Frage zur Raumgrundfläche
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Frage zur Raumgrundfläche
Guten Tag zusammen,
es wir häufig in vielen Prospekte der Begriff Raumgrundfläche verwendet. Auch im Zusammenhang der Ermittlung notwendiger Fensterflächen wird eine Raumgrundfläche als Basis ermittelt. Gibt es für den Begriff Raumgrundfläche eine feste Definition, oder kann man den Begriff beliebig verwenden? Im Zusammenhang mit der Raumgrundfläche habe ich zum Beispiel bei Fenstern gelesen, dass hier die Fläche eines Raumes ab eine Höhe von 1.50 m gemeint ist.
MfG
Frank
es wir häufig in vielen Prospekte der Begriff Raumgrundfläche verwendet. Auch im Zusammenhang der Ermittlung notwendiger Fensterflächen wird eine Raumgrundfläche als Basis ermittelt. Gibt es für den Begriff Raumgrundfläche eine feste Definition, oder kann man den Begriff beliebig verwenden? Im Zusammenhang mit der Raumgrundfläche habe ich zum Beispiel bei Fenstern gelesen, dass hier die Fläche eines Raumes ab eine Höhe von 1.50 m gemeint ist.
MfG
Frank
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nicht definiert
Grundfläche und Wohnfläche sind normativ und per Verordnung definierte Begrifflichkeiten. Bei Grundlächen zählt die gesamte Bodenfläche, bei Wohnflächen sind Flächen mit entsprechender Nutzungshöhe zu berücksichtigen, also Raumhöhe unter 1 m gar nicht, Raumhöhe 1 bis 2 m hälftig und Raumhöhen über 2 m vollständig (Nischen, Türöffnungen etc. gesondert). Gehe also davon aus, dass Raumgrundfläche = Gundfläche der Räume (Nettofläche ohne Wände). Grundflächenermittlung siehe DINAbk. 277.