da ich leider im World Wide Web (WWW) keine brauchbaren Antworten finden konnte, hoffe ich auf Hilfe hier im Forum.
Meine Frage (Bundesland Bayern):
Sind Bauunternehmer grundsätzlich zur Einhaltung geltender DINAbk.-Vorschriften verpflichtet, bzw. sind sie haftbar für Schäden die durch Nichteinhaltung von DIN-Vorschriften entstehen.
Angenommen ein Bauunternehmer würde eine Kanalrückstausicherung erstellen und nach etwa 11 Jahren käme es bei einem starken Unwetter zu einem Schaden, da die Rückstausicherung zwar schließen würde, aber durch den nicht normgerechten Einbau Dachwasser, das durch die jetzt geschlossene Rückstauklappe nicht mehr in den Kanal abfließen könnte, durch die Kellerbodenabläufe den Keller überfluten würde. Wäre Eurer Meinung nach der Bauunternehmer schadenersatzpflichtig oder wäre für ihn die Angelegenheit evtl. schon verjährt.
Gruß
Thomas
