ich habe eine Frage bezüglich der Bauherrenverpflichtugen:
Wann endet bei einem schlüsselfertigen Bauträgerobjekt die Verpflichtung des Bauträgers (In diesem Fall ist der Bauträger auch Bauunternehmer):
1.) Fertigstellung des Gebäudes: November 2001
2.) Übergabe an Besitzer: November 2001
3.) Überschreibung im Grundbuch: Januar 2002
4.) Fertigstellung der Außenanlagen (Zuweg, usw.): Mai 2002
5.) Anderer Termin?
Wer ist in diesem Fall für die abschließende Vermessung der von dem Bauträger errichteten Gebäude verantwortlich?
Siehe auch Beitrag:
Danke und Gruß,

