wir haben von der Stadt einen Brief bekommen, in der Flächen für die Berechnung der Regenwasserkanalbenutzungsgebühren abgefragt werden.
Angegeben werden sollen versiegelte Flächen wie z.B. Gebäudeflächen, Garagen, Stellplätze sowie befestigte Hof-, Wege- und Parkplatzflächen.
Ist es denn nicht relevant, von welchen Flächen Wasser in den Wasserkanal geleitet werden? Gebäudeflächen und Garage, klar.
Aber Regen der auf Stellplätze und befestigte Wege prasselt, versickert doch auf dem Grundstück?
In wie weit mache ich mich strafbar, wenn ich lediglich Gebäudeflächen mit Garagen angebe und die Fläche von der Einfahrt nicht angebe? Die Fläche macht ca. 15 % / ohne einen Grünstreifen in der Mitte 10 % aus.
Danke!