erst mal vielen Dank an Alle, die sich meine Frage durchlesen und beantworten.
Ich besitze ein großes Grundstück mit einem altem Haus in NRW. Für das Hinterland besteht ein rechtskräftiger aber damals nicht umgesetzter Bebauungsplan. Die hinteren Grundstücke sollten durch eine Straße von der anderen Seite erschlossen werden.
Ich möchte eine Bauvoranfrage stellen, mit provisorischem Anschluss an die alte Straße. Das kann Erfolg haben, muss es aber nicht.
Können zum Beispiel Anreiner noch gegen einen solchen rechtskräftigen Bebauungsplan vorgehen, Einspruch erheben oder muss evtl. eine Erlaubnis eingeholt werden?
mit freundlichem Gruß