eilt! Verzögerung der Baugenehmigung wegen Urlaub des sachbearbeiters im Bauamt
BAU-Forum: Bauplanung / Baugenehmigung

eilt! Verzögerung der Baugenehmigung wegen Urlaub des sachbearbeiters im Bauamt

guten tag, ich habe im oktober 2000 einen Bauantrag (vereinfachtes Genehmigungsverfahren) in NRW gestellt. nach fadenscheinigen Verzögerungen kam weihnachten die Aussage, dass "keine grundsätzlichen bedenken" gegen das Bauvorhaben bestehen, nur eine Baulast noch eingetragen werden müsse. mein Nachbar stimmt dieser zu, alle dazu notwendigen Unterlagen habe ich heute abgegeben. der Sachbearbeiter teilte mir mit das die Genehmigung frühestens nach seinem Urlaub, bis 2. februarwoche erteilt werden kann. eine Urlaubsvertretung gäbe es nicht, seine Kollegen seien überlastet. Ich könne mich über ihn beschweren aber schneller würde es dadurch auch nicht gehen. Ich fragte nach einer Baugenehmigung unter Vorbehalt oder Teilbaugenehmigung oder nach irgendeiner Möglichkeit damit ich schon anfangen könne, dies sei nicht möglich erwiderte er, vor dem 8. februar gehe da gar nichts! muss ich das hinnehmen? gibt es eine Möglichkeit das ich nicht das Ende des urlaubes des sachbearbeiters abwarten muss? es eilt sehr da der Beamte am 17. Januar in Urlaub geht! danke MfG keiffer
  1. Vorgesetzter

    Foto von Horst Schmid

    Wenden Sie sich an den Vorgesetzten des SAB ... Allerdings laufen Sie dann Gefahr, sich völlig unbeliebt zu machen.
  2. Längerer Hebel

    Von jetzt an gesehen sind das noch 3 Wochen  -  lieber warten als sich "Freunde" beim Bauamt zu machen. Irgendwann brauchen Sie die nochmal, und dann erinnern die sich ... Ist leider so, aber ich spreche aus Erfahrung.
  3. 471

    Leider sind Sie anscheinend vom Entwurfsverfasser Ihres Hauses nicht gut beraten gewesen  -  oder hatten vielleicht auch keinen. Die Frist des vereinfachten Genehmigungsverfahrens von sechs Wochen beginnt erst dann zuz laufen, wenn alle erforderlichen Bauantragsunterlagen vorliegen. Wenn Sie also in der ersten Januarwoche die letzten erforderlichen Unterlagen einreichen, beginnt erst die sechs  -  Wochen  -  Frist offiziell zu laufen  -  und im Regelfall wird eine Bauaufsichtsbeghörde auch erst nach Vorliegen aller erforderlicher Bauantragsunterlagen in die abschließende Prüfung einsteigen. Warum hat der Entwurfsverfasser die Notwendigkeit der Baulast nicht erkannt?
  4. Stimmt,

    im Prinzip Herr Züll. Ich musste aber schon einmal für eine Grenzbebauung eine Baulast nachreichen, obwohl der Nachbar ebenfalls bereits bis auf die Grenze gebaut hatte. Ich will's hier nicht vertiefen, aber den Sinn dieser Aktion konnte mir bis heute keiner Erklären. Ich habe's trotzdem gemacht, weil es der Weg des gringsten Widerstandes war.  -  Ja, vor Gott dem Gericht und den Ämtern ...
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