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  • 10735: Umwandlung Mischgebiet in Gewerbegebiet

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im ges. Forum "Normen, Vorschriften, Verordnungen etc." - weitere Infos »

Umwandlung Mischgebiet in Gewerbegebiet 31.07.2009    

Hallo,
am Dienstag gibt es bei uns im Dorf Breydin (Brandenburg) eine Veranstaltung in der den Einwohnern folgende Planung (Änderung FNP) vorgestellt werden soll: Änderung des FNP zur Betriebserweiterung der R...AG. Dabei soll das jetzt im FNP als Mischgebiet (MD) in ein Gewerbegebiet (GE) verändert werden. Was bedeutet das für uns Anwohner auf der anderen Straßenseite? Die Belastungen durch Lieferverkehr (vor allem nachts) empfinden wir jetzt schon als unzumutbar, die Firma (zur Zeit kaum Aufträge wegen der Weltwirtschaft) will drei Schichten einführen (Gemeinde hat sich noch dagegen ausgesprochen). Ab wann ist der richtige Zeitpunkt einen Anwalt einzuschalten (welches Fachgebiet?), und was könnte das kosten? Bin dankbar für jede Hilfe.
Karsten

Name:

  • Karsten Zänkert
  • E-Mail-Adresse anzeigen
  1. Wenn Du was bewegen willst, .... 31.07.2009    

    ... dann jetzt. Für Gewerbegebiete gelten völlig andere Imissionen als für MD-Gebiete. Anwalt: Fachanwalt für Verwaltungsrecht. Wenns ein Spezi ist: teuer, verdammt teuer Ich kenn da einen, der hat nen Stundenlohn, da träumen wir beide von...

    Name:

    • Rüdiger und Monika Berg
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.berg-schwedenhaus.de
  2. Neben dem Anwalt 04.08.2009    

    würde ich auch bei der Umweltverträglichkeitsprüfung Druck machen, hier sollten Emissionsmessungen weiter helfen können. Ausserdem würde ich der Gemeinde und dem Kreis schon mal behelfsweise eine Schadensersatzklage in Aussicht stellen, da ja sicherlich mit dem Hintergrund der Ausweisung des Nachbarn als GE nicht gebaut wurden wäre. Und aufgepasst, die Gemeinde hat wahrscheinlich auch bei Euch wenig zu melden und ist bürgernah. Die den Mist verbocken und genehmigen sitzen weit weg im Landkreis. Da musst Du Druck machen.
    Fristen bei der Auslegung der Änderung dürfen hinsichtlich Einsprüchen nicht versäumt werden. Amtsblatt und Gemeindeschaukasten sollten zur täglichen Pflichtlektüre werden.

    Name:

    • Bernd Jähn
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  3. Hallo, nach der Bürgeversammlung nun mal ein Update, ... 06.08.2009    

    Hallo,
    nach der Bürgeversammlung nun mal ein Update, Presse und Fernsehen waren auch da.
    WWW
    WWW medialib%21rbb%21rbb%21aktuell%21aktuell_20090804_wind.html
    WWW
    Wir bleiben dran und halten Euch auf dem Laufenden.
    Karsten

    Name:

    • Karsten Zänkert
    • E-Mail-Adresse anzeigen
  4. FNP oder B-Plan 09.08.2009    

    Foto von Martin Halbinger

    eine Änderung des FNP bringt für die Betriebswerweiterung erstmal fast garnichts...
    Es stellt i.d.R. nur den ersten Schritt dar. Wirklich maßgeblich ist jedoch die Aufstellung / Änderung eines Bebauaungsplans. in diesem Verfahren müssen dan jedoch auf Immissionsschutz, Umweltverträglichkeit und auch das Rücksichtnahmegebot geprüft werden.
    Auch wäre zu prüfen, welche Einstufung die angrenzenden Gebiete haben.
    Grundsätzlich ist die Gemeinde (und ggf der Landkreis als Aufsichtsbehörde) verpflichtet, alle Belange der Betroffenen fach- und sachgerecht gegeneinander abzuwägen. Wenn Sie Ihre Belange z. B. im Rahmen der Auslegungsfristen aufführen, muss die Gemeinde diese prüfen und mit anderen Belangen abwägen. Hier ist eine fachliche Unterstützung ratsam, um stichhaltige Gründe zu finden. Das Interesse der Firma oder die Gemeindefinanzen dürfen nicht der alleinige Entscheidungsmaßstab sein.
    Spätestens, wenn Ihre berechtigten Einwände im Verfahren niedergebügelt werden, brauchen Sie einen Anwalt und andere Fachleute, um gegen den Bebauungsplan z. B. im Rahmen einer Normenkontrollklage vorzugehen.

    Name:

    • Martin G. Halbinger
    • E-Mail-Adresse anzeigen
    • http://www.mh-bau.de/

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