Dachanschluss von höherer Wand an tiefer liegendes Garagendach
BAU-Forum: Dach

Dachanschluss von höherer Wand an tiefer liegendes Garagendach

An mein 45 Jahre altes Garagengebäude mit umlaufender Metallttika und Kiesschüttung auf dem Garagenflachdach (ohne Dämmung) wurde vom Nachbarn ein Wohnhausneubau mit Grenzgarage mit ca. 4 cm Abstand und ca. 1 m höherer Attika errichtet. Probleme gibt es nun bei dem fachgerechten Wandanschluss. Meines Wissens muss er beweglich ausgeführt werden, weil 2 selbständige Gebäude. Wegen der auf meinem Dach bereits vorhandenen Metallattika ist noch keine passende Lösung gefunden worden.

1. Wie kann eine solche Lösung aussehen?

2. Muss ich Hilfskonstruktionen und Befestigungen auf meinem Dach hinnehmen?

3. Hätte dies nicht bereits bei der Planung des Nachbargebäudes geklärt werden müssen?

Die Gebäude stehen in Rheinland-Pfalz.

  • Name:
  • AM
  1. Wunsch und Wirklichkeit

    Der Nachbar hat angebaut und ist nun für die Herstellung /Abdeckung einer Gebäudetrennfuge leistungspflichtig. Diese muss in erster Linie funktionabel sein.

    Hat er Ihnen denn schon Konstrktionsvorschläge gemacht?

    Zu Ihren Fragen:

    1. Wie kann eine solche Lösung aussehen? SIMPEL: Wakaflex mit Kappleiste an der nachbarlichen Wand

    2. Muss ich Hilfskonstruktionen und Befestigungen auf meinem Dach hinnehmen? Dusch mich  -  aber mach mich nicht nass! Natürlich müssen sie irgendwas hinnehmen. Wie soll er die Fuge schlagregendicht bekommen ohne an ihre Verblechung in irgendeiner Form anzuschließen?

    3. Hätte dies nicht bereits bei der Planung des Nachbargebäudes geklärt werden müssen? Hätte-hätte-Fahrradkette. Ihnen ist schon klar, dass sie sich als Nachbar mit solch einem Bagatellplanung ganz hinten anstellen dürfen bei der Planung eines ganzen Hauses samt Garage? Sowas kann man bauausführungsbegleitens ohne großartige Planung lösen  -  siehe oben.

  2. zu spät

    Wenn der Nachbar baut, so gehört es sich schon im Planungsstadium, den Bestands-Nachbarn Einsicht in die Pläne zu geben. Dann kommt man automatisch auf die "Berührungspunkte" entlang der gemeinsamen Grenze zu sprechen. Dann wären sie an Hand des Planes unterrichtet worden, wieso die neue Garage 1 Meter höher ist und wie der entstehende Spalt geschlossen wird und wie eine Wand behandelt wird, an die sie nie wieder drankommen. Spätestens beim Bau hätten sie den neuen Nachbarn fragen können. Nun ist es zu spät für eine Absprache. Nun können sie nur noch "verlangen", dass das richtig verschlossen wird und zwar vom Fachmann und nicht von einem Heimwerker mit Schaum und Siliconspritze.
  3. Flachdachrichtlinie und DIN

    Nach den Flachdachrichtlinien müsste ein beweglicher Anschluss mit Hilfskonstruktion hergestellt werden. Problematisch scheint die vorhandene Metallattika zu sein. Ein fester Anschluss darf wegen 2 getrennter Gebäude nicht erfolgen. Daher müsste auf meinem Dach diese Hilfskonstruktion (Metallwinkel) befestigt werden. Außerdem müsste die Hilfskonstruktion mindestens. 15 cm höher als meine Metallattika sein. Vorschläge hat der Nachbar noch nicht unterbreitet. Wenn das zwar der letzte Schritt am Bau sein soll, kann der Nachbar m.E. nicht ohne meine Zustimmung auf meinem Dach Winkel o.ä. anbringen. Dies hätte er bei der Planung seiner Garage Bedenken müssen. Im übrigen ist seine angebaute Garage nur deshalb ca. 1 m höher, weil er eine so hohe Attika gemauert hat.
    • Name:
    • AM
  4. 1 Meter hohe Attika? Das wird eine Dachterrasse!

    Der Nachbar darf bei ihnen nichts anbohren oder was abstemmen, sie müssen Zustimmung erteilen, lediglich den Zutritt müssen sie erlauben (Hammerschlags- und Anleiterrrecht) Informieren sie sich auch über die maximale Wandhöhe eines Grenzbauwerkes, diese Höhe dürfte der Nachbar überschritten haben.
  5. Oh da hat aber jemand ein Böckchen ...

    Oh da hat aber jemand ein Böckchen vielleicht könnten Sie aber die Lösung doch etwas konstruktiver angehen.

    Wenn Sie vom Nachbarn die Herstellung eines fachgerechten Anschlusses nach Flachdach-RiLi erwarten und gleichzeitig das Betreten Ihrer Dachfläche zur Herstellung eines solchen Anschlusses verweigern, weil sie sauer sind, dass bisher mit Ihnen nichts abgestimmt wurde, dann ist das ihrerseits kein konstruktiver Beitrag zur Lösung des Problems.

    Haben Sie denn mal den Nachbarn darauf angesprochen, dass er auf seine Kosten den Anschluss herstellen muss? Vielleicht ist ihm das gar nicht klar und auch sein Architekt hat diese Bagatelle übersehen  -  kommt durchaus mal vor?!

    Wenn der Nachbar den Anschluss zahlt, darf er auch die Art der Ausführung bestimmen, solange sie innerhalb der anerkannten Regeln der Technik liegt. Ob Sie tatsächlich die hochwertige Klempner-Ausführung nach Fachregeln des DDH bekommen oder doch eine einfache Sanierungslösung (Wakaflex + Klemmliste) die durchaus auch funktioniert sollten Sie mit ihm vorher konstruktiv und freundlich abstimmen, damit sie nicht hinterher wegen solcher Lächerlichkeiten vor Gericht landen.

    Wenn Sie sich nicht einig werden, dann lässt er den Anschluss offen und Sie müssen es einklagen und dann ist auch nicht sicher welche Ausführung dann von einem Gerichtssachverständigen als ausreichend erachtet wird.

    Herr Kirschners Hinweis, dass an ihrer Attika keine Veränderungen vorgenommen werden dürfen ist hier wenig konstruktiv, denn man fragt sich ja doch, wie ohne diesen eingriff eine Anschlussausbildung nach den Fachregeln des DDH möglich sein soll.

    Stellen Sie von der aktuellen Situation mal ein Übersichtsbild von der Straße aus und ein Bild auf die Dachflächen hier online.

  6. Baut der Nachbar dann eigentlich nicht zu hoch?

    Foto von wiki

    Bilder werden gern gesehen!

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