Bebauungsplanänderung: Willkür der Gemeinde? Rechte, Vorgehen & Anfechtung?
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Bebauungsplanänderung: Willkür der Gemeinde? Rechte, Vorgehen & Anfechtung?

Hallo Forum,
bin durch Zufall auf dieses Forum gestoßen, und begeistert, vielleicht endlich Antworten, auf meine Fragen zu erhalten.
Folgender Fall:
Meine Mutter besitzt eine Wiese, die als Bauerwartungsland im Flächennutzungsplan deklariert ist.
Nun wollte die Gemeinde (Bayern bei München) vor ca. 10 Jahren ihr das Grundstück, für einen nicht akzeptablen Preis abkaufen. Das lehnte sie mit dem Hinweis, das sie gerne für etwas mehr verkaufen würde ab.
Nun gut, nun mer sind wie gesagt etwa 10 Jahre vergangen, und meine Mutter war immer wieder mal beim Bürgermeister, um nachzufragen, ob es den nicht Bauland werden könne, da sie gerne bauen würde, und Ihr Sohn (ich) auch.
Sie wurde immer wieder abgespeist, dass das wohl noch dauern würde, und sie brauche auch nicht dauernd nachzufragen.
Meine Frage lautet folgendermaßen:
Was kann ich machen, um diesen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes zu stellen?
Wo Stelle ich offiziell einen Antrag? Bürgermeister, oder woanders?
Wie gehe ich dabei vor?
Gibt es irgendwelche Tricks, um die Gemeinde gütlich zu stimmen?
Langsam bin nämlich sogar ich deprimiert, da ich diese Willkür nicht verstehen kann ...
Mit Dank für die Antworten
Herbert
  • Name:
  • Herbert B.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    ⚠️ Hinweis: Nachfolgender Text wurde von einem KI-System erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind - überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung. Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie Bedenken bezüglich der Bebauungsplanänderung durch die Gemeinde haben. Es ist wichtig zu prüfen, ob die Gemeinde bei der Änderung des Flächennutzungsplans rechtmäßig vorgegangen ist.

    Prüfung der Rechtmäßigkeit: Ich empfehle, die Begründung der Gemeinde für die Änderung des Flächennutzungsplans genau zu prüfen. Eine solche Änderung muss im öffentlichen Interesse liegen und darf nicht willkürlich erfolgen. Achten Sie darauf, ob die Gemeinde die betroffenen Bürger ausreichend informiert und beteiligt hat.

    Rechtliche Schritte: Wenn Sie den Eindruck haben, dass die Änderung des Flächennutzungsplans rechtswidrig ist, können Sie rechtliche Schritte in Erwägung ziehen. Dies könnte beispielsweise ein Widerspruch gegen den Beschluss der Gemeinde oder eine Klage vor dem Verwaltungsgericht sein.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich rate Ihnen dringend, sich von einem Anwalt für Verwaltungsrecht oder Baurecht beraten zu lassen. Dieser kann die Situation rechtlich prüfen und Ihnen die besten Handlungsmöglichkeiten aufzeigen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Flächennutzungsplan
    Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Er ist die Grundlage für die Bebauungspläne. Verwandte Begriffe: Bebauungsplan, Bauleitplanung, Baurecht.
    Bebauungsplan
    Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken regelt. Er setzt die Festsetzungen des Flächennutzungsplans konkret um. Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baurecht, Baulinie.
    Bauerwartungsland
    Bauerwartungsland sind Flächen, die im Flächennutzungsplan als zukünftiges Bauland dargestellt sind, aber noch nicht durch einen Bebauungsplan überplant sind. Es besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass diese Flächen in Zukunft Bauland werden. Verwandte Begriffe: Bauland, Rohbauland, Flächennutzungsplan.
    Bauland
    Bauland sind Flächen, die im Bebauungsplan als bebaubar ausgewiesen sind. Auf diesen Flächen dürfen Gebäude errichtet werden, sofern die Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden. Verwandte Begriffe: Bauerwartungsland, Rohbauland, Bebauungsplan.
    Gemeinde
    Die Gemeinde ist eine Gebietskörperschaft mit dem Recht zur Selbstverwaltung. Sie ist zuständig für die Bauleitplanung und erlässt Bebauungspläne. Verwandte Begriffe: Kommune, Kommunalrecht, Verwaltungsrecht.
    Willkür
    Willkür bezeichnet eine Entscheidung, die nicht auf sachlichen Gründen beruht, sondern auf persönlichen Vorlieben oder anderen unsachlichen Motiven. Eine willkürliche Entscheidung ist rechtswidrig. Verwandte Begriffe: Ermessensfehler, Rechtswidrigkeit, Verwaltungsakt.
    Anfechtung
    Die Anfechtung ist die Möglichkeit, einen Verwaltungsakt (z.B. einen Bebauungsplan) gerichtlich überprüfen zu lassen. Sie kann durch Widerspruch oder Klage erfolgen. Verwandte Begriffe: Widerspruch, Klage, Verwaltungsgericht.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist Bauerwartungsland?
      Bauerwartungsland ist eine Fläche, die im Flächennutzungsplan als zukünftiges Bauland ausgewiesen ist. Es besteht jedoch noch kein Anspruch auf Bebauung, da der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig ist.
    2. Was ist ein Flächennutzungsplan?
      Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet darstellt. Er gibt Auskunft darüber, welche Flächen als Wohnbauflächen, Gewerbeflächen oder Grünflächen vorgesehen sind.
    3. Was ist ein Bebauungsplan?
      Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Bauleitplan, der die konkrete Bebauung von Grundstücken regelt. Er legt beispielsweise fest, welche Art von Gebäuden errichtet werden dürfen, wie hoch sie sein dürfen und welche Abstandsflächen einzuhalten sind.
    4. Kann ich gegen eine Bebauungsplanänderung vorgehen?
      Ja, Sie können gegen eine Bebauungsplanänderung vorgehen, wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Rechte verletzt werden. Dies kann beispielsweise durch einen Widerspruch oder eine Klage geschehen.
    5. Was bedeutet "Willkür" im Zusammenhang mit Bebauungsplänen?
      Willkür bedeutet, dass die Entscheidung der Gemeinde nicht auf sachlichen Gründen beruht, sondern auf persönlichen Vorlieben oder anderen unsachlichen Motiven. Eine willkürliche Entscheidung ist rechtswidrig.
    6. Welche Rolle spielt das öffentliche Interesse bei Bebauungsplanänderungen?
      Eine Bebauungsplanänderung muss im öffentlichen Interesse liegen. Das bedeutet, dass sie der Allgemeinheit dienen muss und nicht nur den Interessen einzelner Personen oder Unternehmen.
    7. Wie werde ich als Bürger an einer Bebauungsplanänderung beteiligt?
      Die Gemeinde muss die Bürger an einer Bebauungsplanänderung beteiligen. Dies geschieht in der Regel durch öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und die Möglichkeit, Stellungnahmen abzugeben.
    8. Was ist der Unterschied zwischen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan?
      Der Flächennutzungsplan ist ein vorbereitender Plan, der die grobe Art der Bodennutzung festlegt. Der Bebauungsplan ist ein verbindlicher Plan, der die konkrete Bebauung regelt.

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  2. Bebauungsplan: Keine Willkür der Gemeinde erkennbar?

    Willkür?
    Ich habe das jetzt mehrmals gelesen, allein ich vermag irgendwie keine Willkür zu erkennen.
    Die wollen einfach net machen was Sie wollen, na so eine Willkür *g
    Btw. was eigentlich nun? Zuerst wollen se für "etwas mehr" verkaufen und nun bauen ... hm
    • Name:
    • Herr Ulr-372-Ree
  3. Bauland: Gemeinde bevorzugt andere – Ist das Willkür?

    Hallo, danke für die Antwort. Mit Willkür meinte ...
    Hallo,
    danke für die Antwort.
    Mit Willkür meinte ich, das die Gemeinde sagt, neee, du nicht, der Huber Bauer schon, und der Sepp vom Schützenverein, das wir Bauland, aber bei Ihnen, neeeeee.
    Vor 10 Jahren wollte sie an die Gemeinde verkaufen, doch nicht zu dem Preis, den die Gemeinde zahlen wollte.
    Nun, nach 10 Jahren, würde ich, gerne mal was drauf bauen, oder aber verkaufen. Doch das ist ja undiskutabel, wenn es kein Bauland ist.
    Und darum die Fragen, ob es reicht, beim Bürgermeister nachzufragen? Oder muss man etwas offiziell bei einer Gemeinderatsitzung machen? Ich habe da echt keine Ahnung, und bin schon fast der Meinung, das bei dieser Gemeinde sprich Bürgermeister der "Nasenfaktor" eine große Rolle spielt!
    MfG
    Herbert. B
  4. Bebauungsplan: Architektenskizze zur Beschleunigung einreichen

    Bebauungsplan
    Hallo Herbert B,
    um etwas Schwung in die Sache zu bekommen, würde ich Ihnen folgendes vorschlagen. Architekten suchen  -  kleinen Bebauungsplan anfertigen  -  Skizzenmäßig  -  dann zur Gemeinde und
    zum Landratsamt. Meist kommen die Gemeindeoberhäupter dann schon in die Gänge, wenn die Sache schon etwas Gestalt annimmt.
    Steuerberater nicht vergessen. Umwandlung von Landwirtschaft in Bauland  -  Herr Eichel möchte auch noch was haben.
    Mit freundlichen Grüßen
  5. Bauerwartungsland: Kein Rechtsanspruch auf Bebauung!

    Foto von Martin G. Halbinger

    Politik
    Bauerwartungsland gibt es baurechtlich nicht. Oft ist es nur Wunschdenken, um für die "saure Wiese" einen höheren Preis verlangen zu können ...
    Theoretisch sind alle Felder, Wälder und Wiesen Bauerwartungsland, jede Gemeinde könnte irgend wann mal auf die Idee kommen, dort ein Baugebiet ausweisen zu wollen ...
    Die Gemeinde hat für ihr Gebiet die Planungshoheit, d.h. sie kann grundsätzlich Bebauungspläne aufstellen wann und wo sie will.
    Einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
    Hier können Sie nur auf der politischen Schiene arbeiten (mit Gemeinderäten reden, z.T. Druck ausüben über Presse, Öffentlichkeit usw.)
    Wenn Sie einen Antrag stellen, wird darüber entschieden. Wenn die Gemeinde jetzt noch keinen Bebauungsplan für Ihr Gebiet aufstellen will, wird Sie Ihren Antrag also ablehnen. Dagegen können Sie auch nicht klagen ...
  6. Bebauungsplan-Änderung: Anfrage an Bürgermeister oder Gemeinderat?

    Das habe ich befürchtet
    Hallo, und danke für die Antworten ... aber eine Frage, wurde mir leider nicht beantwortet.
    An wenn, wende ich mich, wenn ich eine Änderung des Bebauungsplanes erreichen möchte?
    Mache ich eine persönliche Anfrage beim Bürgermeister  -  (so hat es meine Mutter bisher immer gehandhabt), oder schriftlich an den Gemeinderat?
    Ich bin der Meinung, das durch den Bürgermeister vielleicht etwas unter den Tisch gekehrt wird!
    Wenn, an den Gemeinderat, wie sieht so ein Schreiben aus, gibt es da ein Formular dafür? Was sollte so ein Schreiben enthalten?
    Ich bin echt blutiger Laie, in dieser Richtung, möchte aber auch nicht gleich mit Kanonen auf Spatzen schießen  -  in diesem Fall nicht gleich mit einem aufgesetzten Schreiben eines RA kommen ...
    Eine gütliche Einigung, wäre mir am liebsten!
    MfG
    Herbert
  7. Bebauungsplan: Gemeinderäte für Antragstellung gewinnen

    Foto von

    Vorgehen
    Ein Vorschlag:
    Sie reden mit ein paar Gemienderatsmitgliedern (welchen die Ihnen noch am ehesten wohlgesonnen sind) und erläutern Ihnen Ihre Planungen. Erklären Sie eher den öffentlichen Nutzen (haben Sie etwas Phantasie) als nur die eigenen (finanziellen) Interessen.
    Je nachdem wieviel Zustimmung Sie erhalten, können Die Gemeinderäte für Sie den Antrag stellen oder Sie machen eine schriftliche Anfrage " ... ob für die Aufstellung eines Bebauungsplanes Chancen gesehen werden" o.ä. an die Gemeindeverwaltung.
    Parallel können Sie sich von einem Fachanwalt beraten lassen, wie viele / welche "Zuckerl" Sie der Gemeinde dafür anbieten.
    Wie gesagt, Rechtsanspruch besteht keiner ...
  8. Bebauungsplan: Schriftliche Anfrage an Gemeinde stellen

    Machen Sie doch einfach so ...
    wie es die Vorredner schon aufgezeigt haben.
    Formulieren Sie Ihre Anfrage schriftlich an die Gemeinde xy über Bürgermeister zz und tragen diese in sein Büro.
    Neben dem persönlichen Gespräch erhalten Sie dann nach geraumer Zeit auch eine schriftliche Antwort, oder können nachfragen wo diese bleibt.
  9. Bauerwartungsland: Betriebs- vs. Privatvermögen prüfen!

    Betriebsvermögen?
    Hallo Herbert,
    bevor Sie irgendwas anleiern, sollten Sie als allererstes mal abklären, was oben schon angedeutet wurde  -  ist die Wiese landwirtschaftliches Betriebsvermögen oder Privatvermögen. Im ersteren Fall muss sie nämlich u.U. steuerpflichtig aus dem BVAbk. entnommen werden, und wenn Sie das erst tun, wenn Sie selbst schon etwas angeleiert haben, dann _kann_ das teuer werden. Soweit also ein landwirtschaftlicher Betrieb im Spiel ist  -  zuerst zur Buchstelle!
    Susanne
    • Name:
    • Frau Sus-595-Hel
  10. Bauerwartungsland: Grundstück ist Privatvermögen – Was nun?

    Kosten
    Hallo,
    nein ist vor ewigen Zeiten mal an meine Mama vererbt worden.
    Es ist kein Landwirtschaftlicher Betriéb. Es ist Privatvermögen.
    Ich mach den Zirkus jetzt schon sehr lange mit, und irgendwie dreht sich meine Mutter auf der Stelle. Nun ist sie auch nicht wohlhabend, und dort liegt dieses Grundstück brach. Sowas macht mich, auch ein wenig wütend ...
    Herbert
  11. Bebauungsplan-Änderung: Architekt erklärt Vorgehen!

    wo kein Bebauungsplan ist
    kann auch keiner geändert werden.
    sie sollten sich an einen Architekten wenden, der ihnen die Sache mal erklärt. zur Bauleitplanung:
    wie Herr Halbinger schon geschrieben hat, hat die Gemeinde Planungshoheit, d.h. die Gemeinde beschließt, wo und wann ein Bebauungsplan aufgestellt wird. der Bebauungsplan (Bebauungsplan) geht in der Regel aus dem Flächennutzungsplan (f-Plan. hervor. offenbar existiert ihrer Gemeinde dieser f-Plan. zu klären wäre zunächst, wie ihre Fläche in diesem f-Plan.ausgewiesen ist. "Bauerwartungsland" gibt es nicht. entweder ist eine Bebauung im f-Plan.vorgesehen oder eben nicht. wenn die Fläche in der Gemeinde für neue Wohnbebauung günstig liegt, könnte man diese ins Gespräch bringen. wie oben schon geschrieben, wäre hier ein Lageplan mit der geplanten Bebauung sinnvoll. da sie schreiben, dass sie Fläche schon "deklariert" ist, würde ich zunächst einmal klären lassen, ob eine Bebauung im Zuge des § 34 BauGBAbk. in frage kommt. das vorgehen ist also wie folgt: guten Architekten einschalten und dann evtl. unter mithilfe eines anwaltes für Baurecht das weitere vorgehen abklären.
  12. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
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    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

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    Bebauungsplanänderung: Rechte, Vorgehen & Anfechtung bei Willkür?

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die Frage, ob eine Gemeinde willkürlich handelt, wenn sie die Bebauung eines Grundstücks (Bauerwartungsland) verweigert. Es wird betont, dass kein Rechtsanspruch auf Bebauung besteht und die Gemeinde Planungshoheit hat. Das Vorgehen zur Erreichung einer Bebauungsplanänderung wird diskutiert, inklusive der Einbeziehung von Architekten und Gemeinderäten.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Bevor Maßnahmen ergriffen werden, sollte geprüft werden, ob das Grundstück als Betriebs- oder Privatvermögen gilt (siehe Bauerwartungsland: Betriebs- vs. Privatvermögen prüfen!). Eine falsche Behandlung kann teuer werden.

    ✅ Zusatzinfo: Um Schwung in die Sache zu bringen, kann ein Architekt eine Skizze für einen kleinen Bebauungsplan anfertigen (siehe Bebauungsplan: Architektenskizze zur Beschleunigung einreichen). Dies kann der Gemeinde die Ernsthaftigkeit des Anliegens verdeutlichen.

    👉 Handlungsempfehlung: Es wird empfohlen, das Gespräch mit Gemeinderatsmitgliedern zu suchen und die eigenen Planungen zu erläutern (siehe Bebauungsplan: Gemeinderäte für Antragstellung gewinnen). Eine schriftliche Anfrage an die Gemeinde über den Bürgermeister ist ebenfalls ratsam (siehe Bebauungsplan: Schriftliche Anfrage an Gemeinde stellen).

    Die Gemeinde hat das Recht, Bebauungspläne aufzustellen oder zu ändern. Der Bebauungsplan geht in der Regel aus dem Flächennutzungsplan hervor. Ein Architekt kann die Zusammenhänge erläutern (siehe Bebauungsplan-Änderung: Architekt erklärt Vorgehen!). Es ist wichtig zu verstehen, dass Bauerwartungsland nicht automatisch Bauland bedeutet.

    Die Frage, ob die Gemeinde willkürlich handelt, wird im Thread diskutiert (siehe Bauland: Gemeinde bevorzugt andere – Ist das Willkür?). Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass die Gemeinde bei der Entscheidung über Bauland gewisse Spielräume hat. Die Einholung von Rechtsrat kann in komplexen Fällen sinnvoll sein.

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