mit der neuesten BImSchV ergeben sich bei unserer Planung für einen Holzvergaserofen im Wohnzimmer große Probleme.
Vor zwei Jahren haben wir an unseren Altbestand einen Anbau machen lassen (Dachform: Pultdach, unter 20 Grad Dachneigung). Dieses Pultdach endet mehr oder weniger unter der Traufe des Altbestands (Satteldach, 45 Grad an der Traufe).
Nun haben wir bereits im Anbau Leitungen zum Anschluss des Ofens an unser Warmwasser legen lassen. Nun sagt der Schornsteinfeger, dass in unseren Räumlichkeiten kein Schornstein aufgestellt werden kann.
Die Entfernung der Anbauaußenecke zum Altbestand beträgt gute 5 m. Wenn man den Schornstein über den First des Altbestands führen müsste, dann wäre das Schornsteinrohr mit mindestens zwei Verzügen zu verlegen. Laut Schornsteinfeger unmöglich, erscheint mir auch so. Unser Ofenbauer kann es technisch umsetzen, ob das aber rechtlich standhaft ist, ist eher die Frage. Weiterhin scheint sich der Schornsteinfeger ja auch dagegen zu stemmen.
Im konkreten Fall stellt sich mir daher die Frage: wird Altbestand und Anbau zusammen betrachtet, oder ist hier das Pultdach des Anbaus maßgeblich? Könnte man hier von Unverhältnismäßigkeit sprechen und dann damit argumentieren, dass man mit einem Schornstein, der gute 3 m über das Pultdach herauskragt, im Umkreis von 15 m immer 1 m über allen Fenstern und Lüftungsöffnungen liegt?
Für ein paar Tipps oder Anregungen wäre ich dankbar.
Für mich ist in unserer Situation einfach nicht nachvollziehbar, warum der Schornstein über den First ragen muss. Es ist baulich so gut wie nicht möglich, weil wir die Anlage ja im Anbau und nicht im Altbestand aufstellen möchten.
Viele Grüße