... beim Bauaufsichtsamt alle Bescheinigungen bezüglich Fertigstellung der Wohnung, Architektenbescheinigung und die Bescheinigungen für die stichprobenartigen Kontrollen für Schall- und Wärmeschutz (Schallschutz, Wärmeschutz) vorlegen können.
Ich möchte darauf hinweisen, dass Sie diese Bescheinigungen benötigen Sie in jedem Falle benötigen. Sie benötigen hierfür einen Architekten und evtl. falls der Architekt kein SV ist, dann zusätzlich einen staatlich anerkannten Sachverständigen für Schall- und Wärmeschutz (Schallschutz, Wärmeschutz).
Unsere Frage ist - benötigen wir das wirklich?
Über Antworten würden wir uns sehr freuen