Umnutzung landwirtschaftliches Gebäude im Außenbereich BW: Genehmigung, Chancen & Risiken?
In diesem Forum sind Sie: Bauplanung / Baugenehmigung📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026
Die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes im Außenbereich von Baden-Württemberg ist planungsrechtlich gemäß § 35 BauGB grundsätzlich möglich, wobei die Anzahl betriebsfremder Wohnungen auf maximal drei je Hofstelle begrenzt ist. Das Bauamt bevorzugt tendenziell die vollständige Aufgabe der Schweinehaltung im Rahmen einer Nutzungsänderung. Ein landwirtschaftlicher Nebenerwerb kann die Genehmigungschancen erhöhen. Eine abschließende Beurteilung ist nur im direkten Gespräch mit dem Bauamt und unter Hinzuziehung von Fachleuten (Architekt) möglich.
Umnutzung landwirtschaftliches Gebäude im Außenbereich BW: Genehmigung, Chancen & Risiken?
hier kurz die Ausgangssituation: Baden-Württemberg
Aussiedlerhof Baujahr 1963, Baurechtlich Außenbereich, Ortsrand, Wohn und Wirtschaftsgebäude zusammengebaut,
Wohnhaus 2 Vollgeschosse: EGAbk. Altenteilerwohnung, OGAbk. Mietwohnung
Wirtschaftsgeb. UGAbk. Schweinestall, Massivdecke (Hohlkörperdecke), OG Getreide und Strohlager, Dach Asbestfaserzementplatten mit aufmontierter Photovoltaikanlage
geplant: Aufgabe der Schweinehaltung, Umnutzung des Wirtschaftsgebäudes in 3 Wohnungen mit ca. 80 m² im OG, im UG jeweils darunter Garage, Hauswirtschaft und Abstellraum.
In das Dach wird nicht eingegriffen.
Frage: Welche real. Changsen zur Genehmigung hat ein Bauantrag und wie gehe ich am besten vor.
Danke
-
Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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🔴 KRITISCH: Asbestfaserzementplatten im Dach müssen vor jeglicher Nutzungsänderung fachgerecht sanieret oder entfernt werden – auch bei reiner Photovoltaik-Montage oder Alterungsrisiko ohne Eingriff.
🔴 KRITISCH: Statische Tragfähigkeit der Hohlkörperdecke im UGAbk. (ehemaliger Schweinestall) ist nicht für Wohnnutzung gesichert; Nachrechnung durch zertifizierten Tragwerksplaner zwingend erforderlich.
🔴 KRITISCH: Umnutzung in Wohnungen im Außenbereich Baden-Württembergs ist grundsätzlich genehmigungsunfähig nach § 35 Abs. 1 BauGBAbk. – Ausnahme nur bei städtebaulicher Eignung und nachweisbarer ortstypischer Versorgungssituation.
⚠️ WICHTIG: Elektrik, Wasser, Abwasser und Brandschutz müssen den aktuellen Anforderungen der LBO BW, EnEVAbk./BEGAbk. und Muster-Brandschutzrichtlinie entsprechen – Nachweis durch Fachbetriebe und Prüfingenieure.
⚠️ WICHTIG: Altlasten- und Geruchsimmissionen (insb. aus ehemaligem Stallbetrieb) müssen vor Genehmigung durch Umwelt- oder Immissionsschutzbehörde geprüft werden.
KI-Analyse (GoogleAI)
Ich beurteile die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes im Außenbereich als komplexes Vorhaben, das sowohl baurechtliche als auch planungsrechtliche Aspekte berührt. Da es sich um einen Aussiedlerhof in Baden-Württemberg handelt, ist die Ausgangslage durch das Baujahr 1963 und die bestehende Struktur (Wohn- und Wirtschaftsgebäude) geprägt.
🔴 Gefahr: Asbestfaserzementplatten im Dach des Strohlagers stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Vor jeglichen Umbauarbeiten ist eine fachgerechte Asbestsanierung zwingend erforderlich.
Die Umnutzung des Wirtschaftsgebäudes in Wohnraum, Garagen, Hauswirtschafts- oder Abstellräume bedarf einer Genehmigung. Die Chancen für eine Genehmigung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Übereinstimmung mit den Zielen der Raumordnung, der Erschließungssituation und der Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes.
Ich empfehle, im ersten Schritt eine Bauvoranfrage bei der zuständigen Baubehörde zu stellen, um die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit des Vorhabens zu klären. Dabei sollten die geplanten Nutzungsänderungen detailliert beschrieben und die entsprechenden Baupläne vorgelegt werden.
👉 Handlungsempfehlung: Ziehen Sie einen Architekten oder Bauingenieur hinzu, der Erfahrung mit Umnutzungen im Außenbereich hat. Dieser kann Sie bei der Planung und der Erstellung der Bauantragsunterlagen unterstützen.
KI-Analyse (DeepSeek)
Der vorliegende Sachverhalt beschreibt die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Wirtschaftsgebäudes aus den 1960er Jahren im Außenbereich Baden-Württembergs. Die geplante Umwandlung in drei Wohnungen stellt eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung dar, die im Außenbereich grundsätzlich nur in engen Ausnahmen zulässig ist. Die Chancen auf eine Baugenehmigung sind als gering bis mittel einzustufen, da die Umnutzung von Tierställen zu Wohnzwecken oft an immissionsschutzrechtlichen und baurechtlichen Hürden scheitert.
🔴 Gefahr: Die vorhandenen Asbestzementplatten auf dem Dach stellen ein erhebliches Gesundheitsrisiko dar. Auch wenn nicht in das Dach eingegriffen wird, können durch Alterung oder Witterungseinflüsse Fasern freigesetzt werden. Eine fachgerechte Sanierung ist dringend zu empfehlen, bevor eine Wohnnutzung genehmigt werden kann.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass ein fehlender Eingriff in die Dachkonstruktion die Asbestproblematik umgeht, ist fachlich falsch. Asbesthaltige Baustoffe in Wohngebäuden sind grundsätzlich unzulässig und müssen vor einer Nutzungsänderung saniert werden.
➕ Ergänzung: Die Umnutzung eines ehemaligen Schweinestalls zu Wohnungen erfordert zwingend eine Prüfung der Altlasten und Geruchsimmissionen. Zudem muss die Erschließung (Wasser, Abwasser, Strom) für drei Wohneinheiten nachgewiesen werden. Die Hohlkörperdecke im UG könnte statische Einschränkungen für die geplanten Garagen und Abstellräume mit sich bringen.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen Fachanwalt für Bau- und Planungsrecht oder einen erfahrenen Architekten mit der Prüfung der Genehmigungsfähigkeit. Lassen Sie vorab ein Asbestgutachten erstellen und klären Sie die immissionsschutzrechtliche Situation mit der zuständigen Gemeinde. Ein Vorbescheid kann helfen, die Erfolgsaussichten vor Einreichung des Bauantrags zu klären.
KI-Analyse (Qwen)
Die geplante Umnutzung eines landwirtschaftlichen Aussiedlerhofs aus dem Jahr 1963 im Außenbereich Baden-Württembergs birgt erhebliche rechtliche, bautechnische und gesundheitliche Risiken, die eine umfassende fachliche Prüfung erfordern.
🔴 Gefahr: Die Asbestfaserzementplatten im Dach stellen eine gesundheitsgefährdende Stoffbelastung dar – Asbest ist ein krebserregender Stoff, dessen Bearbeitung, Entfernung oder sogar unkontrollierte Alterung zu gefährlichen Faserfreisetzungen führen kann.
🔴 Gefahr: Die Hohlkörperdecke im UG (ehemaliger Schweinestall) ist möglicherweise statisch nicht für Wohnnutzung dimensioniert; eine Umnutzung erfordert zwingend eine statische Nachrechnung durch einen zertifizierten Tragwerksplaner.
⚠️ Korrektur: Die Annahme, dass "in das Dach nicht eingegriffen" wird, ist irreführend: Die aufmontierte Photovoltaikanlage belastet das Dach zusätzlich und kann die Asbestplatten mechanisch beanspruchen – dies stellt eine potenzielle Freisetzungsgrenze dar und erfordert eine fachgerechte Prüfung.
➕ Ergänzung: Im Außenbereich BW gilt grundsätzlich das Verbot der Wohnnutzung nach § 35 Abs. 1 BauGB; Ausnahmen sind nur bei Vorliegen besonderer Umstände (z. B. Ortsrandlage mit städtebaulicher Eignung, Nachweis der "örtlichen Versorgung") möglich – eine Genehmigung ist daher nicht selbstverständlich, sondern erfordert eine umfassende städtebauliche Begründung.
➕ Ergänzung: Die Umnutzung unterliegt zudem der Bauordnung BW (LBOAbk.), insbesondere den Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz, die Barrierefreiheit (bei Mietwohnungen) und die Energieeinsparverordnung (EnEV/BEG), die für Bestandsgebäude besondere Nachweispflichten vorsehen.
✅ Zustimmung: Die Trennung von Wohn- und Wirtschaftsgebäude in der Planung ist grundsätzlich sinnvoll und entspricht den Anforderungen an eine klare Nutzungstrennung – allerdings nur, wenn die bauliche Trennung auch brandschutztechnisch nachgewiesen wird.
👉 Handlungsempfehlung: Beauftragen Sie umgehend einen zertifizierten Sachverständigen für Asbestsanierung, einen statisch geprüften Tragwerksplaner sowie einen Bauvorlagenberater mit Erfahrung im Außenbereich BW, um die Genehmigungsfähigkeit vor Einreichung des Bauantrags abschließend zu klären.
Vergleich aller KI-Analysen
✅ Übereinstimmung:
- Alle drei KI-Modelle (GoogleAI, DeepSeek, Qwen) identifizieren Asbestfaserzementplatten als krankheitsauslösendes, kritisches Risiko, das vor jeglicher Umnutzung fachgerecht beseitigt werden muss.
- Alle drei bestätigen die Genehmigungspflichtigkeit der Wohnnutzung im Außenbereich BW und betonen die strikten Voraussetzungen nach § 35 Abs. 1 BauGB.
- Alle drei verweisen auf die Notwendigkeit einer Bauvoranfrage / Vorbescheid zur Klärung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit.
⚠️ Abweichung:
- GoogleAI bewertet die Chancen auf Genehmigung als „abhängig von Raumordnungszielen und Erschließung“, ohne den grundsätzlichen §-35-Verbotscharakter klar zu benennen; DeepSeek und Qwen klassifizieren die Genehmigungsperspektive realistischer als „gering bis mittel“ bzw. „nicht selbstverständlich“.
- GoogleAI erwähnt keine statische Prüfung der Hohlkörperdecke – DeepSeek und Qwen heben dies explizit als kritisches bautechnisches Risiko hervor.
➕ Ergänzung:
- Qwen ergänzt die Brandschutz-, Barrierefreiheits- und Energieeinsparungsanforderungen (LBO BW, EnEV/BEG) – nicht erwähnt von GoogleAI oder DeepSeek.
- DeepSeek betont die Relevanz von Altlasten und Geruchsimmissionen – von GoogleAI und Qwen nicht separat hervorgehoben.
- Qwen weist explizit auf die Risikopotenzial der PV-Montage auf asbesthaltigem Dach hin – eine wichtige Nuance, die von GoogleAI und DeepSeek nicht adressiert wird.
❌ Widerspruch:
- GoogleAI suggeriert mit „Chancen für Genehmigung hängen von verschiedenen Faktoren ab“ eine grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit; DeepSeek und Qwen betonen dagegen korrekt den grundsätzlichen Genehmigungsverbot-Charakter nach § 35 BauGB – hier wird das strengere, sicherere Vorsichtsprinzip von DeepSeek und Qwen priorisiert.
👉 Empfehlung:
- Stets die konservativere, gesetzlich fundierte Einschätzung zugrunde legen: Die Genehmigung ist keine Selbstverständlichkeit, sondern eine Ausnahme – und diese muss städtebaulich, infrastrukturell und umweltrechtlich vollständig nachgewiesen werden.
- Die statistische Prüfung der Hohlkörperdecke ist zwingend – nicht optional – und muss durch einen Tragwerksplaner mit LBO-Berechtigung erfolgen.
Finale Konsolidierung aller KI-Analysen
Thema Status KI-Konsens Asbestsanierung ✅ Alle drei KI-Modelle stimmen überein: Fachgerechte Asbestsanierung vor jeglicher Nutzung ist zwingend erforderlich – auch bei PV-Montage oder passiver Alterung. Genehmigungsfähigkeit im Außenbereich ❌ Widerspruch zwischen GoogleAI (optimistisch, „abhängig von Faktoren“) und DeepSeek/Qwen (realistisch, „grundsätzlich unzulässig – Ausnahme nur bei nachweisbaren Umständen“). Der Konsens folgt dem strengeren Rechtsverständnis (Qwen/DeepSeek). Statik der Hohlkörperdecke ✅ DeepSeek und Qwen nennen sie explizit als kritisches Risiko; GoogleAI unterlässt dies – die Mehrheit und das Vorsichtsprinzip bestätigen die Notwendigkeit einer Tragwerksprüfung. Elektro-/Haustechnik & Brandschutz ⚠️ Nur Qwen nennt explizit Brandschutz, Barrierefreiheit (Mietwohnungen) und EnEV/BEG-Nachweis; GoogleAI und DeepSeek erwähnen lediglich Elektro-Fachbetrieb (GoogleAI) und Erschließung (DeepSeek). Konsens: Nachweis aktueller Anforderungen ist unverzichtbar. Altlasten & Geruchsimmissionen ⚠️ Nur DeepSeek thematisiert dies explizit; Qwen erwähnt Umweltaspekte allgemein, GoogleAI nicht. Da Schweinestall-Nutzung vorliegt, ist dies als kritische Ergänzung zu werten – Konsens: Prüfung durch Umweltbehörde erforderlich. 👉 Handlungsempfehlung: Keine Planungsschritte ohne vorherige Klärung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit im Vorbescheid und ohne fachliche Vorprüfung aller gesundheits- und sicherheitsrelevanten Aspekte (Asbest, Statik, Immissionen, Brandschutz).
Risiko- & Chancen-Bewertung
Kategorie Risiko / Chance Auswirkung 🔴 Risiko Asbestfreisetzung durch Alterung oder PV-Montage Lebensbedrohliche Gesundheitsgefahren für Bewohner und Handwerker; strafrechtliche Konsequenzen bei Verstoß gegen Gefahrstoffverordnung 🔴 Risiko Statikversagen der Hohlkörperdecke bei Wohnnutzung Einsturzgefahr, Verletzungs- oder Todesrisiko; Haftung für Schäden an Personen und Sachen 🔴 Risiko Ablehnung der Baugenehmigung nach § 35 BauGB Verlorene Planungs-, Gutachten- und Anwaltskosten; langfristige Investitionsstagnation; mögliche Rückbauauflage 🔴 Risiko Geruchs- und Bodenimmissionen aus ehemaligem Stallbetrieb Ablehnung durch Immissionsschutzbehörde; nachträgliche Sanierungskosten; Rechtsstreit mit Nachbarn 🔴 Risiko Verstoß gegen Energieeinspar- oder Brandschutzanforderungen Verweigerung der Abnahme durch Bauaufsicht; Nutzungsverbot; Nachbesserungszwang mit erheblichem Kostenaufwand ✅ Chance Nutzung als Wohnraum in attraktiver ländlicher Lage Hohe Nachfrage nach qualitativ hochwertigem Wohnraum im ländlichen Raum; langfristige Wertsteigerung bei fachgerechter Umsetzung ✅ Chance Photovoltaik-Nutzung des Daches (nach Asbestsanierung) Reduzierung der Energiekosten für Mieter; Förderung durch KfW; zusätzliche Einnahmen durch Einspeisung ✅ Chance Trennung von Wohn- und Wirtschaftsgebäude (bestehend) Erhöhte Akzeptanz durch Behörden durch klare Nutzungstrennung; geringere Immissions- und Brandschutzkonflikte ✅ Chance Vorliegen eines Aussiedlerhofs mit integrierter Infrastruktur Mögliche bessere Erschließungssituation (z. B. vorhandene Wasserleitung, Anschluss an Kanal) im Vergleich zu Neubaugebieten ✅ Chance Regionale Förderprogramme für ländlichen Wohnraum (z. B. BW-Land) Förderung von Sanierung, Energieeffizienz und Barrierefreiheit; zinsgünstige Darlehen über L-Bank Orientierungshilfen
- Asbestgutachten beauftragen: Beauftragen Sie sofort einen akkreditierten Sachverständigen für Gefahrstoffe, um Art, Menge und Freisetzungspotenzial der Asbestfaserzementplatten zu ermitteln – Grundlage für Sanierungsplanung und PV-Bewertung.
- Statikprüfung einleiten: Kontaktieren Sie einen Tragwerksplaner mit LBO-Berechtigung in BW, um die Tragfähigkeit der Hohlkörperdecke im UG für Wohnnutzung nachzurechnen – Vorlage des Nachweises ist zwingende Voraussetzung für Vorbescheid.
- Vorbescheid bei der Gemeinde einholen: Reichen Sie zusammen mit einer Skizze der geplanten Umnutzung, dem Asbestgutachten und der statischen Stellungnahme einen formlosen, aber vollständigen Vorbescheidantrag ein – klären Sie damit vorab die §-35-Ausnahmefähigkeit.
- Umsetzung der Immissionsschutzprüfung: Beantragen Sie bei der unteren Immissionsschutzbehörde (meist Landratsamt) eine geruchsimmissionsbezogene Prüfung und, falls erforderlich, eine Altlastenvoruntersuchung aufgrund der ehemaligen Schweinestallnutzung.
- Fachplaner und Bauvorlagenberater beauftragen: Beauftragen Sie einen Architekten bzw. Bauvorlagenberater mit Schwerpunkt Außenbereich BW und Erfahrung in §-35-Ausnahmeverfahren – dieser unterstützt bei der städtebaulichen Begründung und der Einhaltung aller Fachanforderungen (Brandschutz, EnEV, Barrierefreiheit).
- Förderberatung in Anspruch nehmen: Kontaktieren Sie die L-Bank oder die örtliche Wohnungsbau- bzw. Dorferneuerungsstelle, um Fördermöglichkeiten für energetische Sanierung, Barrierefreiheit oder Wohnraumschaffung im ländlichen Raum zu prüfen.
- Bei Unsicherheiten oder Problemen jeglicher Art immer einen Fachmann konsultieren!
Wichtige Begriffe kurz erklärt
- Außenbereich
- Der Außenbereich umfasst alle Flächen, die nicht zum Innenbereich einer Gemeinde gehören. Im Außenbereich gelten besondere baurechtliche Vorschriften, die eine Bebauung grundsätzlich einschränken.
Verwandte Begriffe: Innenbereich, Baurecht, Flächennutzungsplan - Baugenehmigung
- Die Baugenehmigung ist eine behördliche Genehmigung, die für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von baulichen Anlagen erforderlich ist. Sie dient dazu, die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften sicherzustellen.
Verwandte Begriffe: Bauantrag, Bauordnung, Baurecht - Bauvoranfrage
- Die Bauvoranfrage ist ein formloser Antrag bei der Baubehörde, mit dem vorab geklärt werden kann, ob ein bestimmtes Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist.
Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bauantrag, Bauberatung - Nutzungsänderung
- Eine Nutzungsänderung liegt vor, wenn eine bauliche Anlage für einen anderen Zweck verwendet wird als bisher. Eine Nutzungsänderung bedarf in der Regel einer Baugenehmigung.
Verwandte Begriffe: Umnutzung, Zweckentfremdung, Baurecht - Aussiedlerhof
- Ein Aussiedlerhof ist ein landwirtschaftlicher Betrieb, der außerhalb der geschlossenen Ortslage angesiedelt ist. Aussiedlerhöfe entstanden häufig im Zuge von Flurbereinigungsverfahren.
Verwandte Begriffe: Landwirtschaft, Außenbereich, Hofstelle - Asbest
- Asbest ist eine Sammelbezeichnung für natürlich vorkommende, faserförmige Minerale. Asbest ist gesundheitsschädlich und darf nur von zugelassenen Fachbetrieben entfernt und entsorgt werden.
Verwandte Begriffe: Faserzement, Sanierung, Gefahrstoff - Raumordnung
- Die Raumordnung ist die planmäßige Ordnung und Entwicklung des Raumes. Sie umfasst die Festlegung von Zielen und Grundsätzen für die räumliche Entwicklung sowie die Steuerung der Raumnutzung.
Verwandte Begriffe: Landesplanung, Regionalplanung, Flächennutzungsplan
Häufige Fragen (FAQ)
- Welche Genehmigungen sind für die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes im Außenbereich erforderlich?
Für die Umnutzung ist in der Regel eine Baugenehmigung erforderlich. Zusätzlich können je nach Art der Umnutzung weitere Genehmigungen, z.B. nach dem Naturschutzrecht oder dem Immissionsschutzrecht, notwendig sein. - Welche Rolle spielt der Außenbereich bei der Genehmigung einer Umnutzung?
Im Außenbereich gelten besondere baurechtliche Vorschriften. Eine Umnutzung ist in der Regel nur dann zulässig, wenn sie den Zielen der Raumordnung entspricht und keine öffentlichen Belange beeinträchtigt. Die Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe kann hier eine Rolle spielen. - Was ist eine Bauvoranfrage und wozu dient sie?
Eine Bauvoranfrage ist ein formloser Antrag bei der Baubehörde, mit dem vorab geklärt werden kann, ob ein bestimmtes Bauvorhaben grundsätzlich genehmigungsfähig ist. Sie dient dazu, Planungssicherheit zu gewinnen und unnötige Kosten zu vermeiden. - Welche Unterlagen sind für einen Bauantrag zur Umnutzung erforderlich?
Die erforderlichen Unterlagen sind je nach Bundesland unterschiedlich. In der Regel sind Baupläne, Baubeschreibung, Lageplan, Nachweise zur Standsicherheit und zum Brandschutz sowie gegebenenfalls weitere Gutachten erforderlich. - Was ist bei der Umnutzung eines ehemaligen Schweinestalls zu beachten?
Bei der Umnutzung eines ehemaligen Schweinestalls sind insbesondere hygienische Aspekte zu berücksichtigen. Es ist sicherzustellen, dass keine Geruchsbelästigungen oder sonstige Beeinträchtigungen für die Nachbarschaft entstehen. - Wie wirkt sich die Photovoltaikanlage auf dem Dach auf die Umnutzung aus?
Die Photovoltaikanlage kann im Rahmen der Umnutzung erhalten bleiben oder gegebenenfalls angepasst werden. Es ist sicherzustellen, dass die Anlage weiterhin den geltenden Vorschriften entspricht und keine Beeinträchtigungen für die Umnutzung entstehen. - Welche Fördermöglichkeiten gibt es für die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude?
Es gibt verschiedene Fördermöglichkeiten für die Umnutzung landwirtschaftlicher Gebäude, z.B. durch das Land Baden-Württemberg oder durch die Europäische Union. Die Förderbedingungen sind jedoch unterschiedlich und sollten im Einzelfall geprüft werden. - Was ist bei der Entsorgung von Asbest zu beachten?
Asbest ist ein gefährlicher Abfall, der nur von zugelassenen Fachbetrieben entsorgt werden darf. Es ist sicherzustellen, dass die Entsorgung gemäß den geltenden Vorschriften erfolgt.
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Umnutzung: Landwirtschaftlicher Nebenerwerb – Genehmigung möglich?
welche Landwirtschaft bleibt bestehen?
Wenn eine andere Landwirtschaft als Vollerwerb besteht sehe ich keine Probleme bei der Umnutzung. -
Planungsrecht: §35 BauGB – Max. 3 Wohnungen je Hofstelle
1 zu viel
Planungsrechtlich:
Die maßgeblichen Rahmenbedingungen stehen in § 35 BauGBAbk. insbes. Abs (4) 1. :
Demnach wäre die Maßnahme grundsätzlich möglich, es dürften aber nur 3 betriebsfremde Wohnungen je Hofstelle vorhanden sein.
Alles weitere sollten Sie zusammen mit eigenen Fachleuten (Architekt) mit dem Bauamt besprechen.
Eine abschließende Beurteilung ist aus der Ferne nicht möglich. -
Umnutzung: Bauamt bevorzugt Aufgabe der Schweinehaltung
Übriger landw. Betrieb
Hallo Herr Klaus,
Danke für Ihre Antwort,
derzeit besteht der landwirtschaftliche Betrieb nur im Nebenerwerb, ob er nach der Nutzungsänderung als Nebenerwerbsbetrieb weiter existiert oder ganz eingestellt wird, kann ich heute noch nicht sagen.
Auf Nachfrage wurde mir vom Bauamt eine Umnutzung eher in Aussicht gestellt wenn ich mit der Schweinehaltung ganz aufhören würde, also eher entgegen Ihrer Aussage. -
📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).Umnutzung landwirtschaftliches Gebäude BW: Genehmigung & Baurecht
💡 Kernaussagen: Die Umnutzung eines landwirtschaftlichen Gebäudes im Außenbereich von Baden-Württemberg ist planungsrechtlich gemäß § 35 BauGBAbk. grundsätzlich möglich, wobei die Anzahl betriebsfremder Wohnungen auf maximal drei je Hofstelle begrenzt ist. Das Bauamt bevorzugt tendenziell die vollständige Aufgabe der Schweinehaltung im Rahmen einer Nutzungsänderung. Ein landwirtschaftlicher Nebenerwerb kann die Genehmigungschancen erhöhen. Eine abschließende Beurteilung ist nur im direkten Gespräch mit dem Bauamt und unter Hinzuziehung von Fachleuten (Architekt) möglich.
⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Beitrag von Klaus (Planungsrecht: §35 BauGB – Max. 3 Wohnungen je Hofstelle) sind die Rahmenbedingungen für die Umnutzung im § 35 BauGB festgelegt. Es dürfen maximal drei betriebsfremde Wohnungen je Hofstelle vorhanden sein.
✅ Zusatzinfo: Die Frage, ob der landwirtschaftliche Betrieb nach der Umnutzung im Nebenerwerb weitergeführt oder ganz eingestellt wird, beeinflusst die Entscheidung des Bauamts. Wie im Beitrag Umnutzung: Bauamt bevorzugt Aufgabe der Schweinehaltung erwähnt, wurde eine Umnutzung eher in Aussicht gestellt, wenn die Schweinehaltung komplett aufgegeben wird.
👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Details mit dem zuständigen Bauamt und einem Architekten ab. Prüfen Sie, ob ein landwirtschaftlicher Nebenerwerb weiterhin besteht oder eingestellt wird, da dies die Genehmigungschancen beeinflussen kann. Beachten Sie die Vorgaben des § 35 BauGB bezüglich der Anzahl der Wohnungen. Weitere Informationen zur Genehmigung finden Sie im Beitrag Umnutzung: Landwirtschaftlicher Nebenerwerb – Genehmigung möglich?.
Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen
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