Abrissgenehmigung in Baden-Württemberg: Benötigt man eine für ein genehmigtes Neubauprojekt?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 17.01.2026
Die Frage, ob für ein genehmigtes Neubauprojekt in Baden-Württemberg eine separate Abrissgenehmigung erforderlich ist, hängt vom Umfang des ursprünglichen Bauantrags ab. Wurde Abriss und Neubau gemeinsam beantragt und genehmigt, ist keine zusätzliche Abrissgenehmigung notwendig. Andernfalls ist bei einem Abbruch von mehr als 300 m³ ein gesonderter Antrag oder ein Kenntnisgabeverfahren erforderlich. Bei kleineren Abbruchvorhaben unter 300 m³ entfällt die Antragspflicht.
⚠️ Wichtig/Achtung · 📊 Fakten/Zahlen · 👉 Handlungsempfehlung
Abrissgenehmigung in Baden-Württemberg: Benötigt man eine für ein genehmigtes Neubauprojekt?
wir möchten auf dem elterlichen Grundstück ein Einfamilienhaus bauen, für welches eine Baugenehmigung schon vorliegt.
Muss für das jetzt noch aufstehende Gebäude eine Abrissgenehmigung beantragt werden?
Der schon genehmigte Neubau kann ja nur erfolgen, wenn das alte Gebäude schon abgerissen ist.
Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Andi
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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Sicherheitshinweise: Abrissgenehmigung BW: Notwendig bei Neubau?
🔴 Kritisch: Asbesthaltige Materialien im Altbau könnten eine Gefahr darstellen. Vor dem Abriss muss eine Schadstoffuntersuchung durchgeführt werden.
GoogleAI-Analyse: Abrissgenehmigung BW: Notwendig bei Neubau?
Ich beurteile die Frage wie folgt: In Baden-Württemberg ist eine Abrissgenehmigung nicht generell erforderlich. Ob eine solche Genehmigung notwendig ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie beispielsweise der Lage des Gebäudes (z.B. ob es sich im Außenbereich oder in einem Sanierungsgebiet befindet) und der Art des Gebäudes.
🔴 Gefahr: Ein ungenehmigter Abriss kann zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zum Baustopp führen.
Ich empfehle, sich vor dem Abriss beim zuständigen Bauamt der Gemeinde oder Stadt zu erkundigen, ob eine Abrissgenehmigung erforderlich ist. Dies kann formlos geschehen, um Klarheit zu schaffen.
Es ist ratsam, die Baugenehmigung für den Neubau genau zu prüfen. Oftmals enthält diese bereits Auflagen zum Abriss des Bestandsgebäudes. In diesem Fall kann eine separate Abrissgenehmigung entbehrlich sein.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Genehmigungspflicht beim zuständigen Bauamt ab, bevor Sie mit dem Abriss beginnen.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Abrissgenehmigung
- Eine Abrissgenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für den Abriss bestimmter Gebäude erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass der Abriss ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit erfolgt.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, Baurecht. - Baugenehmigung
- Eine Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden erforderlich ist. Sie dient dazu, sicherzustellen, dass das Bauvorhaben den geltenden Bauvorschriften entspricht.
Verwandte Begriffe: Abrissgenehmigung, Bauanzeige, Baurecht. - Bauamt
- Das Bauamt ist eine kommunale Behörde, die für die Überwachung und Durchsetzung der Bauvorschriften zuständig ist. Es erteilt Baugenehmigungen, Abrissgenehmigungen und berät Bauherren in baurechtlichen Fragen.
Verwandte Begriffe: Baubehörde, Baurechtsamt, Stadtplanungsamt. - Baurecht
- Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es ist in Deutschland aufgeteilt in öffentliches und privates Baurecht. Das öffentliche Baurecht regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben, während das private Baurecht die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen regelt.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Landesbauordnung, Bebauungsplan. - Bebauungsplan
- Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einer Gemeinde festlegt. Er enthält Festsetzungen über die Art der Bebauung, die Höhe der Gebäude und die Nutzung der Freiflächen.
Verwandte Begriffe: Baurecht, Flächennutzungsplan, Baulinie. - Anzeigepflicht
- Eine Anzeigepflicht bedeutet, dass bestimmte Vorhaben oder Ereignisse einer Behörde gemeldet werden müssen, auch wenn keine Genehmigung erforderlich ist. Dies dient der Information und Überwachung durch die Behörde.
Verwandte Begriffe: Genehmigungspflicht, Meldepflicht, Bauanzeige. - Sanierungsgebiet
- Ein Sanierungsgebiet ist ein Gebiet, in dem städtebauliche Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensverhältnisse durchgeführt werden. In Sanierungsgebieten gelten besondere baurechtliche Bestimmungen.
Verwandte Begriffe: Stadterneuerung, Stadtumbau, städtebauliche Maßnahmen.
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Brauche ich immer eine Abrissgenehmigung in Baden-Württemberg?
Nein, nicht immer. Die Notwendigkeit einer Abrissgenehmigung hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Lage des Gebäudes und der Art des Gebäudes. Informieren Sie sich beim zuständigen Bauamt. - Was passiert, wenn ich ohne Genehmigung abreiße?
Ein ungenehmigter Abriss kann zu Bußgeldern und im schlimmsten Fall zum Baustopp führen. Es ist daher ratsam, sich vorab zu informieren und gegebenenfalls eine Genehmigung einzuholen. - Wo erhalte ich Auskunft über die Genehmigungspflicht?
Die zuständige Stelle für Auskünfte zur Abrissgenehmigung ist das Bauamt der Gemeinde oder Stadt, in der sich das abzureißende Gebäude befindet. Dort erhalten Sie verbindliche Informationen. - Was ist, wenn die Baugenehmigung für den Neubau bereits vorliegt?
Prüfen Sie die Baugenehmigung genau. Oftmals enthält diese bereits Auflagen zum Abriss des Bestandsgebäudes. In diesem Fall kann eine separate Abrissgenehmigung entbehrlich sein. - Muss ich den Abriss anzeigen, auch wenn keine Genehmigung nötig ist?
Auch wenn keine Abrissgenehmigung erforderlich ist, kann eine Anzeigepflicht bestehen. Informieren Sie sich beim Bauamt, ob Sie den Abriss vorab anzeigen müssen. - Welche Unterlagen benötige ich für einen Abrissantrag?
Die benötigten Unterlagen können je nach Gemeinde variieren. In der Regel sind ein Lageplan, Bauzeichnungen des abzureißenden Gebäudes und ein Nachweis der Standsicherheit erforderlich. - Wie lange dauert es, bis eine Abrissgenehmigung erteilt wird?
Die Bearbeitungsdauer kann variieren. Es ist ratsam, sich frühzeitig um die Genehmigung zu kümmern, um Verzögerungen zu vermeiden. Rechnen Sie mit mehreren Wochen. - Was ist bei einem Teilabriss zu beachten?
Auch bei einem Teilabriss kann eine Genehmigung erforderlich sein, insbesondere wenn tragende Bauteile betroffen sind. Klären Sie dies vorab mit dem Bauamt.
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Überblick über die Kosten und den Ablauf von Abrissarbeiten. - Asbestentsorgung beim Abriss
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Besonderheiten beim Abriss von denkmalgeschützten Gebäuden.
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Abrissgenehmigung BW: Neubau – Antragsumfang entscheidend!
Das kommt darauf an,
was in der Baugenehmigung steht, bzw. was beantragt wurde.
Wenn Antrag: Abriss und Neubau, dann Genehmigung: Abriss und Neubau.
Wenn nur Neubau beantragt, dann muss der Abbruch, wenn er >300 m³ ist noch beantragt und genehmigt oder im Kenntnisgabeverfahren beantragt werden.
Bei <300 m³ ist kein Antrag notwendig.
§ 50 Abs. 3 Satz 2 LBOAbk. i.V.m. § 12 LBOVVO
Gruß aus Baden -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
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Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Abrissgenehmigung in Baden-Württemberg: Neubauprojekt
💡 Kernaussagen: Die Frage, ob für ein genehmigtes Neubauprojekt in Baden-Württemberg eine separate Abrissgenehmigung erforderlich ist, hängt vom Umfang des ursprünglichen Bauantrags ab. Wurde Abriss und Neubau gemeinsam beantragt und genehmigt, ist keine zusätzliche Abrissgenehmigung notwendig. Andernfalls ist bei einem Abbruch von mehr als 300 m³ ein gesonderter Antrag oder ein Kenntnisgabeverfahren erforderlich. Bei kleineren Abbruchvorhaben unter 300 m³ entfällt die Antragspflicht.
⚠️ Wichtig/Achtung: Laut Abrissgenehmigung BW: Neubau – Antragsumfang entscheidend! ist der ursprüngliche Bauantrag entscheidend für die Notwendigkeit einer separaten Abrissgenehmigung. Fehlt der Abriss im Antrag, kann ein zusätzliches Verfahren notwendig sein.
📊 Fakten/Zahlen: Die Notwendigkeit einer Abrissgenehmigung in Baden-Württemberg hängt maßgeblich vom Volumen des abzubrechenden Gebäudes ab. Bei einem Volumen von über 300 m³ ist ein Antrag oder ein Kenntnisgabeverfahren erforderlich (§ 50 Abs. 3 Satz 2 LBOAbk. i.V.m. § 12 LBOVVO). Bei geringerem Volumen entfällt diese Pflicht.
👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die Baugenehmigung auf den expliziten Einschluss des Abrisses. Ist dies nicht der Fall, klären Sie die Notwendigkeit eines separaten Antrags oder Kenntnisgabeverfahrens beim zuständigen Bauamt in Baden-Württemberg ab. Beachten Sie die Volumen-Grenze von 300 m³ für den Abbruch.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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