Bauen in 2. Reihe: Baugrenzüberschreitung – Nachbarzustimmung, Rechte & Pflichten?
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

Bauen in 2. Reihe: Baugrenzüberschreitung – Nachbarzustimmung, Rechte & Pflichten?

Wir planen den Bau eines Einfamilienhauses in Hamburg auf dem Grundstück meiner Schwiegereltern. Das Grundstück soll aufgeteilt und neu vermessen werden; wir hätten dann ein sogenanntes "Pfeifengrundstück" und möchten in "2. Reihe" ein 1 1/2 geschossiges Einfamilienhaus bauen. Die Durchfahrtsbreite ist OK ; das haben wir schon in Erfahrung gebracht.
Das Bauvorbescheidsverfahren läuft nun seit Mitte September; das Bauamt hat unseren Bauantrag nicht sofort abgelehnt, sondern Unterlagen sowie einen Baumbestandsplan, den schriftlichen Nachweis über die Benachrichtigung der Eigentümer der Nachbargrundstücke sowie einen begründeten Befreiungsantrag Aufgrund der Überschreitung der Baugrenze angefordert. Diese Unterlagen haben wir nun eingereicht. Heute erhalten wir nun von einer Grundstücksgesellschaft, die eines der Nachbargrundstücke verwaltet (die alte Dame ist im Heim) ein Schreiben, in dem uns mitgeteilt wird, dass unserem Vorhaben keinesfalls zugestimmt wird, da sich durch die zunehmende Bebauungsdichte eine Wertminderung für das Grundstück der Nachbarin ergeben würde.
Wir müssen dieses Schreiben ja nun an das Bauamt weiterleiten und wir haben nun große Angst, dass dadurch unser Bauvorhaben platzt.
Unsere Frage: Hat man nur eine Benachrichtigungspflicht oder müssen tatsächlich ALLE Eigentümer der Nachbargrundstücke einstimmig zustimmen? Wir würden bei unserem Bauvorhaben Aufgrund der Größe des Grundstückes ALLE Mindestabstände zu den Nachbargrundstücken einhalten können.
Ich bedanke mich im Voraus und freue mich über eine Nachricht von jedem, der evtl. gleiche Erfahrungen gemacht hat oder der sich mit diesem Thema auskennt.
  • Name:
  • Marion
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

    GoogleAI-Analyse

    Ich verstehe, dass Sie ein Einfamilienhaus in zweiter Reihe auf einem Pfeifengrundstück in Hamburg bauen möchten und es dabei zu einer Baugrenzüberschreitung kommt. Dies wirft Fragen bezüglich der Zustimmung der Nachbarn und der einzuhaltenden Vorschriften auf.

    Baugrenzüberschreitung: Eine Baugrenzüberschreitung bedeutet, dass Ihr Bauvorhaben nicht vollständig innerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen liegt. In diesem Fall benötigen Sie in der Regel eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

    Zustimmung der Nachbarn: Ob Sie die Zustimmung Ihrer Nachbarn benötigen, hängt von den konkreten Umständen ab. Wenn die Baugrenzüberschreitung zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke führt (z.B. durch Lärm, Abstandsflächen), ist deren Zustimmung erforderlich. Eine Benachrichtigung der Nachbarn ist in jedem Fall üblich.

    Mindestabstände: Die Einhaltung der Mindestabstände zu den Nachbargrundstücken ist ein wichtiger Aspekt. Diese Abstände sind in der Hamburgischen Bauordnung (HBauO) geregelt. Eine Baugrenzüberschreitung kann diese Abstände beeinflussen.

    👉 Handlungsempfehlung: Ich empfehle Ihnen, sich frühzeitig mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung zu setzen und das Vorhaben im Detail zu besprechen. Klären Sie, ob eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans möglich ist und welche Unterlagen dafür benötigt werden. Holen Sie sich zudem rechtlichen Rat, um Ihre Rechte und Pflichten als Bauherr zu kennen.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Bebauungsplan
    Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindlicher Plan, der die Art und Weise der baulichen Nutzung von Grundstücken in einem bestimmten Gebiet festlegt. Er enthält detaillierte Festsetzungen über Baugrenzen, Gebäudehöhen, Dachformen und andere bauliche Details.
    Verwandte Begriffe: Flächennutzungsplan, Baunutzungsverordnung, Bauordnung
    Baugrenze
    Die Baugrenze ist die Linie, innerhalb derer ein Gebäude auf einem Grundstück errichtet werden darf. Sie wird im Bebauungsplan festgelegt und dient dazu, eine geordnete Bebauung sicherzustellen.
    Verwandte Begriffe: Baulinie, Abstandsfläche, Bebauungstiefe
    Abstandsfläche
    Abstandsflächen sind die Flächen, die zwischen einem Gebäude und den Grundstücksgrenzen oder anderen Gebäuden freizuhalten sind. Sie dienen der Belichtung, Belüftung und dem Brandschutz.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Gebäudeabstand, Nachbarrecht
    Baulast
    Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Baubehörde. Sie wird im Baulastenverzeichnis eingetragen und kann beispielsweise die Duldung einer bestimmten Nutzung oder die Einhaltung bestimmter Bauvorschriften beinhalten.
    Verwandte Begriffe: Grunddienstbarkeit, Nießbrauch, Wohnrecht
    Bauvorbescheid
    Ein Bauvorbescheid ist eine verbindliche Auskunft der Baubehörde zu einzelnen Fragen eines geplanten Bauvorhabens. Er gibt dem Bauherrn Planungssicherheit, bevor er den Bauantrag einreicht.
    Verwandte Begriffe: Bauantrag, Baugenehmigung, Voranfrage
    Nachbarrecht
    Das Nachbarrecht regelt die Rechte und Pflichten von Grundstücksnachbarn untereinander. Es umfasst unter anderem Regelungen über Grenzabstände, Lärmbelästigung und Überwuchs.
    Verwandte Begriffe: Grenzabstand, Immissionsschutz, Hammerschlags- und Leiterrecht
    Befreiung
    Eine Befreiung ist eine Ausnahme von den Festsetzungen eines Bebauungsplans oder einer Bauordnung. Sie kann von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden, wenn die Einhaltung der Festsetzungen im Einzelfall zu einer unzumutbaren Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist.
    Verwandte Begriffe: Ausnahme, Abweichung, Sondergenehmigung

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Was ist ein Pfeifengrundstück?
      Ein Pfeifengrundstück, auch Hammergrundstück genannt, ist ein Grundstück, das über einen schmalen Streifen (den "Stiel" des Pfeifenkopfes) mit der öffentlichen Straße verbunden ist. Der größere Teil des Grundstücks (der "Pfeifenkopf") liegt dahinter und ist von anderen Grundstücken umschlossen.
    2. Was bedeutet Baugrenzüberschreitung?
      Eine Baugrenzüberschreitung liegt vor, wenn ein Gebäude oder ein Teil davon außerhalb der im Bebauungsplan festgelegten Baugrenzen errichtet wird. Dies kann beispielsweise durch einen zu großen Dachüberstand oder eine zu breite Garage geschehen.
    3. Benötige ich immer die Zustimmung der Nachbarn bei einer Baugrenzüberschreitung?
      Nicht immer. Die Zustimmung der Nachbarn ist in der Regel nur dann erforderlich, wenn die Baugrenzüberschreitung zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung der Nachbargrundstücke führt. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Überschreitung zu einer Verschattung oder einer Lärmbelästigung führt.
    4. Welche Rolle spielt der Bebauungsplan?
      Der Bebauungsplan legt fest, wie ein bestimmtes Gebiet bebaut werden darf. Er enthält unter anderem Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen (Baugrenzen) und die einzuhaltenden Abstandsflächen.
    5. Was ist eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans?
      Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans ist eine Ausnahme, die von der zuständigen Baubehörde genehmigt werden kann, wenn die Einhaltung der Festsetzungen im Einzelfall zu einer unzumutbaren Härte führen würde und die Abweichung mit den öffentlichen Interessen vereinbar ist.
    6. Was sind Mindestabstände zu Nachbargrundstücken?
      Mindestabstände sind die Abstände, die ein Gebäude zu den Nachbargrundstücken einhalten muss. Sie dienen dem Schutz der Nachbarn vor Beeinträchtigungen wie Verschattung oder Lärm und sind in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt.
    7. Was ist ein Bauvorbescheid?
      Ein Bauvorbescheid ist eine verbindliche Auskunft der Baubehörde zu einzelnen Fragen eines geplanten Bauvorhabens. Er gibt dem Bauherrn Planungssicherheit, bevor er den Bauantrag einreicht.
    8. Was ist ein Bauantrag?
      Ein Bauantrag ist der Antrag auf Genehmigung eines Bauvorhabens bei der zuständigen Baubehörde. Er muss alle erforderlichen Unterlagen enthalten, wie z.B. Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Nachweise über die Einhaltung der baurechtlichen Vorschriften.

    🔗 Verwandte Themen

    • Abstandsflächen berechnen
      Informationen zur Berechnung der einzuhaltenden Abstandsflächen zum Nachbargrundstück.
    • Bebauungsplan verstehen
      Erläuterungen zu den Inhalten und Festsetzungen eines Bebauungsplans.
    • Nachbarrechtliche Streitigkeiten
      Tipps und Hinweise zur Vermeidung und Lösung von Streitigkeiten mit Nachbarn.
    • Bauen im Außenbereich
      Besonderheiten und Voraussetzungen für das Bauen außerhalb von Bebauungsplänen.
    • Grundstücksteilung
      Informationen zum Ablauf und den Voraussetzungen einer Grundstücksteilung.
  2. Bebauungsplan vs. §34 BauGB: Beurteilung Baugrenzüberschreitung

    Also
    so einfach ist das alles nicht zu beantworten, da fehlen Angaben.
    1.) ist es ein Bebauungsplan -Gebiet oder wird nach § 34 BauGBAbk. beurteilt?
    2.) Wenn § 34, wie sieht der F-Plan aus?
    Ist der hintere Teil des Grundstücks im F-Plan als "Wohnen" ausgewiesen, richtet man sich mit der Bebauung nach der Umgebung und nach der LBOAbk.. Da kann Ihnen schlussendlich nur ein guter Architekt weiterhelfen ...
    • Name:
    • Herr Rossi
  3. Befreiungsantrag §31 Abs. 2 BauGB: Vorgehen bei Baugrenzüberschreitung

    Bebauungsplan Befreiungsantrag nach § 31 Abs. 2 BauGBAbk.
    Hallo ROSSI,
    vielen Dank für die schnelle Info.
    Leider kennen wir uns nicht so gut aus.
    Ich habe im Schreiben des Bauamtes den § 31 Abs. 2 BauGB gefunden; auf diesen sollen wir unseren Befreiungsantrag von den Festsetzungen des Bebauungsplanes stellen.
    Der Bebauungsplan liegt uns vor; er sieht so aus, dass die Haus meiner Schwiegereltern genau innerhalb des Baufensters auf dem forderen Teil des Grundstückes steht.
    Der hintere Teil ist mit WRAbk. (I) o gekennzeichnet.
    also reines Wohngebiet; höchstens 1 Vollgeschoss und offene Bauweise. Wenn es möglich wäre, würde ich Ihnen gern den Bebauungsplan einmal per email zusenden; vielleicht können Sie dann mehr daraus erkennen.
    Leider weiß ich nicht, was ein F-Plan ist!?
    Das Bauamt bezieht sich bei dem Punkt "Schriftl. Nachweis der Benachrichtigung der Eigentümer der Nachbargrundstücke" auf den § 68 Abs. 4 HBauO.
    Ich hoffe, dass ich mit diesen Angaben die ganze Sache ein bisschen deutlicher machen konnte.
    Ich wäre Ihnen für eine Antwort sehr dankbar.
  4. Baugrenzüberschreitung: Nachbarzustimmung erforderlich für Befreiungsantrag

    Einen Befreiungsantrag müssen alle Nachbarn zustimmen ...
    Einen Befreiungsantrag müssen alle Nachbarn zustimmen ...
    • Name:
    • U. Reissner
  5. Befreiung nach §31 Abs. 2 BauGB: Städtebauliche Vertretbarkeit prüfen!

    Auf § 31 (2)
    abzustellen ist in diesem Falle richtig. Das Amt prüft in diesem Fall, ob die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und ob die geplante Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Auch eine nicht beabsichtigte Härte kann zu einer Befreiung führen.
    Die Zulässigkeit einer Befreiung setzt allerdings voraus, das sich das BVAbk. in Bodenrechtlicher Hinsicht um einen atypischen Sonderfall handelt. Denn: Will die Gemeinde generell Bauten zulassen, die dem Bebauungsplan widersprechen, muss sie ihn ändern. Durch Verwaltungsakt darf ein Bebauungsplan nicht außer Kraft gesetzt werden.
    Wenn zu lax mit § 31 umgegangen wird, hebelt sie den  -  sagen wir mal "demokratischen Dienstweg" eines Bebauungsplan-Verfahrens aus (Beteiligung der Bürger, TöB etc.)
    Am einfachsten ist es, wenn das "Wohl der Allgemeinheit" eine Befreiung erforderlich machen (dies ist allerdings kein spezifisch Bodenrechtlicher Belang  -  dieser wird dadurch hergestellt, das es zur Wahrnehmung öffentlicher Interessen vernünftigerweise geboten ist, das BV mit Hilfe der Befreiung an diesem Standort durchzuführen)
    Satz 2 besagt, das die Abweichung städtebaulich vertretbar sein muss. Gleichzeitig soll sie aber atypisch sein ... das bedeutet, eine Abweichung kommt nicht in Frage, wenn die Situation für nahezu jedes Grundstück im Planbereich gleich wäre ...
    womit wir bei Satz 3 wären, der besagt, das eine unbeabsichtigte Härte vorliegen muss, die eine Abweichung erforderlich macht. Hier geht es um das Grundstück selbst, das wegen seiner Lage oder seines Zuschnitts entgegen den möglichen Vorstellungen der Gemeinde tatsächlich nicht bebaubar ist, die Gemeinde jedoch vermutlich die Bebauung zugelassen hätte, wenn die Besonderheit des Grundstücks bei der Aufstellung des B-Plans berücksichtigt worden wäre.
    In allen Fällen muss die Abweichung  -  auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen  -  mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein.
    Die Grundzüge der Planung dürfen nicht berührt werden, das muss bei jeder Befreiung beachtet werden.
    Zu den Nachbarn: Eine Befreiung verletzt den Nachbarn in seinen Rechten, wenn die Behörde bei der Ermessensentscheidung nicht die gebotene Rücksicht auf dessen Interessen genommen hat.
    Eine Gemeinde wird also normalerweise ein Planänderungsverfahren in Gang setzen, wenn von nachbarschützenden Vorschriften befreit werden soll. Oder sie sichert sich in diesem Fall über Einzelzustimmungen ab.
    So, das war's, alles klar geworden? 😉
    Dies war keine Rechtsberatung!
    • Name:
    • Herr Rossi
  6. Befreiung nach §31 Abs. 2 BauGB: Städtebauliche Vertretbarkeit prüfen!

    Auf § 31 (2)
    abzustellen ist in diesem Falle richtig. Das Amt prüft in diesem Fall, ob die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und ob die geplante Abweichung städtebaulich vertretbar ist. Auch eine nicht beabsichtigte Härte kann zu einer Befreiung führen.
    Die Zulässigkeit einer Befreiung setzt allerdings voraus, das sich das BVAbk. in Bodenrechtlicher Hinsicht um einen atypischen Sonderfall handelt. Denn: Will die Gemeinde generell Bauten zulassen, die dem Bebauungsplan widersprechen, muss sie ihn ändern. Durch Verwaltungsakt darf ein Bebauungsplan nicht außer Kraft gesetzt werden.
    Wenn zu lax mit § 31 umgegangen wird, hebelt sie den  -  sagen wir mal "demokratischen Dienstweg" eines Bebauungsplan-Verfahrens aus (Beteiligung der Bürger, TöB etc.)
    Am einfachsten ist es, wenn das "Wohl der Allgemeinheit" eine Befreiung erforderlich machen (dies ist allerdings kein spezifisch Bodenrechtlicher Belang  -  dieser wird dadurch hergestellt, das es zur Wahrnehmung öffentlicher Interessen vernünftigerweise geboten ist, das BV mit Hilfe der Befreiung an diesem Standort durchzuführen)
    Satz 2 besagt, das die Abweichung städtebaulich vertretbar sein muss. Gleichzeitig soll sie aber atypisch sein ... das bedeutet, eine Abweichung kommt nicht in Frage, wenn die Situation für nahezu jedes Grundstück im Planbereich gleich wäre ...
    womit wir bei Satz 3 wären, der besagt, das eine unbeabsichtigte Härte vorliegen muss, die eine Abweichung erforderlich macht. Hier geht es um das Grundstück selbst, das wegen seiner Lage oder seines Zuschnitts entgegen den möglichen Vorstellungen der Gemeinde tatsächlich nicht bebaubar ist, die Gemeinde jedoch vermutlich die Bebauung zugelassen hätte, wenn die Besonderheit des Grundstücks bei der Aufstellung des B-Plans berücksichtigt worden wäre.
    In allen Fällen muss die Abweichung  -  auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen  -  mit den öffentlichen Belangen vereinbar sein.
    Die Grundzüge der Planung dürfen nicht berührt werden, das muss bei jeder Befreiung beachtet werden.
    Zu den Nachbarn: Eine Befreiung verletzt den Nachbarn in seinen Rechten, wenn die Behörde bei der Ermessensentscheidung nicht die gebotene Rücksicht auf dessen Interessen genommen hat.
    Eine Gemeinde wird also normalerweise ein Planänderungsverfahren in Gang setzen, wenn von nachbarschützenden Vorschriften befreit werden soll. Oder sie sichert sich in diesem Fall über Einzelzustimmungen ab.
    So, das war's, alles klar geworden? 😉
    Dies war keine Rechtsberatung!
    • Name:
    • Herr Rossi
  7. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Bauen in 2. Reihe: Baugrenzüberschreitung mit Nachbarzustimmung?

    💡 Kernaussagen: Bei einer Baugrenzüberschreitung beim Bauen in zweiter Reihe ist die Zustimmung der Nachbarn oft erforderlich. Der §31 Abs. 2 BauGBAbk. spielt eine zentrale Rolle bei Befreiungsanträgen. Die städtebauliche Vertretbarkeit der Abweichung muss geprüft werden. Ein Bebauungsplan oder §34 BauGB beeinflussen die Beurteilung. Ein atypischer Sonderfall in bodenrechtlicher Hinsicht kann eine Befreiung rechtfertigen.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Für einen Befreiungsantrag gemäß §31 Abs. 2 BauGB ist es entscheidend, dass die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wie im Beitrag Befreiung nach §31 Abs. 2 BauGB: Städtebauliche Vertretbarkeit prüfen! erläutert wird.

    ✅ Zusatzinfo: Die Beurteilung, ob ein Bebauungsplan vorliegt oder nach §34 BauGB beurteilt wird, ist grundlegend für das weitere Vorgehen, wie im Beitrag Bebauungsplan vs. §34 BauGB: Beurteilung Baugrenzüberschreitung dargelegt.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie zunächst, ob ein Bebauungsplan vorliegt oder ob nach §34 BauGB beurteilt wird. Holen Sie sich fachkundige Beratung, um die städtebauliche Vertretbarkeit der Baugrenzüberschreitung zu prüfen und den Befreiungsantrag gemäß §31 Abs. 2 BauGB vorzubereiten. Beachten Sie die Notwendigkeit der Nachbarzustimmung, wie im Beitrag Baugrenzüberschreitung: Nachbarzustimmung erforderlich für Befreiungsantrag betont wird.

Antworten oder Benachrichtigung einstellen

Hier können Sie Antworten, Ergänzungen etc. einstellen

  • ⚠️ Keine Rechts-, Steuer- oder Gutachterberatung - dies ist entsprechenden Berufsgruppen vorbehalten. Das Forum dient dem technischen Erfahrungsaustausch!
  • Zum Antworten sollte der Fragesteller sein selbst vergebenes Kennwort verwenden - wenn er sein Kennwort vergessen hat, kann er auch wiki oder schnell verwenden.
  • Andere Personen können das Kennwort wiki oder schnell oder Ihr Registrierungs-Kennwort verwenden.

  

Interne und externe Fundstellen sowie weiterführende Recherchen

Nachfolgend finden Sie eine Auswahl interner Fundstellen und Links zu "Reihe, Baugrenzüberschreitung, Nachbarzustimmung, Pfeifengrundstück". Weiter unten können Sie die Suche mit eigenen Suchbegriffen verfeinern und weitere Fundstellen entdecken.

  1. BAU-Forum - Architekt / Architektur - Fehlerhafte Architektenplanung: Schadenersatzanspruch wegen Baugrenzüberschreitung? Tipps & Rechtsprechung
  2. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Gartenhaus an Grundstücksgrenze bauen: Was ist bei bestehender Wand (25qm) zu beachten?
  3. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Wintergarten auf Garage außerhalb Baufensters bauen: Genehmigung, Baugrenze & Risiken?
  4. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Freistellungsverfahren NRW: Haftung bei Baugrenzüberschreitung & Traufhöhe? Architekt haftbar?
  5. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - Bauantrag Abweichung Bebauungsplan: Flachdach vs. Satteldach – Was tun bei Ablehnung?
  6. BAU-Forum - Bauplanung / Baugenehmigung - 10975: Bauen in 2. Reihe: Baugrenzüberschreitung – Nachbarzustimmung, Rechte & Pflichten?
  7. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Erdwärme für Pflasterflächen: Direkte Nutzung, Machbarkeit & Risiken der Flächenheizung?
  8. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Nibe Fighter 600P mit Solarthermie erweitern? Kosten, Nutzen & Wirtschaftlichkeit prüfen
  9. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Gutachter Kältetechnik Wärmepumpe: Mängel, Leistung, COP & Rechtsweg - Kosten, Dauer?
  10. BAU-Forum - Nutzung alternativer Energieformen - Wärmepumpe vs. Blockheizkraftwerk (BHKW): Kosten, Effizienz & Fördermöglichkeiten für Reihenhäuser?

Interne Suche verfeinern: Weitere Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Reihe, Baugrenzüberschreitung, Nachbarzustimmung, Pfeifengrundstück" finden

Geben Sie eigene Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu verfeinern und noch mehr passende Fundstellen zu "Reihe, Baugrenzüberschreitung, Nachbarzustimmung, Pfeifengrundstück" oder verwandten Themen zu finden.

Interne Suche: Suchbegriffe eingeben und mehr zu "Reihe, Baugrenzüberschreitung, Nachbarzustimmung, Pfeifengrundstück" finden

Geben Sie Suchbegriffe ein, um die interne Suche zu nutzen und passende Fundstellen zu "Reihe, Baugrenzüberschreitung, Nachbarzustimmung, Pfeifengrundstück" oder verwandten Themen zu finden.

Externe Fundstellen und weiterführende Recherchen

Nachfolgende Suchlinks können Ihnen dabei helfen, ähnliche Fragestellungen zu erkunden:

Suche nach: Bauen in 2. Reihe: Baugrenzüberschreitung – Nachbarzustimmung, Rechte & Pflichten?
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Bauen 2. Reihe: Baugrenze, Nachbarrechte
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

Suche nach: Bauen zweite Reihe, Baugrenzüberschreitung, Nachbarzustimmung, Pfeifengrundstück, Baurecht Hamburg, Mindestabstände
Google Bing AOL DuckDuckGo Ecosia Qwant Startpage Yahoo!

✍️ Antworten ▲ TOP ▲ ▼ ENDE ▼