Grenzgarage nutzen als Hobbywerkstatt
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Grenzgarage nutzen als Hobbywerkstatt

Hallo, ich bin der Jan und wohne in NRW, ich habe eine Frage zu einer Benutzung unserer Grenzgarage. Und zwar benutze ich die Garage um an meinem Roller zu arbeiten, da wir eh kein Auto in die Garage stellen, ist viel zu lästig. Jetzt haben sich die Nachbarn beschwert und das Bauamt geschickt, aber der Mann war da, als ich nicht da war und hat nur den Roller dort stehen sehen, dem Nachbar hat er gesagt, da könnte er nichts machen, da ja nicht gesehen wurde, dass ich dort arbeite.
Haben die Nachbarn wirklich das recht, mir das zu verbieten, wenn meine Freunde kommen und wir an den Rollern basteln und lackieren, es ist doch unsere Garage, und ich kann doch darin machen was ich will. Meine Eltern sind auch sauer, aber wir finden nirgendwo, wo etwas geschrieben steht, das man nicht in der Garage an Fahrzeugen arbeiten darf.
Viele Grüße
Jan
  1. Bauordnung NRW

    sagt in § 2, Nr 8:
    "Garagen sind ganz oder teilweise umschlossene Räume zum Abstellen von Kraftfahrzeugen"
    Abstellen! , nicht zerlegen, zusammenbauen, reparieren oder was man sonst unter basteln alles verstehen kann.
    Und nur als solche sind die in den Abstandsflächen zulässig.
    Selbst wenn also ein Werkstattbetrieb auf dem Grundstück zulässig wäre, dann nur mit Abstand zur Grenze, außer es wäre Grenzbebauung vorgeschrieben.
    Das fällt unter den Oberbegriff der nachbarschützenden Belange.
    Beim Lackieren kommt noch die BImSch ins Spiel (Gesundheitsschädliche Lösemittel + Geruch)
    Also Scheune, Hobbywerkstatt, Halle zum Schrauben suchen.
    Stellen Sie sich einfach mal vor, der Nachbar würde in dessen Garage irgendwas treiben, was Sie nicht mögen. Hühner samt krähendem Hahn und Misthaufen halten z.B.
    Oder einen Zigarrenclub betreiben  -  so mit dicker Luft auf Ihr Grundstück. Oder einen Schießstand.
  2. danke

    für die Antwort, aber ich versuche immer nicht so laut zu sein, und der man vom Bauamt hat nichts festgestellt, was will denn dann der Nachbar machen, hat ja nichts in der Hand.
    Jan
  3. Beim nächsten Bastelnachmittag ...

    die Rennleitung rufen. Dann hat er eine Tagebuchnummer. Oder Zeugen aus der Nachbarschaft benennen. So ein Schwarm Zwei- / Viertakter ärgert ja vielleicht mehr Leute als nur den unmittelbaren Nachbarn.
    Oder Fotos an verschiedenen Tagen von zerlegten Rollern.
    Oder oder oder.
    Die Jungs vom Bauamt muss man manchmal zum Jagen tragen. Aber wenn denen z.B. ein Anwalt Feuer unterm Popo macht, entledigen die sich der Sache meist sehr schnell und schmerzhaft für den Betroffenen  -  hier Sie bzw. Ihre Eltern. Schmerzhaft an der rechten Pobacke.
  4. dann eben dafor

    Danke für die Info, aber vor der Garage darf ich dann doch, obwohl der Nachbar dann bestimmt noch mehr hört und dann vielleicht Polizei holt!
  5. Nun,

    Foto von wiki

    niemand ist fehlerfrei. Wenn Du den Nachbar kennst, einfach mal beobachten, ob er auch gegenirgendwas verstößt (Auto waschen, Ruhezeiten beim Rasenmähen nicht einhalten, ...).
    Mit diesen "Argumenten" kannst du ihn bitten, die "Füße still zu halten".

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