Schmutzwasseranschluss falsch gesetzt
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Schmutzwasseranschluss falsch gesetzt

Hallo, unser Einfamilienhaus-Bauvorhaben wurde 2013 (Niedersachsen) fertiggestellt. Im Zug dessen wurde der Abwasserhausanschluss durch die zuständige Stadt abgenommen und wir haben die entsprechend Pauschale bezahlt. Vor zwei Wochen (Anfang Juni 2021) erfolgte durch die Stadt eine Kanal- / Hausanschlusstestung, bei welcher herauskam, dass unser Abwasser an den Regenwasserkanal fälschlich angeschlossen wurde. Ichndaraufhin heute (10.06.21) die Mitteilung von der Stadt (übrigens der identische MA, welcher es damals abgenommen hat) erhalten, dass ich diesen Umstand innerhalb von drei Wochen zu beseitigen habe.

Jetzt die spannende Frage: Wer wird die Kosten dafür tragen müssen?

Anhang:

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Der Beitragsersteller hat versichert, dass der Anhang selbst erstellt wurde und keine Rechte verletzt.
  • Name:
  • Sem Fin
  1. Versuchen Sie es doch mal bei demjenigen,

    Foto von wiki

    der es damals falsch angeschlossen hat. Wenn ich das richtig verstehe, wurden die beiden Anschlüsse "nur" vertauscht?
  2. Hammer

    3 Wochen sind doch keine "angemessene" Frist für die Umsetzung einer solchen Baumaßnahme, insbesondere wenn der Amtmann das vor 8 Jahren selbst verbockt hat. Da kann er sich ja auf die Stelle des Sanierungsbauleiters bewerben, auf sein Honorar verzichten und kostengünstige Firmen organisieren, die sowas in den nächsten 2 Monaten ausführen.
  3. den schwarzen Peter habt ihr

    Euer Anschluss = eure Verantwortung.

    Hinsichtlich der Frist, so ist die objektiv zu kurz. Hier lässt sich durch ein einfaches Schreiben an die Stadt, mit der Mitteilung das Ihr umgehend eine zugelassene Firma beauftragen werdet, das in der gesetzten Frist aber nicht umsetzbar ist, Abhilfe schaffen.

    Die Änderung darf sowieso nur ein Unternehmen vornehmen, welches beim Abwasserbetrieb gelistet ist.

    Der Punkt der "Genehmigung" aus 2013 wird sich vermutlich, bei genauerer Betrachtung als anders darstellen. Der Abwasserbetrieb wird sich max. den Übergabeschacht selbst angesehen haben. Mit hoher Wahrscheinlichkeit hat er aber nicht geprüft, was da angeschlossen ist und schon gar nichts abgenommen.

    Damit ist die Frage nach den Kosten auch relativ klar. Die werden bei euch hängen bleiben.

    Ob man über den Apell an die Handwerkerehre oder die Argumentation des Organisationsverschuldens noch den ursprünglichen Unternehmer ran bekommt ist eher zweifelhaft. Einen Versuch kann es aber Wert sein.

  4. 8 Jahre

    8 Jahre Schmutzwasser in den Regenwasserkanal, 8 Jahre ungeklärtes Schmutzwasser in den Vorfluges, 8 Jahre Ursachenforschung! Da ist eine schnelle Lösung schon angebracht.

    Die Gretchenfrage ist dabei: Warum hat der Abwasserbeamte nicht den Test vor 8 Jahren gemacht? Regenwasser in den richtigen Kanal zu leiten ist ein fundamentaler Teil der Abnahme. Leider sind die Abwasserbetonrohre nicht verschiedenfarbig, deshalb ist der Test wichtig, bevor alle Oberflächen hergestellt sind. Der Beamte hat euch Kosten verursacht, weil Hof und Straße zur Baustelle werden. Aber alle Kosten bleiben bei Euch, denn Beamte haften nicht und er hat keinen Fehler gemacht und hat nur den Anschluss bescheinigt. Das ist schon übel gelaufen.

    Merke: Vertrauen ist gut, Bauleitung und Kontrolle ist besser (Spruch von Lenin und anderen Erbsenzählern). Naja, das mit der Bauleitung ist nicht vom Lenin, sondern vom Kirschner.

  5. na ja, da hat er schon Recht ...

    na ja, da hat er schon Recht der Herr Kirschner, obwohl ich nicht immer seiner Meinung bin. Fakt ist, 8 Jahre lang Gewässerverunreinigung. Vorsätzlich sicher nicht, Fahrlässig eher nicht. Allerdings dreht sich das seit bekanntwerden. Und da ist dann 3 Wochen schon eine mehr als großzügige Zeit. Notfalls stellt sich der Grundstückseigentümer halt selbst mit dem Spaten hin und buddelt selbst, oder zieht in ein Hotel. Eigentlich müsste diese ungenehmigte Entwässerung sofort unterbunden werden. Schacht dicht machen. Wenn man da nen empfindlichen Staatsanwalt hat, dann ist sogar die Kommune mit dran ...
  6. die 3 Wochen

    sind, gerade bei der aktuellen Marktlage, vollkommen unangemessen. Ändert aber nichts an dem "sofort erforderlich", setzt also nur eine angemesene Frist in Kraft und die würde ich, zu mindestens in unserer Gegend, derzeit bei ca. 8-12 Wochen sehen.

    Ein Privatmann hat keine Firma für Havariefälle in Hinterhand, die bei Bedarf auch andere Kunden sitzen lässt. Selbst mit Geld, ist da nicht viel zu regeln.

  7. Nein ...

    Nein wir haben hier ein verwaltungsrechtliches Problem. Stichworte sofortige Vollziehung 228 ff LVwG S-H i.V.m. 80 (II) 4 VwGO. Google danach, insbesondere mit den Auswirkungen. Da können keine 2 Monate Zeit gelassen werden.
  8. es geht nicht um

    "aufschiebende Wirkung" oder "Rechtmäßigkeit der Anordnung".

    Nur eine Frist, die vom Bürger objektiv nicht eingehalten werden kann, ist nicht wirksam und wird durch eine angemessene Frist ersetzt.

    Wenn der zuständige "Abwasserbetrieb" Gefahr im Verzug sieht, kann er die Änderung ja selbst vornehmen und die Kosten umlegen. Soweit will der Verantwortliche aber anscheinend (aus nachvollziehbaren Gründen) nicht gehen.

  9. Nein, …

    … kann er nicht, das wäre sofortiger Vollzug. Da gelten noch ganz andere Hürden. Der Gesetzgeber hat diese Regelung eingeführt, um den Rechtsweg Widerspruch und damit verbunden "aufschiebende Wirkung" abzuwehren. Das geht aber nicht, wenn eine Frist mehr als einen Monat beträgt. Dann wäre der Rechtsweg Widerspruch/aufschiebende Wirkung wieder offen, mit der Folge eines möglicherweise jahrelangen Gerichtsverfahrens. Usw usw.
  10. zu kurze Frist setzen um

    Probleme zu vermeiden ;

    Sehr kurzsichtig. Mit Gegenwehr muss man ja hier mehr als rechnen.

    Ist aber vollkommen egal, weil es den TE anscheinend nicht mehr interessiert.

  11. Nein, auch nicht kurzsichtig ...

    Nein, auch nicht kurzsichtig es bleibt die Sauerei der jahrelangen Falscheinleitung  -  egal, wer da jetzt die Schuld dran trägt. Und das muss  -  ich sage mal bewusst unverzüglich  -  beseitigt werden. Auch der Staat hätte noch ganz andere, erheblich härtere Maßnahmen treffen können. z.B. Blase rein dicht machen um weiteren Schaden von der Umwelt abzuwenden. Ist natürlich heftig, von daher gesehen ist das hier schon großzügig.
  12. ungewöhnlich,

    Foto von wiki

    dass die "Würstchen" über 8 Jahre hinweg nicht im Regenwassersammler aufgetaucht sind.

    Möglicherweise gab es damals noch keinen, und es lief noch beides in die zentrale Kläranlage.


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