1. Ist es wohl rechtens, dass das Bauamt in dieser Weise und ohne
Rücksprache ein solch detailliertes Schema dem Grundstückseigner aufzwingen kann?2. Was gäbe es für Variationsmöglichkeiten? (z.B. Grenzbepflanzung in
selbst festgelegten Teilflächen)3. Wäre ein (vielleicht auch nur teilweises) "Freikaufen" dieser
Ausgleichsflächen möglich?4. Muss die Ausgleichsfläche wirklich genauso groß sein wie die der
bebauten Fläche?5. Wer schlägt diese Gestaltung der Ausgleichsflächen vor und woran
orientiert sich ein solcher Entwurf? Ich wäre äußerst dankbar, wenn mir jemand helfen könnte mir die ein oder andere Frage zu beantworten. Vielen Dank