Baubetreuungsvertrag prüfen: Festpreisgarantie, Klauseln & Ihre Rechte als Bauherr?
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Baubetreuungsvertrag prüfen: Festpreisgarantie, Klauseln & Ihre Rechte als Bauherr?

Hallo Gemeinde,
wir sind kurz vor dem Unterzeichnen eines Baubetreuungsvertrag beim XXX.
1. Knackpunkt
im Vertrag wird von einer Festpreisgarantie gesprochen. Jedoch gibt es eine Klausel:
Diese Vermittlungsvereinbarung an XXX ist nur gültig wenn der o.g. Festpreis nicht überschritten wird. Ist dies der Fall können beide Vertragsparteien Entschädigungsfrei von dieser Vereinbarung zurücktreten. Wurden bereit Planungsleistungen (siehe unten) erbracht sind diese gesondert zu vergüten.
Sämtliche Gewerke 2- ... (Maurer Spengler etc.) und deren Preise werden erst 2 Wochen vor Baubeginn per Ausschreibung vermittelt.
Für mich heißt das: XXX macht ein günstiges "Festpreisangebot" wir nehmen Planungs und Ausschreibungsleistungen gegen Vergütung in Anspruch. Sollte das Haus doch teurer werden kann ich vom Vertrag zurücktreteen und habe hohe Kosten gehabt die mir für ein neues Projekt fehlen könnten oder ich nehme den höheren Preis an da ich ja eh schon etwas bezahlt habe.
Ist das seriös? Gibt es Erfahrungen mit dem Verband?
Hier die Leistungen die im Festpreis und im Vertrag bereits fest stehen:
Gewerk 1a) Bauantrag HOAIAbk. 1-4
Leistungsphasen 1  -  4 € ... fällig nach Fertigstellung ohne Abzug.
Gewerk 1 b) Wärmeschutznachweis ... fällig nach
Fertigstellung.
Gewerk 1 c) Werkplanung & Vergabe HOAI 5
Leistungsphasen 5  -  7 € ... fällig nach Fertigstellung ohne Abzug.
Gewerk 1 d) Statik
€ ... fällig nach Fertigstellung.
Gewerk 1 e) Vergabe HOAI 6-7
Leistungsphasen 5  -  7 ... nach Fertigstellung, ohne Abzug.
Gewerk 1 f) Bauleitung
Leistungsphasen 8  -  9 ...
30 % nach Fertigstellung Kellerdecke / Bodenplatte und Vorlage eines abgestimmten
Bauzeitenplanes
25 % nach Rohbaufertigstellung
30 % nach Fertigstellung Estrich
15 % nach Hausübergabe
Gewerk 1 j) DEKRA Qualitätsüberwachung
1 Begehung im Zuge der Hausübergabe
... Fertigstellung, ohne Abzug. 100 % nach der Begehung
Blower-Door-Test
Wird bei entsprechend erreichtem Bautenstand von Ihrem Bauleiter
durchgeführt € ... fällig nach Fertigstellung
  • Name:
  • Bauherr
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    🔴 Kritisch: Unklare Festpreisgarantie kann zu erheblichen finanziellen Risiken führen. Vertrag vor Unterschrift prüfen lassen!

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    Ich empfehle Ihnen, den Baubetreuungsvertrag vor der Unterzeichnung von einem unabhängigen Bausachverständigen oder einem Anwalt für Baurecht prüfen zu lassen. Besonders wichtig ist die Klausel zur Festpreisgarantie. Eine solche Garantie sollte klar definieren, welche Leistungen im Festpreis enthalten sind und welche nicht.

    Achten Sie darauf, dass die Vermittlungsvereinbarung an den Baubetreuer nur gültig ist, wenn der Festpreis eingehalten wird. Klären Sie, was passiert, wenn der Festpreis überschritten wird. Wer trägt die Mehrkosten? Welche Rechte haben Sie in diesem Fall?

    Prüfen Sie, ob alle Planungs- und Ausschreibungsleistungen, die im Vertrag aufgeführt sind, detailliert beschrieben sind. Die Vergütung für diese Leistungen sollte transparent und nachvollziehbar sein. Lassen Sie sich den Bauzeitenplan vorlegen und besprechen Sie die einzelnen Leistungsphasen (Bauantrag, Werkplanung, Vergabe, Statik, Bauleitung etc.).

    🔴 Gefahr: Unklare Formulierungen im Vertrag können zu erheblichen Mehrkosten und Streitigkeiten führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Vertrag von einem Fachmann prüfen, bevor Sie ihn unterzeichnen. Klären Sie alle Unklarheiten mit dem Baubetreuer und lassen Sie die Vereinbarungen schriftlich festhalten.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Baubetreuungsvertrag
    Ein Vertrag zwischen Bauherr und Baubetreuer, der die Leistungen des Baubetreuers und die Rechte und Pflichten beider Parteien regelt.
    Verwandte Begriffe: Bauvertrag, Architektenvertrag, Werkvertrag
    Festpreisgarantie
    Eine Zusicherung, dass der vereinbarte Preis für die Bauleistungen nicht überschritten wird. Allerdings gibt es oft Ausnahmen von dieser Garantie.
    Verwandte Begriffe: Kostenvoranschlag, Pauschalpreis, Einheitspreis
    Leistungsphasen
    Die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Fertigstellung, definiert in der HOAIAbk..
    Verwandte Begriffe: Planung, Ausführung, Bauleitung
    Bauzeitenplan
    Ein detaillierter Zeitplan, der die einzelnen Bauphasen und die dafür benötigte Zeit festlegt.
    Verwandte Begriffe: Terminplanung, Bauablauf, Projektmanagement
    Qualitätsüberwachung
    Die regelmäßige Kontrolle der Bauausführung, um sicherzustellen, dass die Arbeiten fachgerecht und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ausgeführt werden.
    Verwandte Begriffe: Bauleitung, Mängelprüfung, Abnahme
    Ausschreibung
    Die Aufforderung an verschiedene Unternehmen, Angebote für Bauleistungen abzugeben.
    Verwandte Begriffe: Angebot, Vergabe, Submission
    Gewerk
    Ein bestimmter Arbeitsbereich im Bauwesen, z.B. Maurerarbeiten, Zimmererarbeiten, Elektroinstallation.
    Verwandte Begriffe: Handwerk, Baugewerbe, Fachbetrieb

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Baubetreuungsvertrag?
      Ein Baubetreuungsvertrag regelt die Leistungen eines Baubetreuers, der den Bauherrn während der Bauphase unterstützt. Dies kann die Planung, Ausschreibung, Bauleitung und Qualitätsüberwachung umfassen. Der Vertrag sollte die Rechte und Pflichten beider Parteien klar definieren.
    2. Was bedeutet eine Festpreisgarantie im Baubetreuungsvertrag?
      Eine Festpreisgarantie bedeutet, dass der vereinbarte Preis für die Bauleistungen nicht überschritten werden darf. Allerdings gibt es oft Klauseln, die Ausnahmen von dieser Garantie zulassen, z.B. bei unvorhergesehenen Ereignissen oder Änderungen der Bauplanung. Es ist wichtig, diese Klauseln genau zu prüfen.
    3. Welche Leistungen sollte ein Baubetreuungsvertrag umfassen?
      Ein guter Baubetreuungsvertrag sollte alle wesentlichen Leistungen umfassen, die für eine erfolgreiche Bauabwicklung erforderlich sind. Dazu gehören die Planung, Ausschreibung, Vergabe, Bauleitung, Qualitätsüberwachung und die Koordination der Gewerke.
    4. Was ist ein Bauzeitenplan und warum ist er wichtig?
      Ein Bauzeitenplan ist ein detaillierter Zeitplan, der die einzelnen Bauphasen und die dafür benötigte Zeit festlegt. Er ist wichtig, um den Baufortschritt zu überwachen und Verzögerungen frühzeitig zu erkennen.
    5. Was sind Leistungsphasen im Bauwesen?
      Leistungsphasen sind die einzelnen Abschnitte eines Bauprojekts, von der Grundlagenermittlung bis zur Fertigstellung. Jede Leistungsphase umfasst bestimmte Aufgaben und Verantwortlichkeiten. Die Leistungsphasen sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) definiert.
    6. Was ist eine Qualitätsüberwachung beim Bauen?
      Die Qualitätsüberwachung ist ein wichtiger Bestandteil der Baubetreuung. Sie umfasst die regelmäßige Kontrolle der Bauausführung, um sicherzustellen, dass die Arbeiten fachgerecht und gemäß den vertraglichen Vereinbarungen ausgeführt werden.
    7. Was ist ein Blower-Door-Test?
      Ein Blower-Door-Test ist ein Verfahren zur Überprüfung der Luftdichtheit eines Gebäudes. Dabei wird ein Ventilator in eine Tür oder ein Fenster eingesetzt, um einen Unterdruck im Gebäude zu erzeugen. Anschließend wird gemessen, wie viel Luft durch Undichtigkeiten eindringt.
    8. Was sollte ich tun, wenn es während der Bauphase zu Problemen kommt?
      Wenn es während der Bauphase zu Problemen kommt, sollten Sie diese umgehend mit dem Baubetreuer besprechen. Dokumentieren Sie alle Mängel und Vereinbarungen schriftlich. Bei schwerwiegenden Problemen sollten Sie einen unabhängigen Bausachverständigen oder einen Anwalt für Baurecht hinzuziehen.

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  2. Festpreisvertrag: HOAI-Leistungen vs. Einzelvergabe

    Das sieht so aus
    als ob Sie hier die Planungs und Überwachungsleistungen zum "Festpreis" von Firma xyz bekommen. Also die HOAIAbk.-Leistungen LPAbk. 1-9 (oder Teile davon). Die einzelnen Gewerke müssen Sie natürlich extra zahlen. Die gehen ja nach "Ausschreibung".
    Das ganze könnten Sie so auch vom Architekt bekommen. Dessen Honorar ist aber abhängig von der Bausumme. Und auch dort müssen Sie geleistete Planungsleistungen bezahlen. Umsonst gibt es dort auch nichts. Planung egal von wem, kostet halt Geld, sparen Sie aber an der Planung, könnte (wird!) es am Ende teuerer werden.
    Fazit: Sehe ist erstmals als Neutral an. Wie bei allem im Leben hat das Vor- und Nachteile (Vorteile, Nachteile). Keine Rechtsberatung, daher müssten Sie die rechtliche Seite eh vom Fachmann prüfen lassen.
    Aus meiner Sicht wäre zu Prüfen, zu welchem Preis Sie diese Leistungen von einem eigenen Architekt (ggf. externer Bauleiter) bekommen (Alternativ auvh Fertighausanbieter). Und wieviel Planungsaufwand (Zeit) Sie hier zum Festpreis bekommen. Ich kann mir schlecht vorstellen, dass hier tausend Extrawünsche in der Planung noch im Preis enthalten sind.
    Dürfte wohl eine Mischkalkulation sein. Wenn 80 % der Kunden die "bekannten" 20 % Standardgrundrisse (ggf. mit leichten Abwandlungen) verwenden, resp. keine besonderen Planungsbedingungen (z.B. Einschränkungen durch Bebauungsplan) vorliegen dürfte das für die Firma noch passen (die wohl intern auch einen Architekten beauftragt).
  3. Festpreis Hausbau: Kalkulationssicherheit durch XXX?

    Hallo Danke für die schnelle Antwort. Das Problem ...
    Hallo Danke für die schnelle Antwort.
    Das Problem was ich halt habe, es wird immer mit einem Hauspreis als "Festpreis geworben". Genau das möchte ich haben um Kalkulationssicherheit zu bekommen.
    Gibt es denn Erfahrungen zu XXX? Im Netz ist so gut wie nichts zu finden.
    • Name:
    • Bauherr
  4. Festpreisgarantie: Unverbindlich bei Baukosten-Überschreitung?

    Geht es hier
    um schlüsselfertig oder Rohbau? Rohbau mit Zahlungsplan 85 % nach Estrich ist wohl OK , bei schlüsselfertig fehlt weit mehr als nur die restlichen 15 % am Baufortschritt.
    Wieso beide Seiten bei Überschreiten des "Festpreises" zurücktreten können (was ist bitte ein so unverbindlicher Festpreis Wert?), leuchtet mir auch nicht wirklich ein. Fazit: Da steht nichts drin, was nicht auch ein Architekt so machen könnte, nur dass der mit dem Wort "Festpreis" vorsichtiger wäre.
    Frag mal nach Referenzhäusern und zufriedenen Kunden, wenn der Verein seriös ist, gibt er die gerne heraus.
    Übrigens: -"XXX" Erfahrung  -  bei Google eingeben, kommt schon einiges, z.B. soll es sich um XXX handeln, also auch mal XXX Erfahrung- versuchen.
    Gruß
    Volker Leue
  5. Baubetreuung: Planungsleistungen und Firmenvermittlung durch Verein

    Handelt sich um Planungsleistungen und Auftragsvermittlung
    Ist das dieser Verein?
    So wie ich es grad gelesen habe, handelt es sich um die Erbringung von Planungs- und Bauüberwachungsleistungen (Planungsleistungen, Bauüberwachungsleistungen), und nicht um einen Generalunternehmer/Generalübernehmer oder Bauträger. Der Verein erstellt als Planer Ausschreibungen und vermittelt dann die Firmen. Die Werkverträger müssten dann, wenn ich es richtig verstehe, direkt zwischen Bauherr und Firmen geschlossen werden.
    Ist also sozusagen ein Generalplaner. Folglich, da die Planungsleistungen nicht mit der Erbringung von Bauleistungen kombiniert sind, wird das Planungshonorar nach HOAIAbk. ermittelt.
    Gruß
  6. Bau Zahlungsplan: Schlüsselfertig mit Gewährleistungsbürgschaft

    Ja das ist der Verein Die Google Suche ...
    Ja das ist der Verein
    Die Google Suche gibt ein positives und ein negatives Feedback. Findest du mehr?
    Der Bau ist Schlüsselfertig der restliche Zahlungsplan bisher noch ohne Preisangabe sieht dann so aus:
    Gewerk 2) Maurer-Stahlbetonarbeiten
    2.1 Haus mit Keller
    20 % Fertigstellung Bodenplatte
    25 % Fertigstellung Decke über UG
    30 % Fertigstellung Decke über EGAbk.
    20 % Fertigstellung Giebelmauerwerk
    5 % nach kompletter Fertigstellung, Abnahme & gegen Vorlage einer
    Gewährleistungsbürgschaft oder Versicherung
    Gewerk
    2 f) Gerüstarbeiten
    80 % nach Gerüstaufbau
    20 % nach Gerüstabbau
    Gewerk 3) Zimmermann / Eindeckung / Spengler
    50 % nach Aufstellung Dachstuhl
    45 % nach Dacheindeckung
    5 % nach kompletter Fertigstellung, Abnahme & gegen Vorlage einer
    Gewährleistungsbürgschaft oder Versicherung
    Gewerk 4) Trockenbau
    60 % nach Einbau der Dämmung und Folie
    35 % nach Spachteln & Schleifen
    5 % nach kompletter Fertigstellung, Abnahme & gegen Vorlage einer
    Gewährleistungsbürgschaft oder Versicherung
    Gewerk 5) Fenster
    95 % nach Materialanlieferung & Montage der Fenster
    5 % nach kompletter Fertigstellung, Abnahme & gegen Vorlage einer
    Gewährleistungsbürgschaft oder Versicherung
    Hinweis: In der Haustüre wird während der Bauzeit eine "provisorische Füllung"
    eingebaut, um evtl. Beschädigungen zu vermeiden. Die Füllung wird erst mit der
    Endmontage eingebaut. Die Abdeckungen der Rollladenkästen werden ebenfalls erst
    mit der Endmontage angebracht. Diese Restleistungen berechtigen nicht die Zahlung zu
    verweigern!
    Gewerk 6) Innentüren
    95 % nach Materialanlieferung & Montage
    5 % nach kompletter Fertigstellung, Abnahme & gegen Vorlage einer
    Gewährleistungsbürgschaft oder Versicherung
    Gewerk 7/8) Heizung/Sanitär
    35 % nach Sanitärrohinstallation
    35 % nach Heizungsrohinstallation
    25 % nach Inbetriebnahme und Einweisung
    5 % nach kompletter Fertigstellung, Abnahme & gegen Vorlage einer
    Gewährleistungsbürgschaft oder Versicherung
    Gewerk 9) Fliesen
    35 % nach Materialanlieferung
    60 % nach Fertigstellung
    5 % nach kompletter Fertigstellung, Abnahme & gegen Vorlage einer
    Gewährleistungsbürgschaft oder Versicherung
    Gewerk 10) Elektro
    50 % nach Fertigstellung Rohinstallation
    45 % nach kompletter Fertigstellung,
    5 % nach kompletter Fertigstellung, Abnahme & gegen Vorlage einer
    Gewährleistungsbürgschaft oder Versicherung
    Gewerk 11) Estrich
    95 % nach kompletter Fertigstellung,
    5 % nach kompletter Fertigstellung, Abnahme & gegen Vorlage einer
    Gewährleistungsbürgschaft oder Versicherung
    Gewerk 12) Innen- und Außenputz (Innenputz, Außenputz)
    45 % nach Fertigstellung Innenputz
    40 % nach Fertigstellung Außenputz  -  Grundputz
    10 % nach Fertigstellung Außenputz  -  Oberputz
    5 % nach kompletter Fertigstellung, Abnahme & gegen Vorlage einer
    Gewährleistungsbürgschaft oder Versicherung
    Gewerk 13) Treppen/Balkongeländer
    95 % nach kompletter Fertigstellung,
    5 % nach kompletter Fertigstellung, Abnahme & gegen Vorlage einer
    Gewährleistungsbürgschaft oder Versicherung
    Gewerk 14) Malerarbeiten/Bodenbeläge
    (nicht im Standardleistungsumfang enthalten)
    50 % nach Fertigstellung Malerarbeiten
    45 % nach Fertigstellung Bodenbeläge
    5 % nach kompletter Fertigstellung, Abnahme & gegen Vorlage einer
    Gewährleistungsbürgschaft oder Versicherung.
  7. Baubetreuungsvertrag: Rolle des Verbands als Vermittler klären!

    Generalübernehmer
    Dann sieht es doch mehr noch Generalübernehmer aus. Mich stört etwas das Wort "Vermittlungsvereinbarung". Bitte fragen Sie nochmal genau nach, welcher Roller der Verband denn nun spielt:
    Ist er nur ein Baubetreuer/Bauüberwacher, oder Generalunternehmer oder nur ein Vermittler, der Verträge weitervermittelt. Die Frage nach Vertragsdetails ist hier im Forum ohnehin fehl am Platze, da müssen Sie schon einen Fachanwalt bemühen.
    Gruß
  8. Bauvertrag: Vertragspartner XXX e.V. – Risiken & Vorteile?

    Mit wem
    wird denn nun der Vertrag geschlossen, doch sicherlich mit der XXX und nicht mit dem namensgleichen e.V., der nicht gewinnorientiert schöne Satzungsziele verfolgt? Der AGAbk. kann dann nämlich die Satzung eines e.V. ziemlich egal sein, bleibt ein Generalunternehmer/Generalübernehmer oder was auch immer wie viele andere übrig.
    Mir wäre das alles zu unklar geregelt; es erweckt den Anschein, dass sich hier jemand nicht auf die klaren Regelungen für den Berufsstand Architekt oder Bauingenieur einlassen will und lieber mit dem schwammigen Begriff "Vermittler" arbeitet. Einen Vorteil für den BH sehe ich nicht, die erwähnten Leistungen sind ein klarer Teil der Architektenarbeit, umsonst wird dieser Anbieter das auch nicht machen und der Festpreis ist m.E. mit den Bedingungen nicht viel Wert.
    Egal wies ausgeht, viel Erfolg
    VL
  9. Baubetreuungsvertrag: Mitgliedschaft & Vermittlung von Bauleistungen

    Als erster Bestandteil
    ist in diesem "Vertrag" der Beitritt in den Verein mit 800,- Mitgliedsbeitrag aufgeführt.
    Als zweiter Bestandteil der "Auftrag mit Vollmacht für die Vermittlung von Liefer- / Bauleistungen" durch die offiziell vom Verein eingestzte Planungs- und Koordinierungs-AGAbk..
    Mit Angabe des Vertragsgegenstandes (Baubeschreibung, Zusatzaustattung, Baupläne als Anlage genannt) zum sogenannten "Festpreis" mit der Klausel:
    Diese Vermittlungsvereinbarung an XXX ist nur gültig wenn der o.g. Festpreis nicht überschritten wird. Ist dies der Fall können beide Vertragsparteien Entschädigungsfrei von dieser Vereinbarung zurücktreten. Wurden bereit Planungsleistungen (siehe unten) erbracht sind diese gesondert zu vergüten.
    An der Ausschreibung sind dann alle im Verein registrierten Handwerksbetriebe (Mitglieder) beteiligt. Die daraus resultierenden Werkverträge werden dann dem Mitglied (Uns) vorgelegt.
  10. Baubetreuungsvertrag: Mitgliedschaft & Vermittlung von Bauleistungen

    Als erster Bestandteil
    ist in diesem "Vertrag" der Beitritt in den Verein mit 800,- Mitgliedsbeitrag aufgeführt.
    Als zweiter Bestandteil der "Auftrag mit Vollmacht für die Vermittlung von Liefer- / Bauleistungen" durch die offiziell vom Verein eingestzte Planungs- und Koordinierungs-AGAbk..
    Mit Angabe des Vertragsgegenstandes (Baubeschreibung, Zusatzaustattung, Baupläne als Anlage genannt) zum sogenannten "Festpreis" mit der Klausel:
    Diese Vermittlungsvereinbarung an XXX ist nur gültig wenn der o.g. Festpreis nicht überschritten wird. Ist dies der Fall können beide Vertragsparteien Entschädigungsfrei von dieser Vereinbarung zurücktreten. Wurden bereit Planungsleistungen (siehe unten) erbracht sind diese gesondert zu vergüten.
    An der Ausschreibung sind dann alle im Verein registrierten Handwerksbetriebe (Mitglieder) beteiligt. Die daraus resultierenden Werkverträge werden dann dem Mitglied (Uns) vorgelegt.
    • Name:
    • Bauherr
  11. Baubetreuung: Mitgliedschaft im Verein – Vor- und Nachteile?

    Entscheiden
    muss das jeder selbst:
    • Planungsleistungen (Genehmigungsplanung) werden in jedem Fall vergütet
    • wird der Bau wesentlich aufwendiger als bei den Musterhäusern vorgesehen, kann XXX vom Vertrag zurücktreten (denn dann ist es sicher auch teurer)
    • es handelt sich um eine Planungsgesellschaft, die nicht für jeden arbeitet, sondern nur gegen 800,- Mitgliedsbeitrag (Beitritt für 1 Jahr oder open end und 800/Jahr?)
    • Mitgliedschaft vermutlich als nicht stimmberechtigtes Fördermitglied?
    • als Belohnung eine beschränkte Ausschreibung unter Mitgliedsbetrieben, die auch vorab einen Beitrag gezahlt haben, der irgendwie wieder reinkommen muss

    Ich persönlich sehe hier nicht die Vorteile, die Vorabkosten von 800,- rechtfertigen würden. Schon mal bei einem Architekten ein unverbindliches Gespräch geführt und Leistungen verglichen (ist leider ein Vergleich Äpfel/Birnen, aber vielleicht hilft es)?
    Gruß
    VL

  12. Vereinsmitgliedschaft: Dauer bis Gewährleistungspflicht-Ende

    Mit dem einmaligen Mitgliedsbeitrag
    erkauft man sich eine Mitgliedschaft bis zum Ender der Gewährleistungspflicht nach 5 Jahren.
    • Name:
    • Bauherr
  13. Bauvertrag: Generalübernehmer vs. Architekt mit Einzelvergabe

    Es gibt doch ...
    schon zwei sehr bewehrte Modelle
    Den Generalübernehmer (1 Ansprechpartner mit Festpreis) und Architekten mit Einzelvergabe (kein Festpreis, aber mehr Einfluss und Haftpflichtversicherung.
    Wozu muss ich dann in einem Verein Mitglied werden, bei dem ich einen Festpreis habe, der aber nicht garantiert ist und bei dem ich keinen einzigen Vorteil des anderen Modells bekomme.
    Der Sinn einer solchen Aktion erschließt sich mir nicht.
    Entweder will ich Festpreis, dann ab zum Generalübernehmer.
    Oder ich will die Handwerker auswählen und selber mitbestimmen können, dann ab zur Architektenschaft.
    Bitte den vermeintlichen Vorteil erklären
  14. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Baubetreuungsvertrag prüfen: Festpreisgarantie, Klauseln & Rechte

    💡 Kernaussagen: Dieser Thread diskutiert die Vor- und Nachteile eines Baubetreuungsvertrags mit Festpreisgarantie, insbesondere im Zusammenhang mit dem Verein XXX. Es wird hinterfragt, ob die Festpreisgarantie tatsächlich bindend ist und welche Rolle der Verein bei der Vermittlung von Bauleistungen spielt. Die Diskussionsteilnehmer beleuchten alternative Modelle wie Generalübernehmer und Architekten mit Einzelvergabe.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Klären Sie die Rolle des Verbands (Vermittler, Bauüberwacher, Generalunternehmer) vor Vertragsabschluss, wie im Beitrag Baubetreuungsvertrag: Rolle des Verbands als Vermittler klären! betont wird. Die Vermittlungsvereinbarung sollte genau geprüft werden.

    💰 Kosten: Die Mitgliedschaft im Verein ist mit einem Beitrag verbunden, der im Beitrag Baubetreuungsvertrag: Mitgliedschaft & Vermittlung von Bauleistungen thematisiert wird. Es ist wichtig, die damit verbundenen Leistungen und Vorteile abzuwägen.

    👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Baubetreuungsvertrag von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen, um Risiken zu minimieren. Vergleichen Sie alternative Modelle wie Generalübernehmer oder Architekten mit Einzelvergabe, wie im Beitrag Bauvertrag: Generalübernehmer vs. Architekt mit Einzelvergabe erläutert.

    Die Diskussion zeigt, dass eine vermeintliche Festpreisgarantie durch Klauseln eingeschränkt sein kann. Es ist entscheidend, die Vertragsbedingungen genau zu verstehen und die Rolle aller Beteiligten (Verein, Planungsgesellschaft, Handwerksbetriebe) zu klären. Die Erfahrungen anderer Bauherren mit dem Verein XXX sollten recherchiert werden, um eine fundierte Entscheidung treffen zu können.

    Die Wahl des richtigen Baupartners (Baubetreuer, Generalübernehmer, Architekt) hängt von den individuellen Bedürfnissen und Präferenzen des Bauherrn ab. Ein Baubetreuungsvertrag kann Vorteile bieten, birgt aber auch Risiken, die durch sorgfältige Prüfung und Beratung minimiert werden können. Die Festpreisgarantie sollte kritisch hinterfragt und mit anderen Modellen verglichen werden.

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