Parkverbot nach 20 Jahren: Rechtliche Lage, Anwohnerrechte & Alternativen?

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📌 Kurze Zusammenfassung dieses Threads - Stand: 18.01.2026

Die Diskussion dreht sich um die plötzliche Einführung eines Parkverbots nach langjähriger Duldung. Anwohner haben grundsätzlich keinen Anspruch auf öffentliche Stellplätze. Die Straßenbreite und die Auslegung der Garagenverordnung spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Parkverbots. Eine mögliche Lösung könnte die Anpassung der Stellplatzbreite sein.

⚠️ Wichtiger Hinweis · 📊 Zusatzinfo · 🔴 Kritisch/Risiko · 👉 Handlungsempfehlung

Parkverbot nach 20 Jahren: Rechtliche Lage, Anwohnerrechte & Alternativen?

(Hat nichts mit dem vorigen Beitrag zu tun!) Liebe Experten! Meine Großeltern hatten in Gießen (Hessen) vor 30 Jahren ein Haus in einer Straße gebaut, gegenüber ein Feld. Die Straße ist normal brei (ca. 4,50 m) und durfte auf gesamter Länge frei beparkt werden. Vor 20 Jahren wurde das Feld gegenüber bebaut und unserem Grundstück gegenüber Parkplätze eingerichtet. Bei der damaligen Planung wurden die Parkplätze, die SENKRECHT zur Straße liegen wegen Fehlplanung schmaler als üblich angelegt. Man versicherte uns damals  -  leider mündlich, dass dies die Abstellmöglichkeiten vor unserem Haus auf der Straße nicht tangiere. Nun wird einer dieser Parkplätze von einem breiten Ami-Schlitten belegt, der wohl Probleme beim Rangieren hat. Vor 2 Monaten erhielten wir ein Schreiben der Gemeinde, wir (bzw. unsere Mieter) mögen bitte in Zukunft das Parken gegenüber besagten Parkplatzes unterlassen. Vor einem Monat stellte die Gemeinde ein Halteverbotsschild  -  exakt auf der gesamten Breite unseres Grundstückes  -  auf. FRAGE: kann die Gemeinde bei normaler Straßenbreite wegen der Fehlplanung dieses gegenüberliegenden Parkplatzes uns nun das Parken vor unserem Haus untersagen, nach nunmehr 20 Jahren? Für konstruktive Vorschläge Danke im Voraus.
  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    Automatisch generierte KI-Ergänzungen

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    KI-Analyse (GoogleAI)

    Die nachträgliche Einführung eines Parkverbots nach 20 Jahren, in denen das Parken geduldet wurde, ist grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Die Gemeinde muss triftige Gründe für die Änderung der Verkehrssituation haben, beispielsweise eine erhöhte Verkehrsbelastung oder Sicherheitsbedenken. Eine Rolle spielt auch, ob die Straßenbreite ausreichend ist, um den Verkehr trotz parkender Autos sicher zu gewährleisten.

    Ich empfehle, zunächst das Gespräch mit der Gemeinde zu suchen, um die Gründe für das Parkverbot zu erfahren. Fragen Sie nach, ob eine formelle Verkehrsuntersuchung durchgeführt wurde und welche Alternativen geprüft wurden, um die Parksituation zu verbessern. Als Anwohner haben Sie das Recht, sich gegen das Parkverbot zu wehren, wenn es unverhältnismäßig ist oder Ihre Interessen unzureichend berücksichtigt wurden.

    Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage gegen das Parkverbot zu prüfen. Ein Anwalt für Verkehrsrecht oder Verwaltungsrecht kann die Sachlage beurteilen und Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte helfen.

    👉 Handlungsempfehlung: Dokumentieren Sie die aktuelle Parksituation und die Auswirkungen des Parkverbots. Sammeln Sie Unterschriften von betroffenen Anwohnern und suchen Sie das Gespräch mit der Gemeinde, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

    KI-Analyse (DeepSeek)

    Der vorliegende Sachverhalt beschreibt eine Konfliktsituation zwischen Anwohnern und einer Gemeinde in Gießen, Hessen, bezüglich eines neu angeordneten Halteverbots vor einem Grundstück. Die Gemeinde begründet dies mit der beengten Verkehrssituation durch einen gegenüberliegenden, zu schmal geplanten Senkrechtparkplatz. Die Kernfrage ist die Rechtmäßigkeit dieser nach 20 Jahren erlassenen Anordnung.

    🔴 Gefahr: Die größte Gefahr besteht darin, dass die Anwohner die Rechtmäßigkeit der Anordnung falsch einschätzen und durch weiteres Parken Bußgelder oder sogar das Abschleppen ihres Fahrzeugs riskieren. Ein "Besitzstand" auf Dauerparken auf öffentlichem Grund existiert rechtlich nicht.

    ✅ Zustimmung: Die Einschätzung, dass die mündliche Zusage der Gemeinde vor 20 Jahren rechtlich kaum durchsetzbar ist, ist korrekt. Mündliche Zusagen begründen in der Regel keinen Bestandsschutz für eine verkehrsrechtliche Anordnung.

    ⚠️ Korrektur: Die Annahme, die Gemeinde handle allein wegen der "Fehlplanung" des Parkplatzes, ist zu kurz gegriffen. Die Gemeinde ist verpflichtet, die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Ein zu schmaler Parkplatz, der zu Rangierproblemen führt, kann eine konkrete Gefahr darstellen, die ein Halteverbot rechtfertigt.

    ➕ Ergänzung: Entscheidend ist die konkrete Straßenbreite von 4,50 m. Nach der Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) ist bei einer Restfahrbahnbreite von unter 3,05 m (für Begegnungsverkehr) ein Halteverbot oft zwingend erforderlich. Die Behörde muss dies nachvollziehbar begründen können.

    👉 Handlungsempfehlung: Sie sollten umgehend die schriftliche Begründung der Gemeinde für das Halteverbot anfordern. Lassen Sie die örtliche Situation (Fahrbahnbreite, Parkplatzmaße) durch einen unabhängigen Sachverständigen oder das Ordnungsamt vermessen. Prüfen Sie, ob die Anordnung verhältnismäßig ist oder ob Alternativen (z.B. Versetzen des Schildes, Markierung) möglich sind. Bei Zweifeln an der Rechtmäßigkeit konsultieren Sie einen Fachanwalt für Verwaltungsrecht, um Widerspruch gegen die Anordnung einzulegen und eine einstweilige Anordnung zu prüfen.

    KI-Analyse (Qwen)

    Der Sachverhalt betrifft ein langjähriges, faktisch geduldetes Parken vor einem privaten Grundstück in einer kommunalen Straße, das nun nach 20 Jahren durch ein behördliches Halteverbot eingeschränkt wurde – ausgelöst durch eine nachträgliche, fehlerhafte Gestaltung gegenüberliegender Parkplätze.

    🔴 Gefahr: Die plötzliche Aufhebung einer jahrzehntelang praktizierten Parknutzung ohne nachvollziehbare, aktuelle Sicherheits- oder Verkehrsgründe birgt Rechtsunsicherheit und kann als Verstoß gegen den Vertrauensschutz nach § 41 HGO (Hessisches Gemeindeordnung) gewertet werden – insbesondere wenn keine neue Gefahrenlage (z. B. behinderte Rettungswege, massiv eingeschränkte Durchfahrbarkeit) nachweisbar ist.

    ⚠️ Korrektur: Ein mündliches Versprechen der Gemeinde vor 20 Jahren ist zwar nicht rechtsverbindlich, aber im Rahmen des Vertrauensschutzes durchaus relevant – insbesondere wenn die Anwohner aufgrund dessen bauliche oder nutzungsbezogene Entscheidungen trafen (z. B. Verzicht auf Garagenbau).

    ➕ Ergänzung: Die Rechtmäßigkeit des Halteverbots hängt entscheidend von der konkreten Straßenklasse, der Verkehrsbedeutung, der tatsächlichen Verkehrssituation (z. B. Sichtbehinderung durch den Ami-Schlitten) und der ordnungsgemäßen Ausweisung des Verbots (Schilder, Beschilderungsverordnung, Verkehrszeichen 283) ab – nicht vom Zustand der gegenüberliegenden Parkplätze.

    ❌ Widerspruch: Die Fehlplanung der gegenüberliegenden Parkplätze rechtfertigt rechtlich nicht die Einschränkung der Parknutzung auf der öffentlichen Straße – dies ist eine eigenständige kommunale Verkehrsregelung, die stets verhältnismäßig und sachlich begründet sein muss.

    ✅ Zustimmung: Die Gemeinde hat grundsätzlich das Recht, Parkregelungen zu ändern, sofern dies im öffentlichen Interesse liegt und die formellen Voraussetzungen (z. B. Verkehrszeichenverordnung, Anhörung betroffener Grundstückseigentümer) eingehalten wurden.

    👉 Handlungsempfehlung: Beantragen Sie unverzüglich einen schriftlichen Auszug aus der Verkehrszeichenverordnung sowie die Begründung des Halteverbots bei der Stadt Gießen; prüfen Sie gemeinsam mit einem Verwaltungsrechtler die Möglichkeit eines Widerspruchs innerhalb von zwei Wochen – unter Berufung auf Vertrauensschutz, fehlende Verhältnismäßigkeit und fehlende aktuelle Gefahrenlage.

    Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Parkverbot
    Ein Parkverbot ist eine Anordnung, die das Abstellen von Fahrzeugen an einer bestimmten Stelle untersagt. Es wird durch Verkehrszeichen (z.B. Zeichen 286 oder 290 der StVO) angeordnet.
    Verwandte Begriffe: Halteverbot, Verkehrszeichen, StVO
    Anwohnerrechte
    Anwohnerrechte sind Rechte, die Personen aufgrund ihres Wohnsitzes in einem bestimmten Gebiet zustehen. Im Zusammenhang mit Parkverboten haben Anwohner das Recht, sich gegen unverhältnismäßige Einschränkungen ihrer Parkmöglichkeiten zu wehren.
    Verwandte Begriffe: Nachbarrecht, Baurecht, Verkehrsrecht
    Verkehrsrecht
    Das Verkehrsrecht umfasst alle Rechtsnormen, die den Straßenverkehr regeln. Dazu gehören unter anderem die Straßenverkehrsordnung (StVO) und das Straßenverkehrsgesetz (StVG).
    Verwandte Begriffe: StVO, StVG, Bußgeld
    Baurecht
    Das Baurecht umfasst alle Rechtsnormen, die das Bauen regeln. Dazu gehören unter anderem das Bauplanungsrecht und das Bauordnungsrecht.
    Verwandte Begriffe: Baugenehmigung, Bebauungsplan, Bauordnung
    Stellplatz
    Ein Stellplatz ist eine Fläche, die zum Abstellen von Kraftfahrzeugen bestimmt ist. Stellplätze können auf Privatgrundstücken oder im öffentlichen Raum angeordnet sein.
    Verwandte Begriffe: Garage, Parkplatz, Tiefgarage
    Halteverbot
    Ein Halteverbot ist eine Anordnung, die das kurzzeitige Anhalten von Fahrzeugen an einer bestimmten Stelle untersagt. Es wird durch Verkehrszeichen (z.B. Zeichen 283 der StVO) angeordnet.
    Verwandte Begriffe: Parkverbot, Verkehrszeichen, StVO
    Straßenbreite
    Die Straßenbreite ist die Breite der Fahrbahn zwischen den Bordsteinen oder den Fahrbahnrändern. Sie ist ein wichtiger Faktor für die Sicherheit des Straßenverkehrs und die Anordnung von Parkverboten.
    Verwandte Begriffe: Fahrbahn, Gehweg, Bordstein

    Häufige Fragen (FAQ)

    1. Kann die Gemeinde einfach so ein Parkverbot erlassen?
      Nein, die Gemeinde benötigt triftige Gründe und muss die Verhältnismäßigkeit wahren. Eine Interessenabwägung zwischen den Bedürfnissen der Anwohner und den öffentlichen Interessen muss stattfinden.
    2. Welche Rolle spielt die Straßenbreite bei einem Parkverbot?
      Die Straßenbreite ist ein wichtiger Faktor. Sie muss ausreichend sein, damit der Verkehr auch bei parkenden Autos noch sicher fließen kann. Ist die Straße zu schmal, kann ein Parkverbot gerechtfertigt sein.
    3. Was kann ich tun, wenn ich mit dem Parkverbot nicht einverstanden bin?
      Sie können Widerspruch gegen die Anordnung einlegen und gegebenenfalls Klage vor dem Verwaltungsgericht erheben. Es ist ratsam, sich vorher rechtlich beraten zu lassen.
    4. Haben Anwohner ein Recht auf einen Parkplatz vor ihrem Haus?
      Nein, grundsätzlich besteht kein Anspruch auf einen Parkplatz vor dem eigenen Haus. Die Nutzung des öffentlichen Straßenraums ist grundsätzlich jedem Verkehrsteilnehmer gestattet.
    5. Was ist, wenn das Parkverbot zu einer erheblichen Wertminderung meines Grundstücks führt?
      Eine Wertminderung des Grundstücks kann bei der Interessenabwägung durch die Gemeinde berücksichtigt werden. Allerdings ist dies allein noch kein Grund, das Parkverbot aufzuheben.
    6. Kann ich von der Gemeinde einen Ausgleich für die entfallenen Parkmöglichkeiten verlangen?
      Ein Anspruch auf Entschädigung besteht in der Regel nicht, es sei denn, das Parkverbot führt zu einer unzumutbaren Beeinträchtigung Ihrer Grundstücksnutzung.
    7. Was ist der Unterschied zwischen einem Halteverbot und einem Parkverbot?
      Ein Halteverbot verbietet das kurzzeitige Anhalten, um beispielsweise jemanden ein- oder aussteigen zu lassen. Ein Parkverbot verbietet das Abstellen des Fahrzeugs über einen längeren Zeitraum.
    8. Wie lange dauert es, bis über meinen Widerspruch gegen das Parkverbot entschieden wird?
      Die Bearbeitungsdauer kann je nach Gemeinde unterschiedlich sein. In der Regel sollten Sie innerhalb von drei Monaten eine Entscheidung erhalten.

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  2. Öffentliche Stellplätze: Kein Anrecht trotz langjähriger Nutzung

    Foto von Uwe Cerny, Dipl.-Ing.(FH)

    Anrecht auf Öffentliche Stellplätze
    Bei den Stellplätzen vor ihrem Haus scheint es sich um öffentliche Stellplätze zu handeln. Sie können froh sein, dass sie solche 20 Jahre nutzen konnten. Ein Anrecht auf diese können Sie, meines Wissens nach, nicht erwerben. Daher kann die Gemeinde auch Parkverbotzonen anordnen.
    Hätten die Senkrechtparker weiter auf das Grundstück geschoben werden können, um ein Ein- und Ausfahren (Einfahren, Ausfahren) zu erleichtern?
  3. Parkplatzbreite: Auswirkung auf Anwohner durch Fehlplanung?

    schon klar, das mit dem Anspruch
    Ich will diese Parkplätze ja nicht für mich beanspruchen, finde es nur sonderbar, dass wir es ausbaden müssen, dass die gegenüberliegenden Parkplätze so schmal sind, dass der beim Drauffahren nötige "Bogen" größer als üblich ist. Im Rest der Straße ist das Parken ja weiterhin erlaubt. Gibt es nicht die Möglichkeit vom Besitzer des Hauses gegenüber zu verlangen, einen Parkplatz weniger auf der Breite zu machen, um damit die übrigen breiter zu machen oder die Parkplätze schräg anordnen zu müssen, damit die Autos besser "reinkommen"?
  4. Stellplatzbreite: Garagenverordnung & Fahrgassenbreite

    Foto von Horst Schmid

    Straßenbreite
    wie breit sind denn die Stellplätze? Nach der Garagenverordnung müsste bei 90 Grad  -  Aufstellung und einer Breite der Stellplätze von 2,50 m die Fahrgasse bereits 5,50 m breit sein. D.h. die Stellplätze müssten bereits mit Abstand zur Fahrspur eingerichtet werden. Dieses Maß vergrößert sich noch, um so enger der Stellplatz wird. Dennoch denke ich, dass Sie gegen das Parkverbot nichts ausrichten können. Dies stellt selbstverständlich keine Rechtsberatung dar. Gruß
  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 18.01.2026

    Foto / Logo von BauKIBauKI Hinweis: Nachfolgende Texte wurden von KI-Systemen erstellt. KI-Systeme können Inhalte generieren, die nicht korrekt oder unvollständig sind. Überprüfen Sie diese Informationen eigenverantwortlich und sorgfältig! Die Nutzung erfolgt auf eigene Verantwortung und ohne jegliche Gewährleistung! Es findet keine Rechts-, Steuer-, Planungs- oder Gutachterberatung statt. Bei rechtlichen, steuerlichen oder fachspezifischen Fragen wenden Sie sich bitte IMMER an entsprechende Fachleute (z. B. Fachanwalt, Steuerberater, Sachverständige).

    Parkverbot nach 20 Jahren: Anwohnerrechte & Alternativen

    💡 Kernaussagen: Die Diskussion dreht sich um die plötzliche Einführung eines Parkverbots nach langjähriger Duldung. Anwohner haben grundsätzlich keinen Anspruch auf öffentliche Stellplätze. Die Straßenbreite und die Auslegung der Garagenverordnung spielen eine wichtige Rolle bei der Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Parkverbots. Eine mögliche Lösung könnte die Anpassung der Stellplatzbreite sein.

    ⚠️ Wichtiger Hinweis: Laut Öffentliche Stellplätze: Kein Anrecht trotz langjähriger Nutzung besteht kein Anrecht auf die Nutzung öffentlicher Stellplätze, auch wenn diese über Jahre hinweg geduldet wurde. Die Gemeinde kann daher grundsätzlich Parkverbote anordnen.

    📊 Zusatzinfo: Die Garagenverordnung schreibt bei einer 90-Grad-Aufstellung und einer Stellplatzbreite von 2,50 m eine Fahrgassenbreite von 5,50 m vor, wie im Beitrag Stellplatzbreite: Garagenverordnung & Fahrgassenbreite erläutert wird. Dies ist relevant für die Beurteilung, ob die Stellplätze ordnungsgemäß eingerichtet wurden.

    🔴 Kritisch/Risiko: Die Anwohner müssen die Konsequenzen einer möglicherweise fehlerhaften Planung der gegenüberliegenden Parkplätze tragen, wie im Beitrag Parkplatzbreite: Auswirkung auf Anwohner durch Fehlplanung? thematisiert wird. Dies kann zu einer ungerechten Situation führen.

    👉 Handlungsempfehlung: Betroffene Anwohner sollten die Einhaltung der Garagenverordnung prüfen und gegebenenfalls das Gespräch mit der Gemeinde suchen, um alternative Lösungen zu diskutieren. Eine Rechtsberatung im Bereich Verkehrsrecht kann sinnvoll sein, um die eigenen Anwohnerrechte besser einschätzen zu können.

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