1) Ist der Schlosser verpflichtet ein Geländer nach HBO zu fertigen, oder hätte ich ihn bei Auftrag ausdrücklich darauf hinweisen müssen? Und WO steht"s geschrieben?
2) Das Geländer ist an der ein oder anderen Ecke nicht ganz lotrecht montiert, was leider durch die exakt rechtwinkligen Glasscheiben besonders gut zur Geltung kommt! Welche Toleranzen sind vom Auftragnehmer zu akzeptieren und WO steht"s geschrieben
3) wir hatten uns bewusst gegen die waagerechten Streben und die wesentlich teurere Edelstahl-Glas-Variante entschieden, um uns nicht angreifbar zu machen! Nun sind die Glasscheiben montiert worden und der Abstand zur Balkondecke ohne Aufbau für den Terrassenbelag beträgt derzeit lotrecht am Pfosten entlang (also nicht diagonal) gemessen 24 cm. Für den Terrassenbelag habe ich bei Auftrag 10-12 cm vorgegeben! Wenn ich jetzt das Minimum von 10 cm abziehe, bleiben immer noch 14 cm ... Was in der Diagonale (bei einem Pfostenabstand zum Balkon von ca. 3-4 cm ja nochmal mehr ist!) Nun habe ich das Problem, dass m.E. der HBO 35 ziemlich "dünn formuliert" ist und mir Architekten und Schlosser alle etwas anderes erzählen! Der eine sagt, 12 cm lotrecht am Pfosten nach unten, der andere sagt die Diagonale, d.h. die direkte Strecke vom unteren Rand der Scheibe zur Oberkante Balkonbelag. Wieder ein anderer sagt, wenn die Pfosten an der Stirnseite des Balkons montiert sind, müssen die Scheiben ganz runtergezogen bis zur Balkondecke bzw. zumindest Bodenbelag und dann gelten die in der HBO genannten 4 cm Seitenabstand zur Stirnseite, damit kein Kinderfuß reinpasst ... Was ist denn nun richtig UND WO Steht es?
Vielen Dank für die Unterstützung!