wir stehen vor der Entscheidung, von einem renommierten Bauträger ein noch zu errichtendes Reihenhaus zu erwerben. Nun stehen wir unmittelbar vor dem Notarvertrag, die Finanzierung steht - und es gibt Stolpersteine (zumindest in unserer Wahrnehmung).
- Wir haben die Darlehensverträge für das Bauvorhaben bereits unterschrieben, die Rückgabefrist verstreicht Mitte der kommenden Woche.
- Daher haben wir darauf gedrängt, noch vor Ablauf der Frist den Notarvertrag zu machen.
- Wir sind darüber informiert, dass der Bauantrag bei der Stadtverwaltung vorliegt, aber noch nicht genehmigt ist.
- Der Bauträger hat uns gegenüber schriftlich erklärt, dass wir von allen Folgeksoten freigestellt werden, wenn der Bauantrag abgelehnt werden sollte (ohne diese Erklärung hätten wir die Darlehensverträge nicht unterzeichnet).
- Heute ruft der Vertriebler des Bauträgers an - es gebe eine Klage aus der Nachbarschaft gegen das Bauvorhaben, da mit der Errichtung der Bebauung der ursprüngliche Charakter der Wohngegend zerstört werde (wir hatten von solchen Meinungen bereits aus der Tagespresse gelesen).
- Der Bauträger will nun in den Notarvertrag einen Passus aufnehmen, dass wir über die Klage informiert sind.
- Der Bauträger hat ausgesagt, dass die Stadt das Bauvorhaben genehmigen werde.
- Schlimmstenfalls könne es eine Verzögerung im Bau geben.
Beschneidet das unsere Rechte hinsichtlich der Rückabwicklung? Kann der Passus dafür sorgen, dass die Kosten der Bank im Falle der Nichterteilung der Baugenehmigung an uns hängen bleiben?
Welches Interesse verfolgt der Bauträger damit, diesen Sachverhalt mit aufzunehmen?
Wir denken ernsthaft darüber nach, den Notarvertrag abzusagen und das Darlehen zurückzugeben - oder wäre das voreilig / falsch? - Dazu ist zu sagen, dass es bereits einige klärungsbedürftige Sachverhalte im Vorfeld gegeben hat; unser Vertrauensvorschuss also aufgebraucht ist.
Vielen Dank für eine Einschätzung.