmen. Es sind die für die Vorplanung erforderlichen Maßnahmen abzusprechen und die Eckpunkte eindeutig abzustecken ... Der Bauherr ist Laie und der Architekt der Fachmann ... dann raten sie mal wie ein solches Urteil vor Gericht ausgehen wird!
  12. Honorarvereinbarung: Leistungsumfang vs. HOAI-Anforderungen

    Foto von

    HOAI vs. vereinbartes Honorar
    Die HOAIAbk. muss in dem Fall aber auch eindeutig abgemacht sein, und davon steht nichts in der Frage.

    Wenn das Honorar allerdings frei vereinbart worden ist, dann zählt der Leistungsumfang der im Angebot des Architekten enthalten ist und nicht die HOAI. Eine Grundlagenermittlung müsste also explizit erwähnt sein.

  13. HOAI: Mündlicher Auftrag – Architektenhonorar im Anbau

    Foto von

    HOAI
    ... ist nicht alles richtig was du da schreibst ... du bist unkundig .. ich kenne Richter ... kommt der Laie zum Architekten und beauftragt den Fachmann "Architekt" mit der Leistung ein neues Haus an ein altes Haus anzubauen und es liegt kein schriftlicher Vertrag vor, wird der Richter die volle HOAIAbk. als mündl. erteilten Auftrag ansehen, sind vom Architekten evtl. auch schon Rechnungen an den Bauherrn erstellt worden und dieser hat nach der vollen HOAI abgerechnet, dann hat der Architekt verdammt schlechte Karten ... und ob da ein schriftliches Angebot des Architekten über gewisse eingegrenzte Leistungen vorliegt, bezweifle ich sehr ... da wir aber weder Vertrag noch Verhandlungen kennen, sind es alles nur Vermutungen --- lol
  14. Anbauplanung: Sorgfaltspflicht – Grundlagenermittlung unerlässlich

    Foto von

    Mal angenommen
    Mal angenommen eine Grundlagenermittlung war nicht explizit vereinbart: generell schaut man sich als Planer einer Erweiterung an, worauf man aufsetzt  -  das gehört zur Sorgfalt. Von der Hinweispflicht ist der Architekt nicht befreit, und auch der Unternehmer muss diese erfüllen.

    Nun kann man Aufgrund der wenigen Angaben aber auch nur vermuten wie die Vergabe gelaufen ist. Wirklich substanzielle Informationen gibt uns Ms Pink nicht.

    Hier zählen Termine, Bautagesberichte, Bilddokumentation und Besprechungsprotokolle so diese denn vorhanden sind.

  15. Anbau EFH: Vertrag mit Architekt – Planung & Rohbau

    Hallo zusammen, vielen Dank erst einmal ...
    Hallo zusammen, vielen Dank erst einmal Hallo zusammen,

    vielen Dank erst einmal für die vielen Antworten und die Diskussion.

    Also, da uns der Generalübernehmer oder wie man ihn auch nennen möchte persönlich bekannt ist, wurde zwar ein Vertrag geschlossen, aber der ist nicht besonders reichhaltig. Beauftragt wurde er mit der Planung und dem geschlossenen Rohbau. Der Bauunternehmer ist selber Architekt und hat die Pläne und die Statik beigebracht und bis zum geschlossenen Rohbau bauen lassen, danach waren wir dran. Als wir dann die beiden Bauten durch das Dach verbinden wollten, fiel es ihm erst auf, dass das mit dem Drempel nicht passt. Dann musste alles abgeändert werden. Und dann fing das Drama erst an.

    Wir leben hier auch in einem kleinen Dorf in NS, da möchten wir auch nicht so viel Ärger, aber irgendwann fragt man sich schon, ob alles so mit rechten Dingen zugeht. Daher meine Frage.

    Über die Planung und wie alles gebaut werden soll ist in dem Vertrag nicht viel drin, nur wie z.B. das Mauerwerk aussehen soll etc. Und das er die Planung, Leitung und Überwachung bis zu diesem Stadium übernimmt. Über die Planung als solche ist aber nichts im Vertrag.

    Viele Grüße

  16. Bauverlauf dokumentieren: Wichtig für Anbau-Projekte!

    Bilder haben wir aber und ich ...
    Bilder haben wir aber und ich habe auch ein wenig was über den Bauverlauf dokumentiert
  17. Anbau: Architekt & Bauunternehmer – Freundschaft vs. Vertrag

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    Freund und Partner
    ... bezüglich : .. Der Bauunternehmer ist selber Architekt und hat die Pläne und die Statik beigebracht und bis zum geschlossenen Rohbau bauen lassen ... ... genauso hatte ich es mir schon gedacht und dann auch noch mit dem Architekten und Bauunternehmer befreundet ... ... es gibt 2 Lösungen ...
    1. 1 ... die gütige gemeinsame Regelung und man teilt sich die Kosten, ein fader Nachgeschmack bleibt immer
    2. 2 ... zum Rechtsanwalt für Baurecht gehen und die Kosten einklagen da Architekt und Bauunternehmer ein Vertragspartner ist und er damit gesamtverantwortlich ist ... die Fakten wurden ja schon oben von mir aufgeführt ..dein Bauäkzberdä
  18. Anbau EFH: Leistungsumfang – Anbindung der Bauabschnitte

    Foto von

    Weitere Punkte.
    1) Was umgrenzte denn Ihre Leistung, da die Anbindung der Bauabschnitte offensichtlich nicht vom Bauunternehmer hergestellt worden ist? Sie schreiben »danach waren wir dran« (nach dem »geschlossenen Rohbau«). Wie Sie erwähnen, verbanden Sie ja auch die beiden Bauten durch das Dach.

    2) Verständlich das man in einem kleinen Dorf keinen Ärger will, alldieweil der Gang zum Anwalt die Dorfgespräche erst einmal beherrscht.

    3) Interpretiere ich es korrekt, steht im Vertrag eindeutig drin das der Generalunternehmer die Planung übernimmt, allerdings ist der Umfang nicht klar. Wesentlich ist jetzt zu wissen, ob seine Zuständigkeit ausschließlich Gestaltung und Bau der Erweiterung umfasste. Oder ob die Zusammenlegung der Gebäude ebenfalls zu seinen Arbeiten gehörte. Wenn Sie Eigenleistungen erbringen, verantworten Sie diese, nicht der Bauunternehmer.

  19. Rohbau: Vertrag – Bestandsaufnahme & Angleichung notwendig?

    Hallo, also von Zusammenlegung ist in ...
    Hallo, also von Zusammenlegung ist in Hallo,

    also von Zusammenlegung ist in dem Vertrag nichts zu lesen. Da steht "Planung und Errichtung eines geschlossenen Rohbaus". Das hört sich wohl nicht danach an, dass auch eine Zusammenlegung bzw. eine vorhergehende Bestandsaufnahme und Angleichung an den Bestand erfolgen sollte, oder? Oh je

    Wenn ich den Unternehmer in seiner Eigenschaft als Bauunternehmer in Anspruch nehmen möchte, wegen seiner Sorgfaltspflicht wird das doch auch schwer, oder?

    Oh je, oh je

  20. Anbau vs. separates Gebäude: Rechtliche Unterscheidung wichtig!

    Foto von

    Geschlossener Rohbau
    Das klingt ganz so als wenn es nicht um einen Anbau ging, sondern um ein separates Gebäude. Aber: alles was rechtlich ist, das ist Anwaltssache.
  21. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Anbau EFHAbk.: Drempelhöhe im Altbau nachträglich ändern – Kosten & Risiken

    💡 Kernaussagen: Die nachträgliche Änderung der Drempelhöhe beim Anbau an einen Altbau ist komplex und birgt Risiken. Die Verantwortlichkeiten zwischen Bauherr, Architekt und Bauunternehmer müssen klar definiert sein. Eine detaillierte Bestandsaufnahme ist entscheidend, um Mehrkosten zu vermeiden. Die HOAIAbk. kann auch bei mündlichen Aufträgen relevant sein. Eine transparente Dokumentation des Bauverlaufs ist empfehlenswert.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut Drempelhöhe: Architekt haftet nicht bei fehlendem Aufmaß! liegt die Schuld und somit die Mehrkosten beim Bauherrn, wenn der Architekt keinen Auftrag zur Bestandsprüfung hatte.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Anbauplanung: Sorgfaltspflicht – Grundlagenermittlung unerlässlich betont, dass eine Grundlagenermittlung zur Sorgfaltspflicht des Architekten gehört, auch wenn sie nicht explizit vereinbart wurde.

    🔴 Risiko: Eine unklare Vertragsgestaltung, wie im Beitrag Anbau EFH: Vertrag mit Architekt – Planung & Rohbau beschrieben, kann zu Streitigkeiten führen. Es ist wichtig, den Leistungsumfang genau zu definieren.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie vor Baubeginn alle Verantwortlichkeiten und den genauen Leistungsumfang des Architekten und Bauunternehmers. Eine detaillierte Bestandsaufnahme des Altbaus ist unerlässlich. Lassen Sie sich rechtlich beraten, um Risiken zu minimieren. Beachten Sie die Hinweise im Beitrag Anbau: Architekt & Bauunternehmer – Freundschaft vs. Vertrag bezüglich der Problematik, wenn Architekt und Bauunternehmer befreundet sind.

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