Muss Bauträger nach DIN 18015-2 die E-Installation ausführen?
BAU-Forum: Normen, Vorschriften, Verordnungen etc.
Muss Bauträger nach DIN 18015-2 die E-Installation ausführen?
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das
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Wenn hier keiner antwortet
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Es
Es -
Es ist ganz einfach
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Na
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Was sollen wir Ihnen denn raten
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Im ersten Beitrag
Im ersten Beitrag -
Sehr gut Herr Peters!
NRWGuten Tag liebe Experten,
mangels Antworten Stelle ich in diesem Forum nochmal meine Frage:
Wir brauchen dringend Rat zum Thema E-Installation DIN 18015-2 Mindestausstattung. Diese "Norm" wurde 2010 wohl überarbeitet.
Sachverhalt: Neubau massive Doppelhaushälfte 126 m² + unausgebautes DGAbk. (Notarentwurf wird gefertigt), mit Bauträger (seriös, stadtbekannt, vermögend aber unglaublich knauserig). Vorweg: Es besteht KEINE Alternative woanders zu bauen.
Baubeschreibung: E-Installation unter Putz ab Hausanschlusskasten wird nach den VDE und EVU Vorschriften und DIN STANDORT ausgeführt. Dann Auflistung der Steckdosen (ca. 25) und Brennstellen, keine weiteren wichtigen Angaben. Wir wollten in der BB "Installation nach DIN 18015-2" haben, daraus hat er "DIN STANDORT" (meint er Standard?!) gemacht.
Einen Installationsplan gibt es nicht, den macht der Installateur erst wenn sein Gewerk beginnt und dieser mit uns die Aufteilung abspricht.
Der Bauträger meint auch, dass er keinerlei TV & Telefonanschlüsse machen muss, das müssten wir nachher mit dem Installateur abrechnen.
Anerkannte Regeln der Baukunst sind vereinbart. Neubau auf diesem Niveau, ist das erlaubt? DIN 18015-2 spricht in der untersten Kategorie von mind. 44 Dosen PLUS TV & Telefon. Mir geht es darum, ist er wenn in der BB die o.g. Formulierungen stehen nicht an die Mindestausstattung gebunden? Die Käufer der anderen Doppelhaushälfte haben pro zusätzl. Steckdose/Schalter 50 € brutto an den Installateur gezahlt.
Ich sage schon mal vielen Dank für die Antworten! "mangels Antworten" merk ich mir aber
lesen Sie doch einfach hier nach: http://www.123recht.net/Neubau-E-Installation-DIN-18015-2 Betrag f393336.html dort haben Sie ja auch noch gefragt und bekommen die nötigen Antworten aus dem Thema Bauvertragsrecht Ich dachte die Frage ob ein Neubau wenigstens die einfachste Mindestausstattung enthalten MUSS, sei einfacher zu klären. aber es schein, als würden Sie die Antwort nicht hören wollen. DIN-Normen sind KEINE GESETZE. MAN darf VON IHNEN ABWEICHEN. WENN SIE EINEN VERTAG UNTERSCHREIBEN, IN DEM SIE sich BEREIT erklären MINDESTSTANDARDS ZU UNTERSCHREITEN, DANN IST DAS IHR PERSÖNLICHES Problem. Da kommt hinterher keine gute Fee vom Beuth-Verlag und rettet Sie mit dem DIN-Zauberstab und dem Zauberspruch: "Ja aber gemusst hätt er doch anders ...! ".
Wo ist eigentlich Ihr Problem? Ist doch klar, dass der Bauträger nicht pauschal TV verlegt. Geht Ihn ja auch nichts an, ob Sie per Kabel-Deutschland, per DSL oder per SAT in die Röhre schauen. Klar, dass er sich darum nicht kümmern will. Was soll er da kalkulieren? Solch zentrale Planung gilt nur für Mehrfamilienhäuser als sinnvoll.
Ebenso hat er keine Böcke Ihnen für jedes Zimmer eine Telefondose im Pauschalpreis des Hauses zu kalkulieren, damit Sie hinterher kommen und sagen: "Brauche ich nicht! Bitte um entsprechenden Preisnachlass! " Der Bauträger ist ja nicht blöd! Wer braucht im Einfamilienhaus schon noch in jedem Zimmer eine Tel. -Dose? Hallo aufwachen! Sowas geht doch alles schnurlos! Wenn Sie dann doch zur Kabelfraktion gehören, dann sind das heutzutage im Bereich Einfamilienhaus-Bau Sonderwünsche, die natürlich individuell geplant, gebaut und abgerechnet werden müssen.
all-inklusiv - ist echt eine typisch deutsche Erfindung, oder? wenn das mal kein sachlich fundierter Eintrag ist ... Stimmt, SIE haben mich endlich zum Aufwachen gebracht! Danke Wir sind hier keine Juristen und so können wir zum vertragsrechtlichen nur wenig sagen.
Unterschreiben Sie den Vertrag mit DIN "Standort", was im Zweifelsfall vor Gericht sicher als DIN 18015-2 Ausstattungsstufe Standard gewertet wird. Wenn dann alles läuft, können Sie die TV und Tel. -Installation im Rahmen dieser DIN ausführen lassen und dem Bauträger in Rechnung stellen, wenn Sie einen Anwalt finden, der das für Sie durchdrückt.
Was planen Sie denn als TV-Installation? Was planen Sie denn als Telefon-Installation?
Das sollten Sie vorher mal durchdenken, ob sich der Streit überhaupt lohnt, oder ob Sie die Zusatzkosten für diesen Teil der Installationen einfach hinnehmen. heißt es: "Notarvertrag wird gefertigt".
Liest sich: ist noch nicht unterschrieben.
Wo bitte ist dann das Problem?
Lass in den Vertrag bzw. die Baubeschreibung die Mengen der Elektroausstattung aufnehmen, die Deinen Anforderungen entsprechen und gut ist. Was der Bauträger dafür berechnet, weißt Du dann vor Vertragsabschluss. Genau so habe ich das auch gelesen. Es bliebe aber noch zu sagen, dass es noch nicht einmal der Notarvertrag selbst ist, sondern nur ein Entwurf dessen und der Vertrag muss erst noch gefertigt werden, denn genau das hat der Fragesteller hier eingestellt.
Also, wo ist denn dann dass Problem. Bestehen Sie auf eine dahingehende Formulierung in dem noch zu fertigenden Notarvertrag aus derer hervor geht, dass DIN-gerecht gearbeitet wird und auch die entsprechenden Brennstellen, Steckdosen und Auslässe und was weiß ich nicht noch alles entsprechend genau ebenfalls dieser Norm ausgeführt werden und gut isss.
Mir freundlichen Grüßen
Markus Reinartz
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