Geländerhöhe Terrasse: Ab welcher Höhe in Bayern ist ein Geländer Pflicht?
BAU-Forum: Balkon und Terrasse

Geländerhöhe Terrasse: Ab welcher Höhe in Bayern ist ein Geländer Pflicht?

Hallo,
unsere Terrasse ist ca. 90 cm hoch, ist es bei dieser Höhe baurechtlich (Bayern) vorgeschrieben ein Geländer anzubringen?
  • Name:
  • Birgit
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Notwendigkeit eines Geländers bei einer Terrassenhöhe von 90 cm ist im bayerischen Baurecht geregelt.

    👉 Handlungsempfehlung: Die genauen Bestimmungen zur Geländerhöhe können in der Bayerischen Bauordnung (BayBOAbk.) und den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften nachgelesen werden. Da diese sich ändern können, empfehle ich, die aktuellste Fassung zu konsultieren oder sich direkt bei der zuständigen Baubehörde (Gemeinde, Stadt) zu erkundigen.

    Generell gilt: Geländer dienen der Absturzsicherung. Die Höhe, ab der ein Geländer erforderlich ist, wird meist durch die sogenannte 'Absturzhöhe' definiert.

    👉 Handlungsempfehlung: Es ist ratsam, sich nicht nur auf die Einhaltung der Mindeststandards zu verlassen, sondern auch die individuellen Gegebenheiten (z.B. Kinder im Haushalt) zu berücksichtigen und gegebenenfalls ein höheres Geländer anzubringen.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die genauen Anforderungen mit einem Architekten oder Bauingenieur, um sicherzustellen, dass Ihr Bauvorhaben den aktuellen Vorschriften entspricht.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bayerische Bauordnung (BayBO)
    Die Bayerische Bauordnung (BayBO) ist das zentrale Gesetz des Bauordnungsrechts in Bayern. Sie regelt die Anforderungen an Bauvorhaben, um die Sicherheit, Ordnung und Gestaltung im Baubereich zu gewährleisten. Die BayBO enthält unter anderem Bestimmungen zu Abstandsflächen, Brandschutz, Standsicherheit und eben auch zur Absturzsicherung durch Geländer. Verwandte Begriffe: Bauordnungsrecht, Baurecht, Bauantrag.
    Absturzhöhe
    Die Absturzhöhe bezeichnet den Höhenunterschied zwischen der Standfläche und dem tieferliegenden Gelände oder Bauteil. Sie ist ein entscheidender Faktor bei der Beurteilung, ob eine Absturzsicherung (z.B. ein Geländer) erforderlich ist. Je größer die Absturzhöhe, desto höher ist das Risiko einer Verletzung bei einem Sturz. Verwandte Begriffe: Absturzsicherung, Geländer, Fallhöhe.
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Gesetze und Verordnungen, die das Bauen regeln. Es wird in öffentliches und privates Baurecht unterteilt. Das öffentliche Baurecht regelt die Zulässigkeit von Bauvorhaben und die Einhaltung von Bauvorschriften, während das private Baurecht die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen regelt. Verwandte Begriffe: Bauordnung, Bauplanungsrecht, Baugenehmigung.
    Geländer
    Ein Geländer ist eine Schutzvorrichtung, die dazu dient, Personen vor einem Absturz zu bewahren. Es besteht in der Regel aus einem Holm, einer Füllung und Stützen. Geländer werden an Treppen, Balkonen, Terrassen und anderen erhöhten Flächen angebracht, um die Sicherheit zu gewährleisten. Verwandte Begriffe: Brüstung, Absturzsicherung, Handlauf.
    Absturzsicherung
    Eine Absturzsicherung ist eine bauliche oder technische Maßnahme, die dazu dient, Personen vor einem Absturz zu schützen. Dazu gehören beispielsweise Geländer, Brüstungen, Schutznetze oder Auffanggurte. Die Wahl der geeigneten Absturzsicherung hängt von der Absturzhöhe, der Art der Tätigkeit und den örtlichen Gegebenheiten ab. Verwandte Begriffe: Geländer, Schutznetz, Auffanggurt.
    Baubehörde
    Die Baubehörde ist eine staatliche oder kommunale Einrichtung, die für die Überwachung und Durchsetzung des Baurechts zuständig ist. Sie erteilt Baugenehmigungen, überwacht die Einhaltung der Bauvorschriften und kann bei Verstößen Sanktionen verhängen. Verwandte Begriffe: Bauamt, Bauaufsicht, Baugenehmigung.
    Terrasse
    Eine Terrasse ist eine befestigte Fläche im Freien, die in der Regel an ein Gebäude anschließt und als Aufenthaltsbereich dient. Terrassen können ebenerdig oder erhöht angelegt sein. Bei erhöhten Terrassen ist in der Regel eine Absturzsicherung erforderlich. Verwandte Begriffe: Balkon, Freisitz, Veranda.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Ab welcher Höhe ist ein Geländer in Bayern Pflicht?
      Die genaue Höhe, ab der ein Geländer in Bayern Pflicht ist, ist in der Bayerischen Bauordnung (BayBO) festgelegt. Diese kann je nach Art des Gebäudes und der Nutzung variieren. Es ist wichtig, die aktuellste Fassung der BayBO zu konsultieren oder sich bei der zuständigen Baubehörde zu erkundigen, um sicherzustellen, dass die geltenden Vorschriften eingehalten werden.
    2. Wo finde ich die Bestimmungen zur Geländerhöhe in der BayBO?
      Die Bestimmungen zur Geländerhöhe finden sich in den Artikeln der Bayerischen Bauordnung, die sich mit Absturzsicherungen befassen. Zusätzlich können Verwaltungsvorschriften zur BayBO weitere Details und Erläuterungen enthalten. Die BayBO ist online auf der Webseite der Bayerischen Staatsregierung einsehbar.
    3. Was passiert, wenn ich kein Geländer anbringe, obwohl es vorgeschrieben ist?
      Wenn Sie kein Geländer anbringen, obwohl es baurechtlich vorgeschrieben ist, kann dies zu Beanstandungen durch die Baubehörde führen. Im schlimmsten Fall kann die Nutzung der Terrasse untersagt werden, bis ein Geländer angebracht wurde. Zudem haften Sie im Falle eines Unfalls ohne Geländer unter Umständen für entstandene Schäden.
    4. Gibt es Ausnahmen von der Geländerpflicht?
      Ob es Ausnahmen von der Geländerpflicht gibt, hängt von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab. In manchen Fällen können alternative Absturzsicherungen zulässig sein. Es ist ratsam, sich diesbezüglich von einem Architekten oder der Baubehörde beraten zu lassen.
    5. Welche Höhe muss ein Geländer mindestens haben?
      Die Mindesthöhe für Geländer ist in der BayBO festgelegt. Diese beträgt in der Regel 90 cm, kann aber in bestimmten Fällen auch höher sein. Die genaue Höhe hängt von der Absturzhöhe und der Art des Gebäudes ab.
    6. Spielt die Art der Nutzung der Terrasse eine Rolle bei der Geländerpflicht?
      Ja, die Art der Nutzung der Terrasse kann eine Rolle bei der Geländerpflicht spielen. Wenn die Terrasse beispielsweise öffentlich zugänglich ist oder gewerblich genutzt wird, können strengere Anforderungen gelten als bei einer rein privaten Nutzung.
    7. Wer kann mir Auskunft über die geltenden Bestimmungen geben?
      Auskunft über die geltenden Bestimmungen zur Geländerhöhe kann Ihnen die zuständige Baubehörde (Gemeinde, Stadt), ein Architekt oder ein Bauingenieur geben. Diese können Ihnen die spezifischen Anforderungen für Ihr Bauvorhaben erläutern und Ihnen bei der Planung helfen.
    8. Was ist bei der Konstruktion eines Geländers zu beachten?
      Bei der Konstruktion eines Geländers ist nicht nur die Höhe, sondern auch die Stabilität und die Ausführung wichtig. Das Geländer muss ausreichend stabil sein, um den auftretenden Belastungen standzuhalten. Zudem dürfen keine gefährlichen Öffnungen vorhanden sein, durch die Kinder hindurchklettern könnten.

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  2. Geländerpflicht Terrasse: Geländer ab 3 Stufen laut Baurecht

    ab 3 stufen
    ab der 3 ten stufe braucht es ein Geländer bei Treppen. bei Balkonen müsste ich suchen 🙂
  3. Terrasse ohne Stufen: Mindesthöhe für Geländer in Bayern?

    stufenhöhe
    Danke erstmal für die Antwort, trotzdem würde mich interessieren, ob es eine bestimmte Mindesthöhe gibt, ab der ein Geländer erforderlich ist, zum Beispiel für den Fall, dass es eine Terrasse ohne Stufen ist.
    • Name:
    • Birgit
  4. BayBO Art. 17: Geländerpflicht ab 50 cm Tiefe in Bayern

    na gut!
    für Bayern: bayboAbk., Art. 17 Verkehrssicherheit -- ... mehr als 50 cm tiefer liegende Flächen sind zu umwehren etc. pp --- siehe dort ...
  5. Absturzsicherung Terrasse: Sicherheitsaspekte & Geländerpflicht

    Geländer ja-nein
    Hallo Birgit,
    probieren Sie es doch mal aus, springens von Ihrer Terrasse auf den darunterliegenden Boden, kontrolliert natürlich, dann werden Sie sicher feststellen, dass das Ihren Knochen nicht besonders gut bekommt. Nun stellen Sie sich vor, Sie gehen rückwärts zur Terrassenkante und fallen runter  -  kein angenehmer Gedanke  -  oder?
    Was passiert, Sie haben Besuch und einer Ihrer Gäste fällt runter und bricht sich das Bein  -  den Ärger möchte ich dann nicht haben.
    Was können wir daraus schließen  -  a.) Terrasse anböschen, wenn es geht oder b.) Geländer einbauen.
    Kurze Frage zum Schluss  -  haben Sie Kinder?
    Falls ja, steht wohl der Sicherheitsaspekt doch wohl deutlich im Vordergrund als die Frage- wann muss ich ein Geländer errichten.
  6. Baurechtliche Relevanz: Geländerpflicht vs. Verletzungsrisiko

    abba!
    die Frage war nicht wann die knochen weh tun, oder sonst was, sondern wann die Angelegenheit baurechtlich von Interesse wird.
    man kann auch bei 10 cm Höhenunterschied tief fallen -- siehe fidel castro letztes Jahr 😉
  7. BayBO Art. 17: Umwehrungspflicht bei >50cm Tiefe

    Foto von Bruno Stubenrauch, Dipl.-Ing. univ.

    nicht um den Brei rumreden
    BayBOAbk. Art. 17 Verkehrssicherheit
    (1) ... In, an und auf baulichen Anlagen sind Flächen, die im allgemeinen zum Begehen bestimmt sind und unmittelbar an mehr als 50 cm tiefer liegende Flächen angrenzen, ausreichend hoch und fest zu umwehren, es sei denn, dass die Umwehrung dem Zweck der Flächen widerspricht ...
  8. Geländerpflicht: Vorherige Beiträge beachten!

    Foto von

    hoppla
    Wenn ich alles gelesen hätte, hätte ich nicht geschrieben ...
  9. Zynismus im Forum: Umgang mit korrekten Beiträgen

    trotzdem!
    ganz nett den korrektposter beim üben des Zynismus ertappt zu haben 🙂
    guten apfelbrei noch ...
  10. Geländer notwendig? Baurechtliche Gründe für Terrasse

    Danke
    Vielen Dank für die vielen Antworten, tatsächlich ist es für mich momentan nur aus baurechtlichen Gründen von Interesse, da ich Pläne an das Bauamt senden muss und nicht wusste, ob ich um die Terrasse ein Geländer zeichnen muss oder nicht.
    • Name:
    • Birgit
  11. Baugenehmigung: Ist Birgit Architektin?

    hä?
    heißt das Birgit ist eingabeberechtigt und lässt nachschauen? -)
    am Ende eine elegante Architektin?
  12. Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung: Geländer notwendig?

    nein nein  -  absoluter Laie!
    Nein nein, so ist das nicht, ich bin dabei Antrag auf Abgeschlossenheitsbescheinigung zu stellen und aus Kostengründen mache ich die Pläne selbst. Da wir gerade erst angebaut haben und unsere Architektin kein Geländer für die Terrasse eingezeicnet hatte war ich nun doch etwas verunsichert. Und das Grundbuchamt ist hier ziemlich pingelig.
    • Name:
    • Birgit
  13. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI) Schutz

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 09.01.2026

    Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung.

    Geländerhöhe Terrasse: Geländerpflicht in Bayern gemäß Baurecht

    💡 Kernaussagen: In Bayern ist laut BayBOAbk. Art. 17 eine Umwehrung (Geländer) für Terrassen vorgeschrieben, wenn die angrenzende Fläche mehr als 50 cm tiefer liegt. Die Geländerpflicht dient der Verkehrssicherheit und soll Abstürze verhindern. Die Diskussionsteilnehmer klären die baurechtlichen Aspekte und verweisen auf die entsprechende Gesetzesgrundlage. Die Frage nach der Notwendigkeit eines Geländers entsteht oft im Zusammenhang mit Bauanträgen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Beachten Sie, dass die Geländerpflicht in Bayern gemäß BayBO Art. 17: Geländerpflicht ab 50 cm Tiefe in Bayern greift. Dies ist unabhängig von der Anzahl der Stufen oder dem subjektiven Verletzungsrisiko.

    ✅ Empfehlung: Prüfen Sie die genauen Vorgaben des BayBO Art. 17 zur Verkehrssicherheit, um sicherzustellen, dass Ihre Terrasse den baurechtlichen Anforderungen entspricht. Im Beitrag BayBO Art. 17: Umwehrungspflicht bei >50cm Tiefe wird dies genauer erläutert.

    📊 Zusatzinfo: Die Geländerpflicht dient nicht nur der Einhaltung von Vorschriften, sondern auch der Sicherheit von Bewohnern und Besuchern. Auch wenn die Terrasse nur geringfügig erhöht ist, kann ein Geländer vor Unfällen schützen, wie im Beitrag Absturzsicherung Terrasse: Sicherheitsaspekte & Geländerpflicht diskutiert wird.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie im Zweifelsfall die Geländerpflicht mit dem zuständigen Bauamt ab, insbesondere wenn Sie einen Bauantrag stellen oder eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigen. Die Notwendigkeit eines Geländers kann auch nachträglich relevant werden, wie im Beitrag Geländer notwendig? Baurechtliche Gründe für Terrasse deutlich wird.

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