ich stehe vor einem Problem mit einer beauftragten Handwerkerfirma XY, die ihre Arbeiten einfach liegen gelassen hat und nicht mehr erscheint. Nun frage ich mich:
- Was ist die korrekte Vorgehensweise in solch einer Situation?
- Darf ich als Bauherr nach einer Abmahnung die Arbeiten selbst fortsetzen?
- Wie verhält es sich mit der Gewährleistungsbürgschaft der Firma XY, wenn diese die Arbeiten nicht fertigstellt?
Eure Erfahrungen und Ratschläge wären mir eine große Hilfe. Vielen Dank im Voraus für eure Unterstützung!
Beste Grüße,