Mein Nachbar baut gerade eine Grenzgarage mit Dachterrasse (RLP). Das Bauamt hat das genehmigt und beruft sich auf das Gerichtsurteil vom OVG Koblenz (
Auf Nachfrage beim Bauamt sagte man mir, baurechtlich ist das okay da die durchschnittliche Höhe (der Garage) von 3,2 m nicht überschritten ist und das Geländer Luft und Lichdurchlässig sei.
Diese Grenzbebauung fällt aber unter das Nachbarschaftsrecht, trotzdem brauchte es anscheinend nicht einer Zustimmung von mir als Nachbar!
Gruß
Klaus