VOB/B §7 Abs. 1: Gültigkeit bei Mehrleistungen durch geänderte Grundrisse & Schornsteinposition?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung
VOB/B §7 Abs. 1: Gültigkeit bei Mehrleistungen durch geänderte Grundrisse & Schornsteinposition?
wenn ein ursprünglicher Grundrissentwurf welcher Vertragsbestandteil ist nicht realisierbar ist, weil u.a. die Treppenführung nicht die notwendige Kopffreiheit ergibt; dann eine Umplanung des Grundrisses stattfindet und sich dadurch Veränderungen in der Position des Schornsteines und der Dachgaube (Umwandlung in einen Zwerggiebel, damit das Fenster die gesetzl. vorgeschrieben Größe erhält) ergeben, darf dann der Bauträger Mehrkosten geltend machen obwohl ein Pauschalpreis vertraglich vereinbart wurde?
Meine RAin meint, hier greift VOBAbk./B § 2,7. (1) und ich kann die Mehrkosten zurückweisen, allein schon deshalb, weil die Fehlplanung bei der Firma lag. Die Mehrkosten sind nicht erheblich (angesetzt wurden ca. 4000,- bei einem Gesamtpreis von knapp 200.000 für das Haus).
Wie sieht es mit VOB/B § 2,7. (5) aus? Die Änderungen betreffen nicht die vereinbarten Außenmaße, sondern nur die Grundrisse; sie wurden von uns nicht angeordnet und auch nicht mit uns abgesprochen, auch wenn sie auf einem Grundrissentwurf unsererseits beruhen. Preisangebot für Änderungen kam erst nachträglich, Bauantrag mit allen Änderungen ist bereits abgegeben.
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
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Ich beurteile die Frage zur Gültigkeit von VOBAbk./B §7 Abs. 1 bei Mehrleistungen aufgrund geänderter Grundrisse und Schornsteinposition wie folgt:
VOB/B §7 Abs. 1 regelt die Vergütung bei Änderungen des Bauentwurfs. Wenn der ursprüngliche Grundrissentwurf, der Vertragsbestandteil ist, nicht realisierbar ist (z.B. wegen fehlender Kopffreiheit der Treppe) und eine Umplanung erforderlich wird, die zu Veränderungen der Schornsteinposition führt, können Mehrleistungen entstehen.
Wichtig: Der Bauträger muss den Bauherrn über die Notwendigkeit der Änderungen und die daraus resultierenden Mehrkosten informieren, bevor er die Änderungen ausführt. Die Zustimmung des Bauherrn zu den Änderungen und den Mehrkosten sollte schriftlich erfolgen.
Wenn die Änderungen auf einer Fehlplanung des Bauträgers beruhen, kann der Bauherr unter Umständen Schadensersatzansprüche geltend machen. Dies gilt insbesondere, wenn der Bauträger seine Hinweispflichten verletzt hat.
👉 Handlungsempfehlung: Lassen Sie den Bauvertrag und die Umstände der Grundrissänderung von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen, um Ihre Rechte und Pflichten zu klären.
📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt
- VOB/B
- Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) ist ein Bestandteil von Bauverträgen und regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer. Sie ist kein Gesetz, sondern ein allgemeines Regelwerk, das durch Vereinbarung Vertragsbestandteil wird.
Verwandte Begriffe: Bauvertrag, BGBAbk.-Bauvertrag, Leistungsbeschreibung - Mehrleistung
- Eine Mehrleistung ist eine zusätzliche Leistung, die über den ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgeht. Sie muss gesondert vergütet werden.
Verwandte Begriffe: Nachtragsangebot, Bauzeitverlängerung, Vergütungsanpassung - Grundriss
- Der Grundriss ist eine maßstabsgetreue, horizontale Schnittzeichnung eines Gebäudes, die die Anordnung der Räume, Wände, Fenster und Türen darstellt.
Verwandte Begriffe: Bauplan, Ansicht, Schnitt - Bauantrag
- Der Bauantrag ist ein formelles Antragsverfahren, das bei der zuständigen Baubehörde eingereicht werden muss, um die Genehmigung für ein Bauvorhaben zu erhalten.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauanzeige, Bebauungsplan - Bauträger
- Ein Bauträger ist ein Unternehmen, das Bauvorhaben plant, finanziert und realisiert. Er verkauft die fertigen Immobilien an Käufer.
Verwandte Begriffe: Generalunternehmer, Architekt, Projektentwickler - Pauschalpreisvertrag
- Ein Pauschalpreisvertrag ist ein Bauvertrag, bei dem ein fester Preis für die gesamte Bauleistung vereinbart wird. Änderungen und Mehrleistungen müssen gesondert vereinbart werden.
Verwandte Begriffe: Einheitspreisvertrag, Stundenlohnvertrag, Baukosten - Schornstein
- Ein Schornstein ist ein senkrechter Kanal, der dazu dient, Rauchgase und Verbrennungsprodukte aus Feuerstätten ins Freie zu leiten.
Verwandte Begriffe: Abgasanlage, Kamin, Feuerstätte
❓ Häufige Fragen (FAQ)
- Was bedeutet VOB/B §7 Abs. 1?
VOB/B §7 Abs. 1 regelt die Vergütung von Mehr- oder Minderleistungen, wenn der Auftraggeber (Bauherr) Änderungen des Bauentwurfs anordnet oder der Auftragnehmer (Bauträger) solche Änderungen vorschlägt und der Auftraggeber zustimmt. Die Vergütung ist entsprechend anzupassen. - Was passiert, wenn der Bauträger mich nicht über die Mehrkosten informiert?
Wenn der Bauträger Sie nicht rechtzeitig über die Mehrkosten informiert, können Sie die Zahlung der Mehrkosten verweigern. Der Bauträger trägt das Risiko, wenn er ohne Ihre Zustimmung Änderungen vornimmt. - Kann ich vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mehrkosten zu hoch sind?
Ein Rücktritt vom Vertrag ist in der Regel nur möglich, wenn die Mehrkosten unzumutbar hoch sind und die ursprüngliche Bausumme erheblich übersteigen. Dies ist jedoch von den konkreten Umständen des Einzelfalls abhängig. - Was ist eine Bauanzeige?
Eine Bauanzeige ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren, das in einigen Bundesländern für bestimmte Bauvorhaben zulässig ist. Sie ist weniger aufwendig als ein Baugenehmigungsverfahren, erfordert aber dennoch die Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorschriften. - Was ist ein Zwerggiebel?
Ein Zwerggiebel ist ein kleiner Giebel, der auf einem Dachfirst sitzt. Er dient oft dazu, den Dachraum zu belichten oder zu belüften. - Was ist ein Pauschalpreisvertrag?
Ein Pauschalpreisvertrag ist ein Bauvertrag, bei dem ein fester Preis für die gesamte Bauleistung vereinbart wird. Änderungen und Mehrleistungen müssen gesondert vereinbart werden. - Was bedeutet Kopffreiheit bei einer Treppe?
Die Kopffreiheit bei einer Treppe bezeichnet den Mindestabstand zwischen der Treppenstufe und der Decke oder einem anderen Bauteil darüber. Sie muss ausreichend sein, um ein gefahrloses Begehen der Treppe zu gewährleisten. - Welche Rolle spielt der Bauantrag bei Grundrissänderungen?
Wenn durch die Grundrissänderungen die Außenmaße des Gebäudes oder die Nutzung der Räume verändert werden, ist in der Regel eine Änderung des Bauantrags erforderlich. Die geänderten Pläne müssen von der Baubehörde genehmigt werden.
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VOB/B: Entwurfsänderung – Genehmigungsfähigkeit & Preisanpassung
die Wahrheit liegt wohl dazwischen
Hallo,
Sie meinten wahrscheinlich § 2 Nr. 5. "Änderungen des Bauentwurfs".
Sie haben mit Ihrem Entwurf schon eine Anweisung getroffen.
Es lag allerdings wahrscheinlich auch eine mangelhafte Leistung des Unternehmers vor, wenn der vereinbarte Entwurf nicht genehmigungsfähig war.
Der Unternehmer hat seine Preise allerdings auf der Grundlage des alten Entwurfs gemacht.
§ 2 Nr. 7. (1) Satz 2 VOBAbk./B gibt die Lösung doch eigentlich klar vor.
Lassen Sie Ihre Anwältin vor der Tür warten und reden dann ein klares Wort mit dem Unternehmer.
Wenn Sie bereit sind einen Teil der Kosten zu tragen, steht einer Einigung und guten Zusammenarbeit nicht mehr viel im Wege.
Mit freundlichen Grüßen -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt.
Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).VOB/B: Mehrkosten durch geänderte Grundrisse & Schornsteinposition
💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Gültigkeit von VOBAbk./B §7 Abs. 1 bei Mehrleistungen aufgrund von Grundrissänderungen und Schornsteinversetzung. Ein zentraler Punkt ist, ob der ursprüngliche Entwurf genehmigungsfähig war und inwieweit der Auftragnehmer für Fehlplanungen haftet. Die Anpassung der Preise aufgrund von Änderungen des Bauentwurfs gemäß § 2 Nr. 5 VOB/B ist ebenfalls ein wichtiger Aspekt. Die Zusammenarbeit und Einigung zwischen Bauherr und Unternehmer sind entscheidend, um kostspielige Auseinandersetzungen zu vermeiden.
⚠️️ Wichtiger Hinweis: Im Beitrag VOB/B: Entwurfsänderung – Genehmigungsfähigkeit & Preisanpassung wird darauf hingewiesen, dass eine mangelhafte Leistung des Unternehmers vorliegen kann, wenn der vereinbarte Entwurf nicht genehmigungsfähig war. Dies kann Auswirkungen auf die Preisanpassung haben.
✅ Zusatzinfo: Eine frühzeitige Klärung der Genehmigungsfähigkeit des Entwurfs und eine offene Kommunikation über mögliche Mehrkosten sind essenziell, um Konflikte zu vermeiden. Die Einbeziehung eines Architekten oder Bausachverständigen kann helfen, Fehlplanungen zu vermeiden und die Einhaltung der VOB sicherzustellen.
👉 Handlungsempfehlung: Bauherren sollten sich frühzeitig rechtlich beraten lassen, um ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Mehrleistungen und Änderungen des Bauentwurfs zu kennen. Eine detaillierte Dokumentation aller Änderungen und Vereinbarungen ist ratsam. Klären Sie die Verantwortlichkeiten bei Fehlplanungen und die daraus resultierenden Mehrkosten transparent mit dem Bauträger.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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