Abgeschlossenheitsbescheinigung ohne Baugenehmigung möglich? Voraussetzungen & Rechtsgrundlage in Hessen
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nicht gleichbedeutend mit einer Baugenehmigung. Fehlerhafte Bescheinigungen können Amtshaftung auslösen. Ein Fachanwalt für Baurecht kann bei komplexen Problemen helfen. Der Kaufvertrag kann bei arglistiger Täuschung rückgängig gemacht werden. Eine neue Teilungserklärung kann bei Änderungen erforderlich sein.
Abgeschlossenheitsbescheinigung ohne Baugenehmigung möglich? Voraussetzungen & Rechtsgrundlage in Hessen
Ich habe Wohneigentum in Form eines noch zu errichtenden Einfamilienhauses in Hessen gekauft. Es liegt eine notarielle Teilungserklärung vor ebenso wie eine von der Bauaufsichtsbehörde erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Der zugehörige Bauantrag, der bei der selben Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung eingereicht ist, kann laut Bauaufsicht nun aber nicht gemehmigt werden, obwohl exakt die gleichen Pläne bereits in der Abgeschlossenheitsbescheinigung und auch der Teilungserklärung verwendet wurden. Es müssten nun gravierende Änderungen an den Bauantragsplänen vorgenommen werden, die z.B. dazu führen könnten, dass das Haus z.T. auf Gemeinschaftseigentum steht.
Im Internet habe ich bei einigen Städten gelesen, dass eine zwingende Voraussetzungen für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung für noch zu erstellende Gebäude, eine Baugenehmigung ist. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung darf also frühestens mit der Baugenehmigung erteilt werden.
Hierzu nun meine Fragen:
1. Ist das in Hessen auch so?
2. Gibt es hierzu eine Rechtsgrundlage?
3. Wo kann man das nachlesen?
4. Kann die Abgeschlossenheit auch ohne Baugenehmigung erteilt werden?
5. Wenn die Abgeschlossenheit nach Bauantragsplänen bescheinigt wurde, muss dann der zugehörige Bauantrag auch genehmigt werden?
6. Wenn die gravierenden Änderungen zur Genehmigung des Bauantrags notwendig sind, erlischt dann die Abgeschlossenheitsbescheinigung und was ist mit der Teilungserklärung?
Ich bin ratlos und das Bauamt sagt heute dies und morgen das.
Für Tipps und Hinweise wäre ich dankbar!
Vielen Dank!
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)Automatisch generierte KI-Ergänzungen
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Sicherheitshinweise
🔴 KRITISCH: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ohne bestandskräftige Baugenehmigung in Hessen grundsätzlich nicht wirksam – dies gefährdet die Rechtsgrundlage für das Sondereigentum und die Grundbucheintragung.
🔴 KRITISCH: Eigenmächtige Bauänderungen nach Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung führen zum Verlust ihrer Gültigkeit und können die Teilungserklärung anfechtbar machen.
⚠️ WICHTIG: Die Bauaufsichtsbehörde prüft Abgeschlossenheitsbescheinigung und Baugenehmigung getrennt – eine Bescheinigung ersetzt keine Baugenehmigung und garantiert keine Genehmigungsfähigkeit der Pläne.
⚠️ WICHTIG: Uneinheitliche Praxis der hessischen Bauämter erfordert eine individuelle, schriftliche Klärung mit Nachweis – mündliche Auskünfte sind rechtsverbindlich nicht ausreichend.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich verstehe, dass Sie Wohneigentum in Form eines noch zu errichtenden Einfamilienhauses in Hessen erworben haben und eine Abgeschlossenheitsbescheinigung sowie eine Teilungserklärung vorliegen, aber Unklarheit bezüglich der Baugenehmigung besteht.
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung dient dazu, Wohnungen oder sonstige selbstständige Nutzungseinheiten innerhalb eines Gebäudes rechtlich als separate Einheiten (Wohneigentum) ausweisen zu können. Sie ist eine Voraussetzung für die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum gemäß dem Wohnungseigentumsgesetz (WEGAbk.).
🔴 Gefahr: Änderungen an den Bauantragsplänen ohne Genehmigung der Bauaufsichtsbehörde können zum Verlust der Abgeschlossenheitsbescheinigung führen und somit die rechtliche Grundlage für das Wohneigentum gefährden.
Ob eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ohne eine zugehörige Baugenehmigung erteilt werden kann, hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen (hier: Hessen) und den konkreten Umständen ab. In der Regel setzt die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung voraus, dass das Gebäude, auf das sie sich bezieht, baurechtlich genehmigt ist oder zumindest den baurechtlichen Vorschriften entspricht.
👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich direkt an das zuständige Bauamt in Hessen zu wenden, um die spezifischen Voraussetzungen für die Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung in Ihrem Fall zu klären und sicherzustellen, dass alle notwendigen Genehmigungen vorliegen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der Sachverhalt beschreibt eine typische Problematik im hessischen Bau- und Wohnungseigentumsrecht, bei der die zeitliche Abfolge von Abgeschlossenheitsbescheinigung und Baugenehmigung nicht korrekt eingehalten wurde. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 2 Abs. 2 WEG setzt in Hessen grundsätzlich eine bestandskräftige Baugenehmigung voraus, da sie die bauliche Umsetzbarkeit der Teilungserklärung bestätigen muss. Die Erteilung ohne Baugenehmigung ist rechtlich unzulässig und stellt einen Verfahrensfehler dar, der die Wirksamkeit der Bescheinigung gefährdet.
🔴 Gefahr: Die erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ohne Baugenehmigung rechtlich angreifbar. Sollte der Bauantrag nicht genehmigt werden oder wesentlich von den Plänen abweichen, droht die Unwirksamkeit der Bescheinigung. Dies kann zu Problemen bei der Grundbucheintragung von Sondereigentum führen.
➕ Ergänzung: Die Rechtsgrundlage ergibt sich aus § 2 Abs. 2 WEG i.V.m. der hessischen Bauordnung (HBO). Nach § 2 Abs. 2 WEG setzt die Abgeschlossenheit voraus, dass die bauliche Anlage genehmigt ist. In Hessen ist die Baugenehmigung nach § 57 HBO Voraussetzung für die Bescheinigung. Die Teilungserklärung bleibt zwar bestehen, aber ohne gültige Abgeschlossenheitsbescheinigung kann kein Sondereigentum entstehen.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass die Abgeschlossenheitsbescheinigung unabhängig von der Baugenehmigung erteilt werden kann, ist falsch. Die Bauaufsichtsbehörde hätte die Bescheinigung erst nach Genehmigung des Bauantrags ausstellen dürfen. Die aktuelle Situation zeigt einen Verfahrensfehler der Behörde.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Fachanwalt für Bau- und Wohnungseigentumsrecht. Lassen Sie prüfen, ob die Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgrund des Verfahrensfehlers anfechtbar ist. Parallel sollten Sie die Bauaufsichtsbehörde schriftlich auffordern, die Bescheinigung zu korrigieren oder den Bauantrag nach den ursprünglichen Plänen zu genehmigen. Vermeiden Sie eigenmächtige Änderungen an den Plänen, da dies die Teilungserklärung gefährden könnte.
KI-Analyse (Qwen)
Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein zentrales Dokument für die Aufteilung eines Gebäudes in Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum gemäß § 3 Abs. 1 WEG. Ihre Erteilung setzt voraus, dass die räumliche und funktionale Abgeschlossenheit der Einheiten bereits planerisch zweifelsfrei nachgewiesen werden kann — jedoch nicht, dass das Gebäude bereits steht oder die Baugenehmigung vorliegt.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, eine Baugenehmigung sei zwingende Voraussetzung für die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Hessen, ist rechtlich unzutreffend. Gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Hessisches Bauordnungsrecht (HBO) ist die Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Aufgabe der Bauaufsichtsbehörde, die unabhängig von der Baugenehmigung erteilt werden kann — sofern die baurechtlichen Voraussetzungen für die Abgeschlossenheit (z. B. brandschutztechnische Trennung, eigenständige Erschließung, Nutzungsautonomie) in den eingereichten Plänen nachvollziehbar und rechtskonform dargestellt sind.
➕ Ergänzung: Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist kein Baugenehmigungsersatz, sondern ein eigenständiges Verwaltungsverfahren mit eigener Rechtsgrundlage (§ 3 Abs. 2 WEG i. V. m. § 13 HBO). Sie kann daher auch vor Baubeginn und ohne vorliegende Baugenehmigung erteilt werden — allerdings nur, wenn die Pläne bereits alle baurechtlichen Anforderungen an die Abgeschlossenheit erfüllen.
❌ Widerspruch: Die Behauptung, die Abgeschlossenheitsbescheinigung ergebe eine zwingende Genehmigungspflicht für den Bauantrag oder zwinge die Behörde zur Genehmigung identischer Pläne, ist falsch. Die Bauaufsicht prüft Bauantrag und Abgeschlossenheitsbescheinigung getrennt nach jeweils unterschiedlichen Prüfmaßstäben (Baugenehmigung: gesamte baurechtliche Zulässigkeit; Abgeschlossenheitsbescheinigung: ausschließlich die WEG-rechtliche Abgeschlossenheit).
🔴 Gefahr: Wenn die Bauaufsichtsbehörde nun gravierende Änderungen am Bauantrag verlangt, die die ursprüngliche Abgeschlossenheitsdarstellung (z. B. Wandpositionen, Zugangswege, Brandabschnitte) beeinträchtigen, besteht die konkrete Gefahr, dass die bereits erteilte Abgeschlossenheitsbescheinigung rechtlich unwirksam wird — insbesondere, wenn die geänderten Pläne die Abgeschlossenheitsvoraussetzungen nicht mehr erfüllen.
🔴 Gefahr: Eine Teilungserklärung, die auf einer mittlerweile nicht mehr haltbaren Abgeschlossenheitsbescheinigung beruht, kann im Streitfall unwirksam sein — mit gravierenden Folgen für Eigentumsverhältnisse, Grundbuchberichtigung und Finanzierung (z. B. Kreditzusage).
✅ Zustimmung: Die Verwirrung des Anfragenden ist nachvollziehbar: Die Praxis der hessischen Bauaufsichtsbehörden ist tatsächlich uneinheitlich, da die Abgeschlossenheitsprüfung nicht standardisiert ist und oft auf Einzelfallentscheidungen beruht — was zu Widersprüchen zwischen Abteilungen oder wechselnden Aussagen führen kann.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie unverzüglich einen auf WEG- und Bauordnungsrecht spezialisierten Rechtsanwalt sowie einen unabhängigen, hessisch zugelassenen Sachverständigen für Baurecht, um die Pläne und die Abgeschlossenheitsbescheinigung auf ihre Rechtswirksamkeit zu überprüfen — insbesondere vor Abschluss des Kaufvertrags oder Eintragung ins Grundbuch.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) bestätigen: Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist kein Ersatz für eine Baugenehmigung.
- Alle drei identifizieren die konkrete Gefahr, dass eine Bescheinigung ohne Baugenehmigung – insbesondere bei Abweichungen zwischen Bescheinigungs- und Genehmigungsplänen – unwirksam wird.
- Alle drei empfehlen dringend die Einbindung eines fachkundigen Rechtsanwalts (Bau-/WEG-Recht) und/oder Sachverständigen.
⚠️ Abweichung:
- DeepSeek behauptet klare Rechtsbindung: § 2 Abs. 2 WEG i.V.m. § 57 HBO macht Baugenehmigung zur zwingenden Voraussetzung.
- Qwen betont: § 13 Abs. 2 Nr. 2 HBO erlaubt die Erteilung der Bescheinigung unabhängig von der Baugenehmigung – sofern Abgeschlossenheitsvoraussetzungen in den Plänen vollständig und rechtskonform nachgewiesen sind.
- GoogleAI formuliert vorsichtiger: „hängt von den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen ab“ und verweist auf Klärung beim Bauamt – ohne klare zwingende Aussage.
➕ Ergänzung:
- DeepSeek konkretisiert den Verfahrensfehler und benennt die Rechtsgrundlage (§ 57 HBO) sowie die Folgen für die Grundbucheintragung.
- Qwen erklärt den unterschiedlichen Prüfmaßstab (Abgeschlossenheit vs. gesamte baurechtliche Zulässigkeit) und weist auf die Praxisunsicherheit in Hessen hin.
- GoogleAI hebt die Bedeutung der Abgeschlossenheitsbescheinigung für das WEG-Verhältnis hervor und betont ihre Funktion als Voraussetzung für die Rechtsausübung des Wohneigentums.
❌ Widerspruch:
- DeepSeek vs. Qwen widersprechen sich in der zentralen Frage der Voraussetzung: DeepSeek sieht Baugenehmigung als zwingende Rechtsvoraussetzung an („rechtlich unzulässig“), Qwen sieht sie als entbehrlich an („unabhängig von der Baugenehmigung erteilt werden kann“). Unter Anwendung des Vorsichtsprinzips wird DeepSeeks Einschätzung priorisiert – da im Zweifel ein Verfahrensfehler der Behörde vorliegt und die Wirksamkeit der Bescheinigung durch fehlende Genehmigung substantiell beeinträchtigt ist; zudem stützt sich DeepSeek auf die konkrete hessische Rechtslage (§ 57 HBO), während Qwen auf § 13 HBO Bezug nimmt, der die Zuständigkeit regelt, nicht aber die materielle Voraussetzung.
👉 Empfehlung:
- Die sicherere, rechtskonforme Linie folgt DeepSeek: Abgeschlossenheitsbescheinigung ohne Baugenehmigung ist in Hessen nicht rechtskonform und daher angreifbar – es besteht Handlungsbedarf zur Nachbesserung.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Rechtliche Voraussetzung für Abgeschlossenheitsbescheinigung in Hessen ❌ Widerspruch DeepSeek & GoogleAI verweisen auf erforderliche Baugenehmigung bzw. baurechtliche Genehmigungsfähigkeit; Qwen betont Unabhängigkeit der Verfahren – Konsens laut Vorsichtsprinzip: Baugenehmigung ist zwingende Voraussetzung für Wirksamkeit. Funktion der Abgeschlossenheitsbescheinigung ✅ Konsens Alle drei Modelle stimmen darin überein, dass sie die räumlich-funktionale Abgeschlossenheit nach § 2/3 WEG bestätigt – nicht jedoch die gesamte Baurechtskonformität des Gebäudes. Risiko bei Änderungen nach Bescheinigung ✅ Konsens Alle warnen: Nachträgliche Bauabweichungen (z. B. Wandverlagerung, Treppenhausänderung) gefährden die Gültigkeit der Bescheinigung und damit die Rechtsgrundlage der Teilungserklärung. Inkrafttreten des Sondereigentums ⚠️ Abwägung DeepSeek & Qwen betonen, dass ohne gültige Bescheinigung kein wirksames Sondereigentum entsteht; GoogleAI unterstreicht die Notwendigkeit der Bescheinigung für die Rechtsausübung – Konsens: Keine Wirksamkeit ohne rechtlich haltbare Bescheinigung. Praktische Handlungsempfehlung ✅ Konsens Alle drei KI-Modelle empfehlen unverzügliche Einbindung eines Fachanwalts für Bau- und Wohnungseigentumsrecht sowie Prüfung der Pläne durch unabhängigen Sachverständigen. 👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie schriftlich mit dem zuständigen hessischen Bauamt, ob die Abgeschlossenheitsbescheinigung im konkreten Fall rechtskonform erteilt wurde – und ob die aktuelle Fassung der Bauantragspläne den ursprünglichen, der Bescheinigung zugrunde liegenden Plänen entspricht. Sollte dies nicht der Fall sein, ist eine Neuausstellung der Bescheinigung nach Genehmigung zwingend erforderlich.
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Unwirksamkeit der Abgeschlossenheitsbescheinigung aufgrund fehlender Baugenehmigung Verhinderung der Grundbucheintragung, Anfechtbarkeit der Teilungserklärung, Unmöglichkeit des Rechtsverkehrs mit Sondereigentum 🔴 Risiko Verfahrensfehler der Bauaufsichtsbehörde bei vorzeitiger Bescheinigung Rechtliche Unsicherheit, mögliche Haftung der Behörde – jedoch keine automatische Heilung des Mankos für den Bauherrn 🔴 Risiko Finanzierungsabbruch durch Kreditinstitut bei fehlender oder anfechtbarer Bescheinigung Keine Auszahlung des Baudarlehens, Abbruch des Bauvorhabens, drohende Rückabwicklung des Kaufvertrags 🔴 Risiko Eigenmächtige Bauänderungen nach Bescheinigungserteilung Vollständiger Verlust der Bescheinigungsgültigkeit und damit der Rechtsgrundlage für das Wohneigentum 🔴 Risiko Uneinheitliche Auslegung durch verschiedene Bauämter oder Abteilungen in Hessen Zusätzliche Verzögerungen, Kosten für nachträgliche Prüfungen, Klärungsbedarf vor Gericht oder bei der Aufsichtsbehörde ✅ Chance Nachträgliche Heilung durch Anpassung der Bauantragspläne an die Bescheinigungsgrundlage Wiederherstellung der Rechtssicherheit ohne Neukonzipierung der gesamten Teilungserklärung ✅ Chance Frühzeitige Einbindung von Fachanwalt und Sachverständigem Vermeidung teurer Nachbesserungen, Klärung vor Grundbucheintragung, Sicherstellung der Kreditwürdigkeit ✅ Chance Präzise Dokumentation aller Abstimmungen mit der Bauaufsicht Stärkung der Beweislage im Streitfall, Vorteil bei etwaiger Haftungsverfolgung gegen die Behörde ✅ Chance Erstellung eines gemeinsamen, verbindlichen Prüfprotokolls durch Jurist und Baurechtsachverständigen Einheitliche Bewertungsgrundlage für alle Beteiligten (Bank, Notar, Bauherr, Bauamt) ✅ Chance Nutzung des Verwaltungsverfahrens zur Beanstandung der fehlerhaften Bescheinigung Möglichkeit der kostenfreien Berichtigung durch die Behörde – ohne gerichtliche Auseinandersetzung Orientierungshilfen
- Unverzügliche Rechtsprüfung beauftragen: Kontaktieren Sie einen Fachanwalt für Bau- und Wohnungseigentumsrecht mit hessischem Schwerpunkt – er muss auf Grundlage Ihrer Unterlagen prüfen, ob die Abgeschlossenheitsbescheinigung anfechtbar ist und welche rechtlichen Schritte (z. B. beanstandung, Berichtigungsverlangen) möglich sind.
- Bauamt schriftlich anfragen: Senden Sie an das zuständige hessische Bauamt ein formelles Schreiben mit beiliegender Kopie der Abgeschlossenheitsbescheinigung – darin bitten Sie um Bestätigung, ob diese rechtskonform erteilt wurde und ob die aktuell eingereichten Bauantragspläne mit den Plänen übereinstimmen, die der Bescheinigung zugrunde liegen.
- Pläne durch Sachverständigen prüfen lassen: Beauftragen Sie einen hessisch zugelassenen Sachverständigen für Baurecht (z. B. mit Bausachverständigen-Registernummer), um die Übereinstimmung der Bauantragspläne mit den für die Bescheinigung maßgeblichen Plänen zu überprüfen – vor allem hinsichtlich Brandschutz, Zugänglichkeit und räumlicher Trennung.
- Teilungserklärung und Kaufvertrag vorläufig zurückstellen: Unterbrechen Sie alle Schritte zur Grundbucheintragung oder zur notariellen Beurkundung der Teilungserklärung, bis die Rechtsgültigkeit der Bescheinigung schriftlich bestätigt wurde oder ein Verfahren zur Heilung eingeleitet ist.
- Kreditinstitut vorab informieren: Teilen Sie Ihrer Bank schriftlich mit, dass eine Klärung der Abgeschlossenheitsbescheinigung läuft – und bitten Sie um schriftliche Bestätigung, ob die derzeit vorliegenden Unterlagen für die Darlehensauszahlung ausreichen bzw. was konkret nachgereicht werden muss.
- Dokumentation aller Kommunikation führen: Archivieren Sie jede E-Mail, jeden Brief und jeden Anruf mit Datum, Namen und Inhalt – inklusive Protokoll des Gesprächs mit dem Bauamt (per E-Mail bestätigen lassen).
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Die Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein amtliches Dokument, das bestätigt, dass eine Wohnung oder eine sonstige selbstständige Nutzungseinheit in einem Gebäude baulich abgeschlossen ist und somit als separate Einheit im Grundbuch eingetragen werden kann. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bildung von Wohnungseigentum.
Verwandte Begriffe: Teilungserklärung, Wohnungseigentum, Sondereigentum. - Teilungserklärung
- Die Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde, die ein Grundstück in Miteigentumsanteile aufteilt und das Sondereigentum an einzelnen Wohnungen oder sonstigen Räumen begründet. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und ist zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung die Grundlage für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch.
Verwandte Begriffe: Abgeschlossenheitsbescheinigung, Wohnungseigentumsgesetz, Gemeinschaftsordnung. - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie stellt sicher, dass das Bauvorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entspricht.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Bauaufsichtsbehörde. - Wohneigentum
- Wohneigentum bezeichnet das Eigentum an einer einzelnen Wohnung oder einer sonstigen selbstständigen Nutzungseinheit in einem Gebäude. Es ist verbunden mit einem Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Wohnungseigentumsgesetz. - Sondereigentum
- Sondereigentum umfasst die einzelnen Wohnungen oder sonstigen Räume, die im Eigentum einer Person stehen. Es ist vom gemeinschaftlichen Eigentum zu unterscheiden.
Verwandte Begriffe: Wohneigentum, Gemeinschaftseigentum, Teilungserklärung. - Gemeinschaftseigentum
- Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes und des Grundstücks, die nicht Sondereigentum sind, wie beispielsweise das Treppenhaus, das Dach oder die Fassade. Es steht im gemeinschaftlichen Eigentum aller Wohnungseigentümer.
Verwandte Begriffe: Sondereigentum, Wohneigentum, Teilungserklärung. - Bauamt
- Das Bauamt ist die zuständige Behörde für alle Fragen rund um das Bauen, wie beispielsweise die Erteilung von Baugenehmigungen, die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften und die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen.
Verwandte Begriffe: Bauaufsichtsbehörde, Bauordnung, Baugenehmigung.
Häufige Fragen (FAQ)
- Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist ein Dokument, das von der Bauaufsichtsbehörde ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Wohnung oder eine sonstige selbstständige Nutzungseinheit in einem Gebäude baulich abgeschlossen ist und somit als separate Einheit im Grundbuch eingetragen werden kann. Sie ist eine wesentliche Voraussetzung für die Bildung von Wohnungseigentum. - Wozu dient eine Teilungserklärung?
Die Teilungserklärung ist eine notarielle Urkunde, die ein Grundstück in Miteigentumsanteile aufteilt und das Sondereigentum an einzelnen Wohnungen oder sonstigen Räumen begründet. Sie regelt die Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer untereinander und ist zusammen mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung die Grundlage für die Eintragung von Wohnungseigentum im Grundbuch. - Kann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung widerrufen werden?
Ja, eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann widerrufen werden, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Voraussetzungen für ihre Erteilung nicht vorlagen oder nachträglich entfallen sind, beispielsweise durch bauliche Veränderungen, die nicht genehmigt wurden. Ein Widerruf kann erhebliche Auswirkungen auf die Gültigkeit des Wohnungseigentums haben. - Was passiert, wenn die Baugenehmigung fehlt?
Wenn eine Baugenehmigung für ein Gebäude fehlt, obwohl sie erforderlich gewesen wäre, kann dies zu verschiedenen Konsequenzen führen, wie beispielsweise einer Nutzungsuntersagung, der Anordnung zum Rückbau oder der Verhängung von Bußgeldern. Auch die Abgeschlossenheitsbescheinigung könnte ihre Gültigkeit verlieren. - Wo finde ich die Rechtsgrundlage für die Abgeschlossenheitsbescheinigung in Hessen?
Die Rechtsgrundlage für die Abgeschlossenheitsbescheinigung findet sich im Hessischen Wohnungseigentumsgesetz und der Hessischen Bauordnung. Es ist ratsam, sich mit den entsprechenden Paragraphen vertraut zu machen oder einen Fachanwalt für Baurecht zu konsultieren. - Was ist der Unterschied zwischen Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum?
Sondereigentum umfasst die einzelnen Wohnungen oder sonstigen Räume, die im Eigentum einer Person stehen. Gemeinschaftseigentum umfasst alle Teile des Gebäudes und des Grundstücks, die nicht Sondereigentum sind, wie beispielsweise das Treppenhaus, das Dach oder die Fassade. Die Teilungserklärung regelt, welche Bereiche zum Sondereigentum und welche zum Gemeinschaftseigentum gehören. - Welche Rolle spielt das Bauamt bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Das Bauamt ist die zuständige Behörde für die Erteilung der Abgeschlossenheitsbescheinigung. Es prüft, ob die baulichen Voraussetzungen für die Abgeschlossenheit der einzelnen Nutzungseinheiten gegeben sind und ob das Gebäude den baurechtlichen Vorschriften entspricht. - Was sind die Konsequenzen von nicht genehmigten Änderungen an Bauplänen?
Nicht genehmigte Änderungen an Bauplänen können zu erheblichen Problemen führen, wie beispielsweise einer Nutzungsuntersagung, der Anordnung zum Rückbau oder der Verhängung von Bußgeldern. Zudem können sie die Gültigkeit der Baugenehmigung und der Abgeschlossenheitsbescheinigung gefährden.
Verwandte Themen
- Teilungserklärung ändern: Voraussetzungen und Ablauf
Informationen zu den Bedingungen und dem Verfahren zur Änderung einer bestehenden Teilungserklärung. - Rechte und Pflichten von Wohnungseigentümern
Überblick über die Rechte und Pflichten, die mit dem Besitz von Wohneigentum verbunden sind. - Baugenehmigung nachträglich einholen: Vorgehensweise
Informationen darüber, wie eine fehlende Baugenehmigung nachträglich beantragt werden kann. - Streitigkeiten in der Wohnungseigentümergemeinschaft: Lösungsansätze
Tipps und Ratschläge zur Beilegung von Konflikten innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft. - Wohnungseigentumsgesetz (WEG): Aktuelle Änderungen
Informationen über aktuelle Änderungen und Neuerungen im Wohnungseigentumsgesetz.
-
Abgeschlossenheitsbescheinigung – Amtshaftung bei Fehlern
sagenhaft, ... aber immer wieder
Das sind die Wunder der Bauverwaltung.
Grundsätzlich gilt: eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist eine Benutzungsgenehmigung und gilt auch für Balkone und Terrassen, obwohl diese "nach oben offen" also nicht abgeschlossen sind.
Bei einem Fehler bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung greift die Amtshaftung.
Wenn also ein Bestand welcher illegal ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erteilt wird, kann man die Benutzung verlangen.
Andererseits wird ein Bau nur durch eine Baugenehmigung legal, eine Baugenehmigung besteht aus Bauantrag, den zugehörigen Plänen, Statik, Berechnungen und Lageplan.
Ohne Bauantrag und dessen Genehmigung kein legales Haus.
Hier hat die Bauverwaltung einen gravierenden Fehler gemacht und vor einer Baugenehmigung eine Abgeschlossenheitserklärung erteilt.
Diese muss vom Bauamt schleunigst widerrufen werden.
Wenn nun ein geänderter Bauantrag einzureichen ist, stimmt die die erteilte Teilungserklärung sowieso nicht mehr.
Bestehen Sie auf einem verwaltungstechnisch korrekten Vorgang.
Sie Sind auch zur Rückabwicklung des Kaufs berechtigt sonst gibt es jahrelange Streitigkeiten mit der Bauverwaltung.
Sie werden deren sagenhaften Ausreden kennenlernen.
Zumindest haben Sie ohne Baugenehmigung keinen Bau auf den Sie die Abgeschlossenheitsbescheinigung anwenden können.
Gruß -
Baugenehmigung erzwingen? – Rechtsstatus der Bescheinigung
Kann man denn ...
Kann man denn auf Grund der bereits erteilten Abgeschlossenheitsbescheinigung verlangen, dass der Bauantrag entsprechend der Abgeschlossenheitsbescheinigung genehmigt wird? Welchen rechtlichen Status hat so eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
In der Abgeschlossenheitsbescheinigung und der Teilungserklärung ist das Wohneigentum ja so dargestellt, wie es von uns gewünscht ist. Jetzt plötzlich will sich das Bauamt nicht mehr auf eine entsprechende Genehmigung einlassen, weil Nachbarn Einspruch erhoben haben und das Amt nun übervorsichtig agiert.
Wenn wir den Bauantrag ändern müssen, dann müssen wir ja wohl auch die Teilungserklärung ändern lassen, das wiederum würde im Zuge der Änderung der Abgeschlossenheitsänderung auch eine Änderung des Grundbuchs nach sich ziehen, oder?
Und wer trägt die Kosten für all das? -
Abgeschlossenheitsbescheinigung für Phantombau – Vorgehensweise
Kosten? immer der der beantragt
Was haben Sie: eine Abgeschlossenheitsbescheinigung für einen Phantombau!
Was brauchen Sie: eine Baugenehmigung!
Was folgt daraus: eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung!
Wer hat einen Fehler gemacht: Sie, weil Sie einen weitergehenden Antrag nach einer Baugenehmigung zu früh gestellt haben
Wer hat keinen Fehler gemacht: die Behörde, weil ja der erste Bauantrag prinzipiell hätte genehmigt werden können.
Sie werden wohl die Kosten für den Bauantrag, neue Abgeschlossenheitsbescheinigung, den Notar und die Grundbucheintragung tragen müssen.
Gruß -
Abgeschlossenheitsbescheinigung vs. Baugenehmigung – Unterschiede
NEIN ...
NEIN Abgeschlossenheitsbescheinigung und Baugenehmigung sind 2 Paar Schuhe.
In Hessen wird auf den vorgelegten Plänen nur bescheinigt, dass die betreffenden Einheiten NACH PLANSTAND in sich abgeschlossen sind.
Ob der Plan genehmigt oder genehmigungsfähig ist, wird dabei nicht geprüft.
Wenn jemand einen nicht genehmigungsfähigen Plan zur Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung vorlegt, hat ER die Folgen zu tragen!
Empfehlung: Fachanwalt für Baurecht.
Freundliche Grüße -
Folgen 'falscher' Abgeschlossenheit – Grundstückszahlung
Welche Folgen könnten das sein?
Für uns ist die Folge der "falschen" Bescheinigung, dass wir das Grundstück zahlen müssen.
Die Pläne wurden vom Verkäufer eingereicht. Die Abgeschlossenheit bildet ja die Voraussetzung für das zu erstellende Grundbuchblatt, in dem dann die Grundschuld für die Bank eingetragen wird. Wenn die eigetragen ist, kommt die Aufforderung zur Zahlung des Grundstücks.
Könnten wir bei der Bauaufsicht nun auf Grund der Tatsache, dass die Pläne nun geändert werden müssen, einen Widerruf der Abgeschlossenheitsbescheinigung erreichen? -
Empfehlung: Fachanwalt Baurecht – Aufdröselung notwendig
Ich wiederhole ...
Ich wiederhole hier hilft nur ein Fachanwalt für Baurecht, der das Ganze erstmal aufdröselt.
Hier SCHEINT Einiges ganz erheblich schief gelaufen zu sein. Das geht aber nicht übers Internet.
Freundliche Grüße -
Nutzlose Abgeschlossenheitsbescheinigung – Kauf rückgängig?
was wollen Sie?
Wenn Sie eine nutzlose Abgeschlossenheitsbescheinigung haben sollten Sie den Kauf rückgängig machen wegen arglistiger Täuschung.
Wenn Sie eine (geänderte) Baugenehmigung bekommen, dann können Sie eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung beantragen.
Aber:
Die neue Abgeschlossenheitsbescheinigung erfordert eine neue Teilungserklärung, die muss mehrheitlich bzw. einstimmig beschlossen werden.
Gibt es andere Miteigentümer oder können Sie alleine entscheiden weil die WEGAbk. noch nicht errichtet ist?
das Beste für Sie ist eine Rückabwicklung.
Gruß -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
BauKI Hinweis:
Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt.
KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind.
Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig!
Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung!
Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Abgeschlossenheitsbescheinigung ohne Baugenehmigung in Hessen – Probleme und Lösungen
💡 Kernaussagen: Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung ist nicht gleichbedeutend mit einer Baugenehmigung. Fehlerhafte Bescheinigungen können Amtshaftung auslösen. Ein Fachanwalt für Baurecht kann bei komplexen Problemen helfen. Der Kaufvertrag kann bei arglistiger Täuschung rückgängig gemacht werden. Eine neue Teilungserklärung kann bei Änderungen erforderlich sein.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Abgeschlossenheitsbescheinigung vs. Baugenehmigung – Unterschiede wird in Hessen lediglich die Abgeschlossenheit nach Planstand bescheinigt, nicht die Genehmigungsfähigkeit.
✅ Zusatzinfo: Im Beitrag Abgeschlossenheitsbescheinigung – Amtshaftung bei Fehlern wird auf die Amtshaftung bei Fehlern in der Abgeschlossenheitsbescheinigung hingewiesen, was relevant ist, wenn die Bescheinigung auf einem illegalen Bestand basiert.
👉 Handlungsempfehlung: Wenn eine nutzlose Abgeschlossenheitsbescheinigung vorliegt, sollte gemäß Nutzlose Abgeschlossenheitsbescheinigung – Kauf rückgängig? geprüft werden, ob der Kauf rückgängig gemacht werden kann. Bei unklaren Situationen ist die Konsultation eines Fachanwalts für Baurecht, wie in Empfehlung: Fachanwalt Baurecht – Aufdröselung notwendig empfohlen, ratsam, um die Rechtslage zu klären und die nächsten Schritte zu planen.
Die Diskussion zeigt deutlich, dass eine Abgeschlossenheitsbescheinigung und eine Baugenehmigung zwei unterschiedliche Dinge sind, auch wenn sie im Zusammenhang mit Wohneigentum stehen. Die Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt lediglich, dass die Wohneinheiten in sich abgeschlossen sind, während die Baugenehmigung die rechtliche Grundlage für die Errichtung des Gebäudes darstellt. Es ist daher entscheidend, beide Dokumente zu prüfen und sicherzustellen, dass sie übereinstimmen und rechtlich einwandfrei sind.
Die rechtlichen Aspekte rund um Abgeschlossenheitsbescheinigung, Baugenehmigung und Teilungserklärung sind komplex und erfordern fundiertes Wissen im Baurecht und Immobilienrecht. Insbesondere in Hessen gelten spezifische Regelungen, die beachtet werden müssen. Bei Problemen oder Unklarheiten ist es daher ratsam, sich von einem Fachanwalt für Baurecht beraten zu lassen, um die eigenen Rechte und Pflichten zu kennen und die bestmögliche Lösung zu finden.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Abgeschlossenheitsbescheinigung, Baugenehmigung, Teilungserklärung, Wohneigentum". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.
- BAU-Forum - Architekt / Architektur - Architektenhaftung bei unvollständigem Bauantrag: Was Teileigentümer wissen müssen?
- … durch den Verzug der Genehmigung zusätzliche Kosten entstehen oder wenn die Baugenehmigung aufgrund der Fehlerhaftigkeit versagt wird. …
- … Unterlagen – insbesondere auf Vollständigkeit, Wahrheitsgehalt der Darstellungen und Übereinstimmung mit der Baugenehmigungsordnung. …
- … die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens erforderlich sind.[br]Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, Bauvoranfrage. …
- BAU-Forum - Außenwände und Fassaden - Doppelhaushälfte Anbau: Grenzabstand, Wandstärke & Schallschutz zum Nachbarn?
- … die das Bauen in einem Bundesland regeln. Es enthält Bestimmungen über Baugenehmigungen, Grenzabstände, Brandschutz und andere baurechtliche Aspekte.[br]Verwandte Begriffe: Bauordnung, …
- … Was ist eine Baugenehmigung und wann benötige ich sie?[br]Eine Baugenehmigung ist eine behördliche …
- … Was ist der Unterschied zwischen einer Teilungserklärung und einer Abgeschlossenheitsbescheinigung?[br]Eine Teilungserklärung ist erforderlich, um ein Gebäude …
- BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Terrasse Rückbau in BW: Genehmigungspflicht, Kosten & Voraussetzungen?
- … Terrasse Rückbau, Baugenehmigung, Baden-Württemberg, Sondereigentum, Nutzungsrecht, Miteigentümer, Aufteilungsplan, Kosten …
- … [br]wenn in den Plänen und in der Abgeschlossenheitsbescheinigung eine Terrasse von 2 Meter eingezeichnet ist und man für die …
- … Benötigt man in Baden-Württemberg für eine Terrasse und eine Überdachung eine Baugenehmigung? …
- BAU-Forum - Balkon und Terrasse - Geländerhöhe Terrasse: Ab welcher Höhe in Bayern ist ein Geländer Pflicht?
- … Baugenehmigung vorab klären: Vereinbaren Sie einen Termin mit der Bauaufsichtsbehörde Ihrer Gemeinde (meist Bauamt) – bringen Sie Ihre Messung, die statische Berechnung und einen einfachen Lageplan mit – um offizielle Bestätigung der Geländerpflicht und ggf. zusätzliche Auflagen zu erhalten. …
- … Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Baugenehmigung. …
- … für die Überwachung und Durchsetzung des Baurechts zuständig ist. Sie erteilt Baugenehmigungen, überwacht die Einhaltung der Bauvorschriften und kann bei Verstößen Sanktionen …
- BAU-Forum - Fenster und Außentüren - Wohnungstür sicher verschließen: Rückbaubare Methoden & Kosten für erhöhten Einbruchschutz?
- … innen öffenbar, elektrisch oder mechanisch. Vorher brauchen Sie eine Änderung der Teilungserklärung und einen Bauantrag mit der vermutlichen Auflage einer Brandschutztür in der …
- … ein Gebäude und einen Brandabschnitt handelt. Fluchtwege sind andere vorhanden. Die Teilungserklärung wird nicht geändert, ist auch nicht notwendig. …
- … abgeschlossene Einheiten und brandschutzmäßig getrennt, das ergibt sich aus der sog. Abgeschlossenheitsbescheinigung des Bauamtes. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Haus aufstocken: Wem gehört das Dach? Finanzierung, Kosten & Eigentumsanteile
- … Eigentums an den neu geschaffenen Wohnungen muss notariell im Rahmen einer Teilungserklärung geregelt werden. Diese Teilungserklärung legt auch die jeweiligen Miteigentumsanteile fest. …
- … unterliegt daher den Regelungen des Wohnungseigentumsgesetzes (WEGAbk.) oder – bei fehlender Teilungserklärung – den allgemeinen Grundsätzen des BGBAbk. zum gemeinschaftlichen Eigentum an Gebäudeteilen. …
- … DeepSeek, Qwen: Alle drei Modelle sind sich einig, dass eine notarielle Teilungserklärung und Grundbucheintragung zwingend erforderlich sind, um rechtsverbindliches Wohnungseigentum für die neuen …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Eigenheimzulage Doppelhaus: Anspruch, Voraussetzungen & Teilung bei gemeinsamem Grundstück?
- … Eigenheimzulage für Doppelhaus? Voraussetzungen, Teilungserklärung & gemeinsames Grundstück. Jetzt informieren, ob Sie Anspruch haben! …
- … Grundstück, Teilungserklärung, Bauantrag, Steuer, Förderung, Immobilien …
- … Guten Tag, noch einmal Eigenheimzulage: Wie sieht es bei einem Doppelhaus aus? Grundstück gehört beiden Familie 1+2 zu gleichen Teilen, es soll ein Haus entstehen, für das noch in diesem Jahr ein Bauantrag gestellt wird. Bauherr soll Familie 1 sein, das Haus ist horizontal geteilt. Unten zieht Familie 2 ein, die Kosten für den unteren Teil bezahlt diese Familie selber. Ist noch in diesem Jahr eine Teilungserklärung notwendig oder reicht ein notarieller Vertrag? Wie ist das ganze …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Zweifamilienhaus finanzieren: Ein oder zwei Bauanträge für maximale Eigenheimzulage?
- … Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von Wohneigentum, die bis 2006 gewährt wurde. Sie sollte den Erwerb von Wohneigentum …
- … Vorteile für bestimmte Zwecke bieten, z.B. den Bau oder Kauf von Wohneigentum. Sie sollen bestimmte wirtschaftliche oder soziale Ziele fördern. Verwandte Begriffe: Zuschüsse, …
- … Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung für den Bau oder Kauf von Wohneigentum, die bis 2006 gewährt wurde. Sie wurde durch andere Förderprogramme ersetzt. …
- BAU-Forum - Baufinanzierung - Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung finanzieren: 2x Eigenheimzulage möglich? Voraussetzungen & Risiken
- … (75 m² + anteiliges Gemeinschaftseigentum wie Haustechnikraum und gemeinsamer Hauseingang) sein wird (Abgeschlossenheitsbescheinigung kein Problem). Diese ELW wird von meiner Schwiegereltern bezogen werden. Da …
- … Abgeschlossenheitsbescheinigung: Diese ist notwendig, aber nicht hinreichend. Die Wohnung muss tatsächlich baulich getrennt sein (eigener Zugang, separate Versorgung). …
- … Der vorliegende Sachverhalt betrifft die Finanzierung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung (ELW) aus dem Jahr 2002, wobei die Schwiegereltern die ELW beziehen und das Grundstück schenken. Die Kernfrage zielt auf die Möglichkeit der doppelten Inanspruchnahme der Eigenheimzulage ab, die zum damaligen Zeitpunkt noch galt. Die Eigenheimzulage war eine staatliche Förderung, die nur für selbstgenutztes Wohneigentum gewährt wurde. Eine doppelte Förderung für ein und dasselbe Objekt …
- BAU-Forum - Holzbau - Doppelhaus Kanalanschluss: Kosten, Planung & Anforderungen bei nur einem Anschluss?
Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Abgeschlossenheitsbescheinigung, Baugenehmigung, Teilungserklärung, Wohneigentum" finden
Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Abgeschlossenheitsbescheinigung, Baugenehmigung, Teilungserklärung, Wohneigentum" oder verwandten Themen zu finden.
Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen
Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:
Suche nach: Abgeschlossenheitsbescheinigung ohne Baugenehmigung möglich? Voraussetzungen & Rechtsgrundlage in Hessen
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Abgeschlossenheitsbescheinigung ohne Baugenehmigung? | Hessen
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
Suche nach: Abgeschlossenheitsbescheinigung, Baugenehmigung, Teilungserklärung, Wohneigentum, Hessen, Bauamt, Voraussetzungen, Rechtsgrundlage
Google
Bing
AOL
DuckDuckGo
Ecosia
Qwant
Startpage
Yahoo!
|
|
BAU |