Kniestockerhöhung und Unterkellerung der Terrasse. Nachtragsbauantrag nötig?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Kniestockerhöhung und Unterkellerung der Terrasse. Nachtragsbauantrag nötig?

Hallo,
ich habe vor 2 Wochen die Baugenehmigung zum Umbau eines alten Hauses erhalten.
1.) Hierbei ist wie jetzt auch die Fußpfette direkt auf der Betondecke eingezeichnet. Da aber der Dachstuhl erneuert werden muss, möchte ich nun den Kniestock erhöhen. Evtl. wird sich an der Firsthöhe nichts ändern und das Dach dafür etwas flacher werden.
Brauche ich dafür einen Nachtragsbauantrag?
2.) Die zukunftige Terrasse hat ca. 45 m² wie ein L ums Haus gebaut.
Diese möchte ich jetzt auch unterkellern und von außen zugänglich machen. Also wie eine Art Geräteschuppen, der nicht Isoliert wird und auch nur ein Streifenfundament für die Mauern bekommt ohne dass eine Betonsohle hineinkommt. Evtl. würde ich vielleicht eine Tür von dem eigentlichen Keller zu dieser Terrassenunterkellerung haben wollen.
Brauche ich dafür einen Nachtragsbauantrag?
Wie lange kann man mit der Bearbeitung eines Nachtragsbauantrag eigentlich warten? (Genausolange wie bei einem Bauantrag?)
Gruß Burkhard
PS: Ich wohne in der Nähe von Dortmund
  • Name:
  • Burkhard
  1. Tekturantrag

    natürlich ist hierfür eine Tektur (Nachtragsbeuagesuch) notwendig.
    Die Bearbeitungszeit ist u.a. abhängig von der Genehmigungsbehörde und das Bundesland.
    Eine Teilbaugenehmigung bspw. für den Keller ist aber immer möglich kurzfristig zu erhalten. Einfach beantragen. (vgl. Architekt)
    MfG
    R. Kaiser
  2. Architekt wird Nachtragsbaugesuch für Kniestock stellen.

    Hallo,
    danke für die Antwort.
    Ich habe gerade den Architekten angerufen. Dieser wird nun für den Kniestock einen Nachtragsbaugesuch einreichen. Beim Keller meinte er, dass dieses derzeit erstmal nicht von Interesse ist und man hierfür auch nicht unbedingt einen benötigen würde.
    MfG Burkhard

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