Raumnutzung
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.

Raumnutzung

Wer bestimmt die Nutzbarkeit eines Raumes für bestimmten Zweck :

z.B. Eigentümer E will sein Gewerberaum an Interessent I vermieten. I will darin eine Textilreinigung betreiben.

Was sind E und I jeweilige Zuständigkeit, dass die Voraussetzung für die Nutzung des Raumes als Reinigungsbetrieb von Gewerbeamt genehmigt wird?

E Raumvermieter; während I Betriebinhaber. Wer muss welche Urkunde beschaffen?

  1. hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab

    Derjenige, der das Gewerbe betreibt muss dafür Sorge tragen, dass die dafür erforderlichen baulichen Voraussetzungen gegeben sind. Das kann er aber nur mit dem Eigentümer des Gebäudes (Vermieter) gewährleisten.

    Wer jetzt für was verantwortlich ist und was sich daraus für die Betriebsdauer und mit Beendigung des Mietverhältnisses für Folgen ergeben, ist eine Frage der vertraglichen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter.

  2. Detailwissen

    Ein Mieter muss die Voraussetzungen für sein Gewerbe kennen und durch Besichtigung feststellen ob diese bereits erfüllt sind, ansonsten muss er im Mietvertrag die Änderungen fordern. Nun muss der Vermieter diese Änderungen baurechtlich umsetzen. Eine Ausstiegsklausel für den Mietvertrag ist selbstverständlich. Könnte es sein, dass sie als Fragesteller weder Mieter noch Vermieter sind und so als dritte Person das Mietgeschäft verhindern wollen?

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