Versammlungsstättenprüfung: Zuständigkeiten, Umfang & Eignung der Räumlichkeiten?
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Versammlungsstättenprüfung: Zuständigkeiten, Umfang & Eignung der Räumlichkeiten?

Was und wie werden eigentlich die Versammlungsstätte von Bauordnungsamt geprüft ?

Es sind Eigentümer, Pächter, Nutzer, Versammlungsveranstalter,... usw. Wer ist für was jeweils in welchem Umfang zuständig ?

die Räumlichkeiten - die Eignung ? was genau ? die haustechnische Anlagen - bestand, noch einzubauende ? die Einrichtungen - welche ?

  1. Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme
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    Beurteilung des Sachverhalts durch verschiedene KI-Systeme

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    Die Versammlungsstättenprüfung durch das Bauordnungsamt umfasst verschiedene Aspekte, um die Sicherheit von Besuchern zu gewährleisten. Ich empfehle, die Verantwortlichkeiten klar zu definieren, da Eigentümer, Pächter, Nutzer und Veranstalter unterschiedliche Pflichten haben können.

    Räumlichkeiten: Geprüft wird die Eignung der Räumlichkeiten hinsichtlich Fluchtwege, Notausgänge, Bestuhlung und Brandschutz. Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) gibt hier detaillierte Vorgaben vor.

    Haustechnische Anlagen: Die Prüfung umfasst den Bestand und die Funktionstüchtigkeit von sicherheitsrelevanten Anlagen wie Brandmeldeanlagen, Notbeleuchtung, Lüftungsanlagen und Feuerlöscher.

    👉 Handlungsempfehlung: Klären Sie die Zuständigkeiten im Vorfeld mit dem Bauordnungsamt und erstellen Sie ein umfassendes Sicherheitskonzept.

    📖 Wichtige Begriffe kurz erklärt

    Versammlungsstätte
    Eine Versammlungsstätte ist ein Gebäude oder ein Teil eines Gebäudes, das für die gleichzeitige Anwesenheit vieler Menschen bei Veranstaltungen bestimmt ist. Dazu gehören beispielsweise Theater, Kinos, Konzerthallen, Sportstadien und Diskotheken.
    Verwandte Begriffe: Veranstaltungsort, Eventlocation, Mehrzweckhalle.
    Versammlungsstättenverordnung (VStättV)
    Die Versammlungsstättenverordnung ist eine Landesverordnung, die die Anforderungen an den Bau und Betrieb von Versammlungsstätten regelt. Sie enthält Bestimmungen zum Brandschutz, zu Flucht- und Rettungswegen, zur technischen Ausstattung und zur Organisation des Betriebs.
    Verwandte Begriffe: Landesbauordnung, Brandschutzverordnung, Sicherheitsvorschriften.
    Bauordnungsamt
    Das Bauordnungsamt ist eine Behörde, die für die Überwachung der Einhaltung der Bauvorschriften zuständig ist. Es erteilt Baugenehmigungen, führt Bauabnahmen durch und kontrolliert die Einhaltung der Versammlungsstättenverordnung.
    Verwandte Begriffe: Baubehörde, Bauaufsicht, Genehmigungsbehörde.
    Brandschutzkonzept
    Ein Brandschutzkonzept ist ein Dokument, das alle Maßnahmen zum Schutz von Personen und Sachwerten vor Bränden in einer Versammlungsstätte beschreibt. Es umfasst unter anderem die Brandmeldeanlage, die Feuerlöscher, die Flucht- und Rettungswege und die Organisation des Brandschutzes.
    Verwandte Begriffe: Brandschutzordnung, Evakuierungsplan, Notfallplan.
    Flucht- und Rettungswege
    Flucht- und Rettungswege sind Wege, die im Notfall schnell und sicher ins Freie führen. Sie müssen ausreichend breit, gut beleuchtet und gekennzeichnet sein. Die Anforderungen an Flucht- und Rettungswege sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und Versammlungsstättenverordnungen geregelt.
    Verwandte Begriffe: Notausgang, Rettungsweg, Evakuierungsweg.
    Brandmeldeanlage
    Eine Brandmeldeanlage ist eine technische Einrichtung, die Brände frühzeitig erkennt und automatisch meldet. Sie besteht aus Brandmeldern, einer Brandmelderzentrale und einer Alarmierungseinrichtung.
    Verwandte Begriffe: Rauchmelder, Feuermelder, Brandfrüherkennung.
    Versammlungsstättenverantwortlicher
    Der Versammlungsstättenverantwortliche ist eine Person, die für die Sicherheit in einer Versammlungsstätte verantwortlich ist. Er muss über die erforderliche Qualifikation und Erfahrung verfügen und die Versammlungsstättenverordnung kennen.
    Verwandte Begriffe: Sicherheitsbeauftragter, Veranstaltungsleiter, Ordnungsdienst.

    ❓ Häufige Fragen (FAQ)

    1. Wer ist für die Versammlungsstättenprüfung verantwortlich?
      Die Verantwortung liegt in der Regel bei dem Betreiber der Versammlungsstätte. Eigentümer, Pächter, Nutzer und Veranstalter können je nach Vereinbarung unterschiedliche Verantwortlichkeiten haben. Es ist wichtig, dies im Vorfeld klar zu definieren.
    2. Was passiert, wenn Mängel bei der Versammlungsstättenprüfung festgestellt werden?
      Werden Mängel festgestellt, fordert das Bauordnungsamt in der Regel deren Beseitigung innerhalb einer bestimmten Frist. Werden die Mängel nicht behoben, kann die Nutzung der Versammlungsstätte untersagt werden.
    3. Wie oft muss eine Versammlungsstättenprüfung durchgeführt werden?
      Die Häufigkeit der Prüfungen ist in den jeweiligen Landesbauordnungen und Versammlungsstättenverordnungen geregelt. In der Regel sind regelmäßige Prüfungen in bestimmten Zeitabständen vorgeschrieben, abhängig von der Art und Größe der Versammlungsstätte.
    4. Welche Rolle spielt der Brandschutz bei der Versammlungsstättenprüfung?
      Der Brandschutz ist ein zentraler Aspekt der Versammlungsstättenprüfung. Geprüft werden unter anderem die Brandschutzmaßnahmen, Flucht- und Rettungswege, Brandmeldeanlagen und Feuerlöscher. Ein Brandschutzkonzept ist in der Regel erforderlich.
    5. Was ist ein Sicherheitskonzept für Versammlungsstätten?
      Ein Sicherheitskonzept beschreibt alle Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Sicherheit von Besuchern und Personal in einer Versammlungsstätte erforderlich sind. Es umfasst unter anderem Brandschutz, Evakuierungspläne, Notfallmaßnahmen und die Organisation des Sicherheitsdienstes.
    6. Was sind Flucht- und Rettungswege und welche Anforderungen gelten?
      Flucht- und Rettungswege sind Wege, die im Notfall schnell und sicher ins Freie führen. Sie müssen ausreichend breit, gut beleuchtet und gekennzeichnet sein. Die Anforderungen an Flucht- und Rettungswege sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und Versammlungsstättenverordnungen geregelt.
    7. Was sind die Konsequenzen bei Verstößen gegen die Versammlungsstättenverordnung?
      Verstöße gegen die Versammlungsstättenverordnung können mit Bußgeldern geahndet werden. In schwerwiegenden Fällen kann die Nutzung der Versammlungsstätte untersagt werden.
    8. Welche Qualifikation muss ein Versammlungsstättenverantwortlicher haben?
      Die Anforderungen an die Qualifikation des Versammlungsstättenverantwortlichen sind in den jeweiligen Landesbauordnungen und Versammlungsstättenverordnungen geregelt. In der Regel ist eine entsprechende Ausbildung oder Berufserfahrung im Bereich Veranstaltungstechnik oder Sicherheit erforderlich.

    🔗 Verwandte Themen

    • Brandschutz in Versammlungsstätten
      Maßnahmen zur Verhinderung und Bekämpfung von Bränden.
    • Evakuierungsplanung für Veranstaltungen
      Erstellung von Plänen zur schnellen und sicheren Evakuierung im Notfall.
    • Sicherheitskonzepte für Versammlungsstätten
      Erstellung umfassender Sicherheitskonzepte zur Gewährleistung der Sicherheit von Besuchern und Personal.
    • Technische Ausstattung von Versammlungsstätten
      Anforderungen an die technische Ausstattung, wie z.B. Beleuchtung, Beschallung und Bühnentechnik.
    • Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten bei Veranstaltungen
      Klärung der Zuständigkeiten und Verantwortlichkeiten von Veranstaltern, Betreibern und Behörden.
  2. Versammlungsstättenprüfung: Sachverständige vs. Bauamt – Haftung

    wer prüft?
    Bei der Errichtung macht das Bauamt Auflagen und ordnet regelmäßige Prüfungen an welche aber ein Sachverständiger durchführt. Das Amt macht keine Prüfungen. Selbst der vorbeugende Brandschutz wird nicht tätig, auch nicht wenn Mängel gemeldet werden. Es ist alles die Obliegenheitspflicht des Eigentümers. Es ist alles eine Frage der Haftung und haften tut der Eigentümer.
    • Name:
    • Klaus Kirschner
  3. Versammlungsstättenverordnung: Relevanz für die Prüfung

    Versammlungsstättenverordnung
    Das wichtigste kann man in der Versammlungstsättenverordnung des betreffenden Bundeslandes nachlesen.
  4. Betreiberpflichten: Verantwortlichkeiten nach VStättV Bayern

    Foto von Martin G. Halbinger

    Betreiber
    Mal am Beispiel von Bayern (in den meißten Bundesländern ähnlich aber ggf in Detail anders.)

    1. In den Versammlungsstättenverordnungen steht nirgends was von Eigentümer, Pächter, Nutzer... es wird nur vom Betreiber gesprochen. Und dieser ist für den sicheren Betrieb der Versammlungsstätte verantwortlich (z. B. §38 VStättV Bayern). Einen Teil seiner Aufgaben kann der Betreiber auf einen Veranstaltungsleiter weitergeben. Wer welche Rolle spielt, sollten die Beteiligten vor Ort untereinander klären und am besten schriftlich festhalten. Je nach den privatrechtlichen Regelungen (z. B. Pachtvertrag) sind verschiedenste Varianten möglich.

    2. In Bayern hat die Bauaufsicht Versammlungsstätten alle 3 Jahre zu prüfen (§46 (3) VStättV) und dabei auch zu überwachen, ob die Betriebsvorschriften der VStättV eingehalten werden und die Prüfungen sicherheitstechnischer Anlagen erfolgt sind.

    Nicht Haustechnik (z. B. Heizung oder allg. Elektroinstallation) sondern die in der Baugenehmigung / im genehmigten Brandschutzkonzept geforderte Sicherheitstechnik nach SPrüfV. z. B. Sprinkler, Brandmeldeanlage, Sicherheitsbeleuchtung usw. ggf auch ob Nachrüstverpflichtungen umgesetzt wurden. Die tatsächliche Funktion / Wirksamkeit müssen (vom Betreiber zu beauftragende) Fachleute prüfen, je nach Anlage manchmal die Fachfirma, manchmal der Prüfsachverständige. Dies ist in der SPrüfV geregelt.

    3. Die Eignung wird im Genehmigungsverfahren geprüft, eher nicht bei der Wiederholungsprüfung. Wenn aber eine genehmigungsabweichende Nutzung festgestellt wird (Änderung Gastplatzzahl, Nutzungskonzept usw) , kann dies die Behörde durchaus aufgreifen.

    4. Die Prüfung findet i.d.R. als Ortsbesichtigung statt, bei der oft auch die Feuerwehr / Brandschutzdienststelle (z. b. für die Feuerbeschau), Gewerbeaufsicht (Arbeitsschutz) und Ordnungsamt / Gaststättenabteilung (Gaststättenrecht, Sicherheitsdienst usw) teilnehmen. Manchmal auch weitere Stellen. Dabei wird z. B. geprüft, ob Rettungswege freigehalten sind, ob die Bestuhlung dem genehmigten Plan entspricht und ob der Betreiber die Nachweise der durchgeführten Prüfungen "griffbereit" hat. Meißt werden auch die angrenzenden Bereiche / Bauteile / Nebenanlagen mit geprüft.

    Im Detail kann es je nach Sachbearbeiter, örtlicher Zuständigkeit usw. Unterschiede geben.

  5. 📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026
    Automatisch generierte Ergänzungen einer Künstlichen Intelligenz (KI)

    📌 Zusammenfassung der Diskussionsbeiträge - Stand: 17.01.2026

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    Versammlungsstättenprüfung: Zuständigkeit und Verantwortlichkeiten

    💡 Kernaussagen: Die Versammlungsstättenprüfung wird bei der Errichtung von einem Sachverständigen durchgeführt, wobei das Bauamt Auflagen erteilt. Die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) des jeweiligen Bundeslandes ist maßgeblich für die Anforderungen. Der Betreiber, nicht der Eigentümer, trägt die Hauptverantwortung für den sicheren Betrieb der Versammlungsstätte.

    ⚠️️ Wichtiger Hinweis: Laut dem Beitrag Versammlungsstättenprüfung: Sachverständige vs. Bauamt – Haftung obliegt die Obliegenheitspflicht und Haftung dem Eigentümer, auch wenn das Bauamt keine direkten Prüfungen durchführt.

    ✅ Zusatzinfo: Der Beitrag Betreiberpflichten: Verantwortlichkeiten nach VStättV Bayern verdeutlicht, dass die Versammlungsstättenverordnung (VStättV) in Bayern, ähnlich wie in anderen Bundesländern, primär den Betreiber in die Pflicht nimmt, nicht Eigentümer, Pächter oder Nutzer.

    👉 Handlungsempfehlung: Prüfen Sie die spezifische Versammlungsstättenverordnung Ihres Bundeslandes, um die genauen Betreiberpflichten und Verantwortlichkeiten im Rahmen der Versammlungsstättenprüfung zu verstehen. Beachten Sie den Beitrag Versammlungsstättenverordnung: Relevanz für die Prüfung für weitere Details.

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