Bei einem öffentlichen Bauvorhaben wurden Trockenbauarbeiten ausgeschrieben. Eine Position beinhaltete eine Trockenbaudecke inkl. weißem Anstrich. Für den Anstrich wurden die Böden und Wände (Sichtbeton) mit Folie abgedeckt. Diese Abdeckarbeiten sind in DINAbk. 18363 (Maler- und Lackierarbeiten - Beschichtungen) als Nebenleistungen (4.1.2) aufgeführt, soweit sie nicht unter besondere Leitungen (4.2.6) fallen. In DIN 18340 (Trockenbauarbeiten) sind sie bei den Nebenleistungen nicht erwähnt. Hier sind nur die besonderen Leitungen identisch zu den Malerarbeiten beschrieben.
Die ausführende Firma möchte nun diese Schutzmaßnahmen zusätzlich vergütet haben. Begründung: "Grundsätzlich wurde ein Vertrag mit der Firma xyz geschlossen. Die Firma xyz ist eine Trockenbaufirma, demzufolge ist hier DIN 18340 gültig. "
Ich sehe das ganze eher leistungsbezogen. Kann mir jemand Hinweise auf relevante Kommentare o.ä. geben? Auch für Eure eigene Meinung bin ich Dankbar ...!
Welche DIN gilt?
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Welche DIN gilt?
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keine Rechtsberatung - nur meine Auffassung
DIN bezieht sich auf das ausgeführte Gewerk, nicht auf das Gewerk im Briefkopf der Firma.
Eine Trockenbaufirma kann, wenn sie hilfsweise Maurerarbeiten ausführt diese auch nicht einfach nach Trockenbau-DINAbk. abrechnen, sondern müsste diese Arbeiten nach Mauerwerks-DIN abrechnen.
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