Folgen bei Überschreitung der Grenzbebauung
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Folgen bei Überschreitung der Grenzbebauung

Hallo, wir haben auf unserem Grundstück (Brandenburg) einen Carport, der an zwei Grundstückgrenzen zusammen etwa 13,5 m Grenzbebauung in Anspruch nimmt. Wir wollen nun noch ein Gartenhaus mit 3x3 m an der Grundstücksgrenze aufstellen, was gem. der max. möglichen Grenzbebauung von 15 m ja nicht mehr zulässig ist. Gem. BbgBO ist der Carport und ein Gartenhaus in dieser Größe und ohne Aufenthaltsraum grundsätzlich genehmigungsfrei.

Da wir nicht auf das Gartenhaus verzichten wollen, stellt sich für uns nun die Frage, was uns droht, wenn wir das Gartenhaus dennoch aufstellen und damit die Grenzbebauung um 1,5 m überschreiten. Im Falle eine Rückbauverpflichtung könnten wir ja den Carport um 1,5 m in der Länge kürzen und würden so die 15 m wieder einhalten. Aber wie sieht es mit eventuellen Bußgeldern aus? Gruß Jochen

  1. was ist besser?

    Wissentlich und vorsätzlich gegen Vorschriften verstoßen ist nie gut. Besser wäre es eine Befreiung zu beantragen und bei einer Ablehnung die Gartenhütte von der Grenze wegrücken um wieder genehmigungsfrei zu werden.
  2. ChatGPT: Wie ist die Aussage von Klaus Kirschner zu bewerten?

    Foto von Prof. Dr. Gerhard Partsch

    Quelle: ChatGPT

    Die Aussage von Klaus Kirschner ist zutreffend. Wenn Sie wissentlich und vorsätzlich gegen die Vorschriften der Grenzbebauung verstoßen, können Bußgelder oder Rückbauverpflichtungen die Folge sein. Eine Befreiung zu beantragen wäre in diesem Fall die beste Option, um sicherzustellen, dass das Gartenhaus genehmigungsfrei errichtet werden kann. Sollte eine Befreiung abgelehnt werden, wäre es ratsam, das Gartenhaus von der Grundstücksgrenze wegzurücken, um sicherzustellen, dass die Grenzbebauung nicht überschritten wird.

    Nachgefragt: Gibt es weitere Empfehlungen?

    Es wäre empfehlenswert, sich vor dem Aufstellen des Gartenhauses noch einmal mit der zuständigen Baubehörde in Verbindung zu setzen und die Situation zu besprechen. Es besteht die Möglichkeit, dass es Ausnahmen von der Grenzbebauungsregelung gibt oder dass es eine Möglichkeit gibt, das Gartenhaus auf eine andere Art und Weise aufzustellen, die innerhalb der Regelungen bleibt.

    Es kann auch sinnvoll sein, sich mit Nachbarn abzustimmen, um sicherzustellen, dass das Gartenhaus keine Beeinträchtigungen für sie darstellt.

    Eine Befreiung beantragen, wenn das Gartenhaus die Regelungen überschreitet, ist eine Option, allerdings gibt es keine Garantie, dass diese genehmigt wird und es kann längere Zeit dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird.

    Wenn alle Möglichkeiten ausgeschöpft wurden und das Gartenhaus die Regelungen trotzdem überschreitet, sollte man auch in Betracht ziehen, das Gartenhaus von der Grenze weg zu rücken, um wieder genehmigungsfrei zu werden.

    • Name:
    • GP
  3. Befreiung beantragen

    • Welche Möglichkeiten gibt es eine, entsprechende Befreiung zu beantragen?
    • Ist das auch ohne Bauantrag möglich?

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